Alex´s Anhänger Projekt Nr. 4

  • Da müssen WEISSE Unterlegkeile dran!

    Man darf die Keile auch im Kofferraum spazieren fahren, außerdem muss bei ungebremste Anhänger überhaupt kein Unterlegkeil mitgeführt werden.


    KISS


    Gruss georg123

  • Hallo Georg


    Das mit dem Spazieren fahren hast du Recht.


    Man darf die Keile auch im Kofferraum spazieren fahren, außerdem muss bei ungebremste Anhänger überhaupt kein Unterlegkeil mitgeführt werden.


    KISS


    Gruss georg123


    Mit dem 2. Teil deiner Ausführung magst du
    zwar auch recht mit haben, ABER
    der Typ der den Anhänger abnimmt ist da
    anderer Meinung, Zitat:
    "Gebremste Anhänger benötigen NUR einen Keil,
    ungebremste brauchen 2 da die ja nicht gebremst sind!"


    In soweit Stimme ich dem ja auch zu und so
    wie ich das hier gelernt habe, eben das ungebremste
    keine benötigen, finde ich eh albern.
    Von daher, was soll ich mit dem groß diskutieren
    wenn ich eh der selben Meinung bin,
    Gesetz hin, Gesetz her.


    VG
    Alex

  • Dann hat der Typ, der den Anhänger abnimmt, aber in der Ausbildung einiges verschlafen!

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Moin


    oder auch nicht und nutzt seine
    Stellung aus.


    Habe gestern erst mal den Kabelsalat
    in einem Kabelschacht verpackt und
    die Seitenteile usw. abgebaut um
    den Teppich wieder ordentlich zu verlegen.


    Mein Kater hat die Situation gleich ausgenutzt



    IMG_20130815_120014.jpg


    VG
    Alex

  • Zur Info:


    Der Anhänger steht jetzt beim TÜV meines Vertrauen in der Halle.


    Das haben die mir Angeboten da ja nur bis heute das Kurzkennzeichen gültig ist.
    Jetzt warte ich geduldig auf die Spurplatten und werde
    diese, sobald die hier sind, in der Halle montieren.
    Dann wird ein Bild gemacht und ich kann dann
    mit den Unterlagen zum Straßenverkehrsamt und anmelden.


    So hat der Herr vom TÜV Zeit die FIN zu gravieren.
    Habe ja diesmal eine Aluplakette mitgebracht.
    Die haben ja nur welche zum Aufkleben.


    Jetzt heißt es warten *grummel*


    VG
    Alex

  • [Meckermodus]
    Ohne Bilder kann das ja jeder behaupten


    [/Meckermodus]




    ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Pffffffff, meckert man nicht, isses net recht, meckert man, isses auch net recht.


    Bergheimer sind komische Menschen... :evil2:

    MfG,
    Jay


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  • Nööö, gemerkt hab ich das schon lang ;)

    MfG,
    Jay


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  • ;(


    gibt erst mal keine Bilder


    Habe mich heute echt auf dem Ar... gesetzt.


    Wollte heute Anmelden und als ich sah was das
    diesmal kosten soll bin ich vom Hocker gefallen.


    Wunderte mich schon beim TÜV als der mir sagte
    was das DIESMAL kostete :ohmann:


    90€ mehr als beim ersten mal!!!!!


    Die Anmeldegebühr auch gleich ÜBER 50% mehr!!!


    Ich fragte wie das sein kann:
    Beim Twingo Anhänger wurde eine Abnahme nach
    §21 gemacht und jetzt hat der TÜV Prüfer das
    ganze nach §13 gemacht was dann eben mehr kostet.


    Habe dort gerade angerufen und gefragt wieso
    beim 1. mal nach §21 und diesmal nach §13?


    Antwort:
    "Ich habe meine Anweisung von oben bekommen
    weil sich die Sichtweise geändert hat!"


    Darf der das so einfach machen?
    Mal nach dem mal nach dem §???


    Ich bin gerade echt stinkig und wüten :mad:


    Also werde ich die Deichsel und Achse günstiger abgeben,
    weil sooo dicke haben wir es auch nicht.


    VG
    Alex

  • Wann wurde denn der Twingo abgenommen?


    Bei uns hier ist §13 schon seit ein paar Jahren zwingend, ich glaube seit der geänderten Zulassungsverordnung 2009 oder so ähnlich.


    Seit dem wurden alle Einzelabnahmen teurer und aufwendiger.

  • Hi Alex


    ist zwar Schade aber dann mußt Du halt das nächste mal auf eine Abnahme nach §21 STVZO bestehen, also eine nationale Abnahme, das gibt es ja immer noch, der §21 wurde nicht gestrichen


    klar der TÜV macht lieber ne Abnahme nach §13 weil da mehr verdient ist, im Unterschied zum §21 mußt dich dann auch an die Vorschriften der FZV halten, was Beleuchtung usw betrifft



    aber im neuen §13 steht


    Zitat

    Der Einhaltung einzelner der in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG genannten Vorschriften bedarf es nicht, wenn das Fahrzeug die entsprechenden Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllt.


    das sagt doch ganz klar das die STVZO immer noch Gültigkeit hat (hat sie ja auch) und somit ist auch eine Abnahme nach §21 möglich, mit Einführung der FZV wurde zwar einige § der STVZO gestrichen, aber eben nicht alle


    aber meine Anfrage beim TÜV läuft, in ca ner Std weiß ich mehr


    Gruß Mani