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Zitatso stehts im Gesetz
Ja es steht im Gesetz genau das was drinnen steht.
KRAFTFAHRZEUGE bis zGm 3500 KG (Anhänger sind per Definition keine Kraftfahrzeuge)
Klasse B[/h] Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg* und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).