Neue Führerscheinreglungen ab 19.01.2013

  • http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm


    Zitat

    Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:



    • dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
    • mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet.
    • Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
    • Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.


    Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

  • Also Mani - nix mit unbegrenzt: Entweder biste erst 50 oder erst kommt der 19.01.2033 - je nachdem, wie oft du deinen 49ten Geburtstag feierst ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.


    die vergessen immer das es nur für Gewerbliche Transporte gilt,´für den privaten Hobbykutscher gilt das nicht.


    Feuerwehr egal ob freiwillig oder Berufsfeuerwehr oder das 20 tonnen Boot an die Adria wenn nicht gewerblich.THW oder was es sonst noch gibt .Brieftauben-LKW,privater Pferdtransporter,privater Möbelumzug achtung ab 7,5 to Fahrtenschreiberplicht ab nur in DE-Land sonst ab 3,5 EU weit.


    ps. erklär aber mal einem Franzosen oder Italiener das es ein privater Transport ist:rolleyes:
    Führerscheinumtausch geht aber noch später also auch mit 51,52 oder 60 Jahren darfste nur zwischendurch nicht fahren,wurde geändert da zuviele es vergessen haben den Schein mit 50 zu tauschen

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • das war mir schon klar Jungs


    ich bin ja schon seid 2 Jahren damit beschäftigt die Anträge nochmal aus zu füllen



    beim ersten Versuch wollten die mein alten grauen behandeln, da hab ich gesagt, von wegen, dann behaltet den Platikscheiß, mein Lappen bekommt ihr nicht



    bei den neuen Anträgen hab ich jetzt angekreutzt das ich den alten verloren hab, jetzt muß ich nur noch beim Doc mal den blöden Wisch abholen, vielleicht krieg ich dann irgendwann nen neuen Schein



    dieser Berufkraftfahrer schmarrn bleibt mir zum Glück erspart, bin ja ned angestellt


    Gruß Mani

  • dieser Berufkraftfahrer schmarrn bleibt mir zum Glück erspart, bin ja ned angestellt


    Gruß Mani


    gilt auch für selbstständige mein Chef ist auch schon am kotzen:belehr:

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • die Daten wurden hier entnommen


    http://www.hk24.de/servicemark…219C98EB23592F9D65C.repl1



    Wer ist betroffen:


    Die Pflicht zum Nachweis der Qualifikation besteht grundsätzlich für selbstständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer


    die im Güterverkehr eingesetzt werden, und die ihren Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben. Diese müssen spätestens bis zum 10.09.2014 eine Weiterbildung (siehe unten) absolvieren.



    ich glaub ich war zu schnell habs nämlich schon alle 5 Schulungen hinter mir
    lies mal ganz unten ich könnte heulen:augenreib:


    [h=2]VERKEHRSPLATZ HAMBURG[/h] [h=1]Berufskraftfahrer müssen sich qualifizieren[/h] Qualifizierung des Fahrpersonals im Güter- und Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
    Fahrerinnen und Fahrer, die als Angestellte oder Selbstständige, Güter- oder Personenbeförderungen zu gewerblichen Zwecken durchführen, müssen künftig eine Qualifizierung nachweisen.
    Dies sieht die europäische „Richtlinie 2003/59 über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr” vor. Ziel dieser europäischen Initiative ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer.
    Die Umsetzung der EU-Initiative erfolgte in Deutschland durch das „Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG)” vom 14. August 2006, das am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten ist. Ergänzt wird dieses durch die „Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)” vom 22. August 2006, die ebenfalls am 1. Oktober 2006 in Kraft trat.
    Wer ist betroffen:
    Die Pflicht zum Nachweis der Qualifikation besteht grundsätzlich für selbstständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die


    • deutsche Staatsangehörige sind,
    • Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder
    • Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden,


    und Fahrten zu gewerblichen Zwecken (dies umfasst auch den Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen durchführen.
    Ab wann:
    Die Pflicht zum Nachweis der Qualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer


    • ab dem 10. September 2008 im Personenverkehr mit Fahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen (Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE)
    • ab dem 10. September 2009 im Güterverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zGG (Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE)


    Ausnahmen:
    Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrten mit Kraftfahrzeugen,


    • deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,
    • die von der Bundeswehr, der Truppe und dem zivilen Gefolge der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,
    • die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,
    • die zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,
    • die in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIII b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden,
    • die neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind,
    • zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt. Hierunter fallen auch Beförderungen nach Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 6 und 7 (Milchtransporte sowie forst- und landwirtschaftliche Verkehre) des Güterkraftverkehrsgesetzes.

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • heißt das, wer immo nur nen B schein hat darf ab 19.1.2013 automatisch gespanne bis 3,5t ziehen, egal wie sich das zusammen setzt?


    auto zgg 1500, trailer zgg 2000 = 3500kg - darf man dann fahren???

    Zugfahrzeuge:
    R.I.P - Audi A6 quattro, 2,5 TDI, Tiptronic, Bj.03 - war ne schöne Zeit



    Anhänger:
    Böckmann HB1 1000kg
    Auto-Trailer eigenbau, 2000kg
    Corrado Heck Allround inkl. BBQ Grill


    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    xXx*Audi 90 BBQ Grill als Projekt im Hinterkopf behalten*xXx
    ______________________________________
    Audi A6 C4 Heck 750kg --- zu verkaufen
    DDR eigenbau, 750kg --- verkauft :(

  • So wie ich es verstanden habe:
    Nur wer den "neuen" B AB 19.01.2013 hat, nicht, wer den alten B (VOR 19.01.2013) hat.


    Und natürlich vorausgesetzt, das Auto darf das auch ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • So wie ich es verstanden habe, darf man das tatsächlich.


    Es gab mehrere Änderungen in den Entwürfen, und ursprünglich sollte es so sein, wie Jay schreibt: man müsste einen neuen FS beantragen, extra deswegen.



    So wie es aussieht hat man den bürokratischen Irrsinn inzwischen erkannt und es gilt für alle nur noch die 3500 kg Regel, Leergewicht Auto dabei egal.


    Was das Auto ziehen darf ist hier nicht relevant, FS-Fragen drehen sich um zulässiges GG und nicht um tatsächliche Beladung.


    Aber alles ohne Gewähr :)


    Es wird noch ein paar Wochen dauern, bis man allgemein die Neuregelungen überall nachlesen kann, die Gesetzestexte in Rohform sind schwer zu kapieren.

  • Der Wahnsinn :)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Das beste ist das dann
    z.B. die 7,5t im Gerüstbau nur noch
    ältere fahren dürfen da die heutige Jugend
    ja nur noch bis 3,5t dürfen, ABER
    im Gerüstbau ist es so das 3 Mann auf
    einem LKW sind und alle 3 mit anpacken
    da es ja nach qm² gerechnet wird.


    Die haben echt Problem mit Personal,
    aber wir haben ja noch nicht genug Arbeitslose,
    Wirtschaften wir das Land noch weiter runter
    und vernichten Arbeitsplätze!!!


    Die Spinnen doch die Rö ... ähmm Deutsche

  • Wirtschaften wir das Land noch weiter runterund vernichten Arbeitsplätze!!!Die Spinnen doch die Rö ... ähmm Deutsche

    vom Land der Dichter und Denker zum Land der Richter und Henker. :-/ - echt schad drumBTW: auf wen geht eigentlich der originale Wahnsinn mit den EU-Führerscheinen und -Klassen zurück?

  • Das Abendland wird nicht gleich untergehen, nur weil der PKW-Führerschein nach den Dreieinhalbtonnern aufhört.
    Dann passieren vielleicht nicht mehr so Sachen, dass jemand (alter 3er) mit nem geliehenen 7,5to Möbeltransporter 2 Unfälle an einem Vormittag baut.


    Gruss georg123 <nein_ich_wars_nicht_und_auch_keiner_ausm_Forum>

  • Ist nmM das gleiche wie z.B. beim Umweltschutz: früher war es allzu locker, heutzutage wird Manches übertrieben streng geregelt.


    Ich durfte mit 19 einen auf 7,5 t abgelasteten 11t-LKW mit einem Tandemanhänger, beladen mit einem Gabelstapler, durch die Gegend fahren, ganz ohne LKW-Lizenz: da kam ich schon ganz schön ins Schwitzen, das war eine sehr große Umstellung ggü. einem PKW.


    Heute dürfen die jungen Leute nicht mal mehr einen großen Anhänger hinter ihr normales Auto hängen ohne Zusatz-FS, die Prüfungen sind um ein Vielfaches schwerer und teurer geworden, genauso beim Motorrad.


    Kein Wunder, dasss die Jungen eher heiss aufs neueste iphone als aufs eigene Auto sind...


    Manchmal merkt man, dass man schon ziemlich alt ist :rolleyes:

  • Zu der "Herabstufung" der alten Klasse 3 zu der jetzigen Klasse B:


    Hier hat sich der Gesetzgeber eigentlich schon Gedanken gemacht, die durchaus nachvollziehbar sind und Sinn machen.


    Mit der alten Klasse 3 konnte man Kfz bis 7,5 to Zgm fahren und Anhänger bis zum 1,5fachen bei durchgehender Bremsanlage (= z.B. DL) ziehen.
    Aber das bereits enorme Gewicht, und damit das hohe Gefahrenpotenzial für andere im Falle eines Unfalls, lassen wir mal außen vor.
    Betrachten wir nur mal die möglichen Abmessungen...hier gab es für solche Züge keine Beschränkungen.


    Mal so ein typischer Klasse 3 Zug:


    http://www.brinkmann-logistik.de/cms/upload/bilder/75to.jpg


    Diese Züge hatt man sehr oft (sogar noch größer) bei uns gesehen. Waren / sind z.B. von der Firma Bachl und haben Dämmstoffe geladen (wenig Gewicht, viel Volumen).


    Konsequenz:
    Es gab Klasse 3 Züge, die waren annähernd so groß wie 40to Gliederzüge und dank tiefliegender Anhängerkupplung (für mehr Ladefläche) und Tandemachse war/ist das Fahrverhalten solcher anhänger durchaus Lernbedürftig.
    Liegt es doch zwischen Glieder- und Sattelzug.
    Aber auch einen reinen Gleuderzug oder Sattelzug muss man erst unter Anleitung "Erfahren" um die Besonderheiten lernen zu können. Der Blick, die Blickführung, defensives, vorausschauendes Fahren muss geübt und erlernt werden.
    Der PKW-FS bringt da ehrlich gesagt wenig bis gar nichts.
    Ich habe zwischenzeitliche viele Inhaber der FS-Klassen 3 und B auf Klasse 2 und CE ausgebildet und erlaube mir daher so ein Urteil.


    Jeder Hinz oder Kunz konnte also mit seinem Klasse 3 FS so einen großen LKW fahren ohne jegliche Einweisung. Das große Gefahrenpotenzial sollte eigentlich jedem bewusst sein.
    Abbiegen will gelernt sein, wenn man hinten mit dem Anhänger nicht alles wegräumen will, das Fahrzeug muss beherrscht werden, das war da nicht mehr gegeben.


    Daher auch die Abtrennung der Anhänger-FS (Klasse E).


    Auch bei der Klasse B ist es nicht so einfach und macht vieles Sin (nicht unbedingt alles).
    Auch mit einem PKW und einem großen Wohnanhänger würde auch aus einem Klasse B Gespann eine nicht zu unterschätzende Fahrzeugkombination, was Größe und auch Gewicht anbelangt.
    Auch hier wieder das gleiche, wer gewährleistet denn, das ein Gespannfahrer vorher übt und sich mit der Kombination und den Eigenarten vertraut macht??


    Keiner. Die Fahrzeuge werden immer schneller, die Anhänger immer besser. Heutzutage ist es kein Problem mehr mit einem Anhänger auch auf Landstraßen auch Tempo 140 zu fahren.
    Sinnvoll???...wohl eher nicht.


    Vieles an Wissen wird nun mal durch die Fahrschulen vermittelt.Eine Weitergabe von z.B. Vater an den Sohn/Tochter ist oft auch fehlerbehaftet. Es wird nur die eigenen Sichtweise weitergegeben (und wer weis schon alles?)
    Aus diesen Überlegungen sind dann eben diese heute enorme Zahl an möglichen FS-Klassen und Kombinationen entstanden.


    Zuviele?....ja, in bestimmten Zwischenbereichen ja.
    Vom Grundsatz aber richtig.


    Leider wird durch diese enorme Vielfalt alles sehr unübersichtlich.
    Durch die schnellen Änderungen, Erweiterungen, Ergänzungen in den letzten Jahren und den daraus resultierenden Besitzstandswahrungen, dievielfältigen Übergangsfristen, Gesundheitsprüfungen, und, und, und,....
    wird jeder FS-Besitzer inzwischen so verwirrt, das letztendlich fast keiner mehr weis was er fahren darf.
    Früher hat man das meist durch einen Blick in seinen rosa/grauen "Lappen" klären können. Heute hat man einen kompakten Karten-FS wo nur noch Buchstaben und Schlüsselzahlen stehen.
    Will man mehr wissen, muss man mehrere DIN A4 Seiten durchlesen.


    Das ist nicht Anwenderfreundlich.


    Bor allem findet das ja auch kein Ende mehr und das finde ich schlecht an der ganzen "Führerscheinrevolution" der EU.

  • Verstehe ich deine Antwort jetzt richtig? Fahrschüler, die den Führerschein der Klasse B oder Früher 3 erwerben/erwarben haben bei dir keine defensive oder vorausschauende Fahrweise erlernt?
    Grundsätzlich sollte man in jedes neue Fahrzeug eingewiesen werden, egal ob Krad PKW,LKW usw. Den jedes Fahrzeug hat andere spezifische Eigenheiten. Das einfachste zum Beispiel die Handbremse beim Daimler Crysler C-Klasse und höher.
    Mich würde interessieren, welche Erfahrungen aus dem Unfallgeschehen der alten Regelung zuwidersprechen. Ich bin mir ganz sicher, es gibt bei weiten ein vielfaches Mehr an Unfällen mit PKW als mit LKW-Kombinationen die man mit dem alten Führerschein Klasse 3 Fahren durfte. Auch dürften die registrierten Verkehrsverstöße bei LKW mit der alten FS-Klasse 2 wesentlich mehr zu Buche schlagen als die der LKW-Kombinationen alte Klasse 3.

  • Zitat

    Verstehe ich deine Antwort jetzt richtig? Fahrschüler, die den Führerschein der Klasse B oder Früher 3 erwerben/erwarben haben bei dir keine defensive oder vorausschauende Fahrweise erlernt?


    Diese Interpretation wäre völlig wiedersinnig.
    Klar kann man immer das Verstehen was man will.


    Aber gut das du dir die Antwort ja bereits selber auf deine Frage gegeben hast.


    Zitat

    Den jedes Fahrzeug hat andere spezifische Eigenheiten.


    Mit dem Führen eines LKW hast du meiner Ansicht ein noch viel höhere Verantwortung, denn man bewegt eine enorme Masse durch den Verkehr.
    Sehr vielen ist das nicht bewusst oder (auch denen bin ich begegnet) missbrauchen den LKW als "Waffe" im Straßenverkehr.


    Zitat

    Aber auch einen reinen Gliederzug oder Sattelzug muss man erst unter Anleitung "Erfahren" um die Besonderheiten lernen zu können. Der Blick, die Blickführung, defensives, vorausschauendes Fahren muss geübt und erlernt werden.
    Der PKW-FS bringt da ehrlich gesagt wenig bis gar nichts.


    Dies bezieht sich alleinig auf das Führen eines entsprechenden LKW mit Anhänger.
    Ich weis nicht welche Erfahrungen du mit dem Führen eines entsprechenden Zuges hast, aber hier muss man konsequent umdenken und es sind viele spezifische Eigenarten zu beachten.
    Alleine Linksabbiegen ist mit einem 18m Zug eine ganz andere Welt.


    Und ich rede sicherlich nicht davon "irgendwie" abzubiegen, sondern Platzsparend, möglichst innerhalb vom Fahrstreifen ohne unnötig Platz zu verschwenden, ohne über den Bordstein zu rattern, ohne die Kindergartengruppe wegzumähen (um es mal etwas salopper auszudrücken).


    Sich seiner erhöhten Verantwortung bewusst zu sein. Darfst dich aber gerne mal neben gestandene Klasse 3 /B fahrer in den LKW reinsetzen und das vermitteln.
    Mir hatt es fast immer enormen spass gemacht, was nicht bedeutet das dies leicht ist.
    Aber erst da sieht man wie Viele schon dermaßen "eingefahren" sind.



    Zitat

    Ich bin mir ganz sicher, es gibt bei weiten ein vielfaches Mehr an Unfällen mit PKW als mit LKW-Kombinationen die man mit dem alten Führerschein Klasse 3 Fahren durfte. Auch dürften die registrierten Verkehrsverstöße bei LKW mit der alten FS-Klasse 2 wesentlich mehr zu Buche schlagen als die der LKW-Kombinationen alte Klasse 3.


    Das halte ich nicht für sehr Aussagekräftig, denn das muss man immer in Relation zu den gefahrenen Km sehen und der Strecke (BAB, Landstraße) und auch der Unfallschwere.
    Auch muss man das Gefahrenpotenzial für andere einkalkulieren, das bei einem Fehler mit dem LKW um ein vielfaches höher ist als mit einem Pkw.

  • Habe den 3er und darf folglich auch einen 7,5to Möbeltransporter fahren.
    Ich bin froh darüber dass ich den fahren darf. Ich möchte dieses "Privileg" auch nicht abgeben, obwohl ich noch nie ein Fahrzeug über 3,5to gefahren bin. (stimmt nicht ganz, Traktor hat mehr)
    Ich bin aber genauso froh, dass ich keinen 7,5to Möbeltransporter fahren muss. (obwohl ich mit Traktor und größerem Hänger eine gewisse Erfahrung habe)
    Ich sehe immer wie unübersichtlich und wie groß die Chose wird, wenn ich nur einen 5m Bauwagen mit dem kleinen Traktor fahre. Ich kann mir vorstellen, was es heisst einen 6m-Tandem-Anhänger hinterm Mobeltransporter zu haben. Natürlich gibt es Klasse-3-Kraftfahrer, die einen solchen Zug beherrschen. Nur wurde diese Fähigkeit schon nicht beim Führerschein der Klasse 3 vermittelt. Der Gesetzgeber kann doch nicht davon ausgehen, dass diese Fähigkeiten einfach so vonm Himmel fallen. Deswegen gibt es doch Fahrschulen die das Wissen für bestimme Führerscheinklassen vermitteln.
    Wenn man konsequent wäre, müsste man mir (und allen anderen 3-ern) die Fahrzeuge über 3,5to "wegnehmen", wenn man nicht eine Prüfung mit dem Siebeneinhalbtonner samt Anhänger besteht. Aber da steht sowas wie Bestandsschutz davor.
    Aber was spricht denn dafür, den Fehler (PKW-Fahrer auch LKW fahren zu lassen) bis in alle Ewigkeiten zu begehen.


    Man darf mich jetzt gerne einen Heuchler nennen (die neuen Führerscheine betreffen mich ja zum Glück nicht mehr), aber ich muss Larac4 zustimmen.


    Gruss georg123