Hallo und guten Tag aus Ostwestfalen,
ich bin neu hier im Forum und mit den Suchmechanismen noch nicht so vertraut.Ich möchte meinen 2-Pferdeanhänger auf 100km/h zulassen und der Zeitpunkt ist günstig,da ich gerade einen neuen Reifensatz benötige.Meine Frage ist,wie die Kontollverfahren des TÜV sind.Gelesen habe ich,dass die Reifen bei Höherzulassung nicht älter als 6 jahre sein dürfen.OK,aber was ist dann später?Dürfen die Reifen grundsätzlich nicht älter als 6 Jahre sein?
Wer kann mir helfen?
Gruß
Ingo
100km/h-Zulassung
-
-
Hallo
wenn se älter sind, darfst halt nicht mehr 100 fahren, bis neue drauf gemacht hast
oder ned erwischen lassen
Gruß Mani
-
Wer kann mir helfen?
Ein Reifenhändler
Die sechs Jahre sind für mich der Hauptgrund weshalb ich nix mit 100er Zulassung am Hut haben will.
Bezüglich nicht erwischen lassen: das muss dann auch beim TÜV glücken. Der wird die Notbremse ziehen wenn die Reifen älter sind.
Gruss georg123
-
-
Bezüglich nicht erwischen lassen: das muss dann auch beim TÜV glücken. Der wird die Notbremse ziehen wenn die Reifen älter sind.
Dann müsste er ja, wenn die Reifen älter sind,nach hinten gehen und das 100er Schild abreissen. Eben das hat bei mir noch keiner gemacht. Eben gar nix, kein Kommentar bei der HU.
LG Hängerlupus
-
dem TÜV ist es egal, er wird dich bestenfalls drauf hinweisen, das die Reifen nicht mehr 100 km/h tauglich sind, oder demnächst nicht mehr sein werden
die Verantwortung liegt ganz allein beim FAHRER, der ja auch z.B. nur mit 100 fahren darf wenn er ABS hat
ein Problem hat man nur wenn die dich anhalten weil Du vielleicht grad mit 100 vor ihnen her gefahren bist und die sich dann die Reifen anschauen
oder wenn Du nen Reifenplatzer mit Unfall hast und bei der Unfallaufnahme festgestellt wird das Du mit 100 gefahren bist, aber die Reifen zu alt waren
ansonsten ist es egal
Gruß Mani
-
dem TÜV ist es egal, er wird dich bestenfalls drauf hinweisen, das die Reifen nicht mehr 100 km/h tauglich sind, oder demnächst nicht mehr sein werden
bist Du da ganz sicher?
Mag ja auch sein, dass sich die meisten TÜV-Menschen nicht bücken mögen ....
Aber wenn Du Reifen mit falscher Traglast zur Untersuchung aufziehst, sagt der doch auch njet. Oder wenn die Schubkarrenräder nicht für 80 taugen.
Warum sollte er die Plakette zücken, wenn das Fahrzeug mit 7 jährigen Reifen eben nicht mehr die technischen Voraussetzung erfüllt, die ein Anhänger für Tempo 100 erfüllen muss?Ich bin Laie und außerdem tangiert mich die 100er Zulassung nicht, aber ich würde nicht darauf wetten dass jeder TÜV darüber hinweg sieht.
Gruss georg123
-
-
Hallo Georg
doch das ist so, glaubs mir,
1. selbst erlebt, meiner hat mich letztens drauf hingewiesen, "Nächstes Jahr brauchst neue Reifen" wenn weiterhin .....
2. jeder ist für das einhalten der Vorschrift selbst verantwortlich
die Gewichte müssen passen,
Reifenalter
Speedindex
Stützlast
das Auto muß ABS habenwenn Du mein Hänger mitm Golf zum TÜV zerrst, wird er Dir den Stempel auch ned verweigern, nur weil der Golf eigentlich zu schwach ist, das geht ihn nämlich nix an
und der Hänger ist ja verkehrstauglich, aber nur bis 80 km/h eben
Nur die Polizei kann dir was anhaben, wenn sie dich mit 100 messen und dann sehen das die Reifen zu alt sind oder nur Speedindex 100 haben, solange du 80 fährst kann dir keiner was
Gruß Mani
-
Der Anhänger erhält frischen TÜV (solange die Reifen nicht porös sind, richtige Größe, Traglast, Geschw.index vorausgesetzt) und darf auch seine 100 km/h Eintragung behalten.
Aber: mit zu alten Reifen darf die 100 km/h Regelung nicht ausgenutzt werden (bei Fahrtantritt dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein).
Wie Mani schon sagte ist der Fahrer dafür verantwortlich.
Man kann also wenn man sich das Geld für den Reifenwechsel sparen will mit dem Hänger ganz normal weiterfahren und hat keine zusätzliche Arbeit bzw. Kosten, nur mit den 100 km/h ist es in D dann halt wieder vorbei, solange bis wieder frische Reifen drauf sind.
-
Gestern habe ich die Papiere für meinen neuen Anhänger bekommen.
Hier die Bestätigung der DEKRA "zum Betrieb von Fahrzeugkombinationen bis 100 km/h gemäß......."Die Hälfte musste ich abdecken,da die Datei sonst zu groß war.
Aber das Wichtigste ist zu sehen, und wurde hier auch schon gesagt:
"Bei allen Veränderungen die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen wird,
richtet sich die zulässige Hächstgeschweindigkeit nach der Straßenverkehrsordnung."LG Hängerlupus
-
-
Von den Reifen steht da komischerweise nix in der ansonsten ja ziemlich ausführlichen Liste.
beim TÜV Nord hab ich so einen Wisch bekommen:
-
Hallo.
Ich hänge mich einfach mal in diesen Beitrag mit ein, hab auch eine Frage zur 100 KM/H Zulassung.
Ich habe mir einen Anhänger neu aufgebaut, Doppelachser, Kasten.
Bei diesem möchte ich nun eine 100 km/h Zulassung haben. Ich hab zwar schon bissel was drüber gelesen aber so ganz schlau bin ich noch nicht
Hier die Daten zum Anhänger:
Brenderup, Baujahr 1990, zGG 2000 kg, Leergewicht 370 kg`, Doppelachser, keine Stoßdämpfer an Achsen. Neue Reifen dafür muss ich noch kaufen mit passendem Geschwindigkeitsindex.
Zugfahrzeug (momenten) : Audi A6 4B Avant, 1,9 TDI, Zuglast 1600kg / bis 8% Steigung 1800 KG, zGG 2075 kg, Leergewicht 1600kg
Eventuell kommt bald ein Ford Mondeo 2,0 TDCI, dieser hat aber auch 1800kg Zuglast.
Ist mit diesem Anhänger eine 100 km/h Zulassung möglich?
-
Hallo
ZitatIst mit diesem Anhänger eine 100 km/h Zulassung möglich?
wenn Du Stoßdämpfer drann baust dann für den Anhänger, Ja
nur mit deinem Zugfahrzeug schauts schlecht aus, oder hat der 1820 kg Leergewicht?
Gruß Mani
-
-
Ne der Wagen hat 1600 kg Leergewicht.
Kann ich eventuell auch den Anhänger ablasten lassen?Also an den Anhänger müssen Stoßdämpfer ran?
-
Ja
Ja
-
Den Dekra - Bericht hatte ich ja hier schon eigestellt. Darin ist vom Reifenalter keine Rede!
Am 28.01.2013 habe ich meinen Humbaur zugelassen. Die Sachbearbeiterin vom StVa hatte wenig Ahnung, fragte daraufhin ihre Kollegen und den Vorgesetzten. Alle meinten, die Bestimmung über das Reifenalter sei lange aufgehoben. - Wann genau konnten sie natürlich auch nicht sagen.
Das ist meine neueste Info
LG Hängelupus
-
-
das wäre ja ganz was neues, nur wo steht das?
-
Meiner Ansicht nach Kappes.
Letzter Stand der Ausnahme-VO ist von Ende 2010: darin wurde die Gültigkeit unbefristet verlängert (früher galt die VO immer nur ein paar Jahre und es gab eine neue VO mit gleichem Inhalt).
Auch gem. letztem Stand dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre bei Fahrtantritt sein.
Was vor längerer Zeit geändert wurde, hat hier früher schon irgendwann mal jemand geschrieben: anfangs durften die 10 % Tragfähigkeitszuschlag gem. WDK bei den Reifen nicht eingerechnet werden bei der Tragfähigkeitsgrenze.
Dieser Passus steht inzwischen nicht mehr drin ( nur noch Geschw.index L und neuer als 6 Jahre ), also darf nach meiner Logik der Tragfähigkeitszuschlag von 10 % ganz normal angewendet werden, ist aber ohne Gewähr
-
das wäre ja ganz was neues, nur wo steht das?
In meinem Beitrag #9 hatte ich den Prüfbericht der DEKRA angehängt, und da steht es eben nicht."Wo steht das?" hatte ich ja auf dem StVa auch gefragt, die Antwort war, wie sich jeder denken kann,....Achselzucken.
In dem besagten Bericht steht ja auch nocht etwas Neues: Wenn das Zugfahrzeug mit einem fahrdynamischen Dingsbums, auf Deutsch Anhänger-ESP ausgerüstet ist, darf es leichter sein.(!)
LG Hängerlupus
-
-
Das mit dem höheren Faktor bei gebremsten Hängern mit Anti-Schlinger-Einrichtung sowie bei Zugfahrzeugen mit Hänger-ESP gilt aber schon ewig, das ist alles andere als neu
-
Aber generell gilt für die 100er zulassung das das zgg vom anhänger nicht höher als die anhängelast sein darf.
Bei 1600kg leer und maximal 1800kg anhängelast gilt mit ask oder anhänger esp maximal 1800kg zgg. Ohne dieses sind maximal 1760kg drin.
Also wird der idealer weise auf stoßdämpfer umgerüstet und auf 1760kg abgelastet.
Weiterhin müssen die Achsen für 100km/h geeignet sein. Der stichtag ab wann dies auf jedenfall so sein muss liegt bei etwa 1990. Also genau an der grenze bei dir.