Neue Führerscheinreglungen ab 19.01.2013

  • [h=3]

    Zitat

    so stehts im Gesetz



    Ja es steht im Gesetz genau das was drinnen steht.


    KRAFTFAHRZEUGE bis zGm 3500 KG (Anhänger sind per Definition keine Kraftfahrzeuge)


    Klasse B[/h] Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg* und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

  • Aus dem Amtsblatt der Europäischen Union
    RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
    vom 20. Dezember 2006
    über den Führerschein (Neufassung)


    Artikel 4, Abschnitt 4b:
    Klasse B:
    Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens
    3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen
    außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind;
    hinter Kraftwagen dieser Klasse darf ein Anhänger mit einer
    zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg mitgeführt
    werden.

    Groetjes, der Uli

  • Es gibt inzwischen die 8. Verordnung zur Änderung der FE-Verordnung, damit wurde das ganze bürgerfreundlicher: die neuen Klassen dürfen nach dem 19.1. auch gefahren werden, ohne dass der Führerschein getauscht werden muss.


    Das heißt im Klartext: das Leergewicht des Zugfahrzeugs muss beim B-FS nicht mehr beachtet werden, nur noch die 3500 kg Grenze.


    Zumindest laut derzeitigem Stand, man sieht an den dauernden Änderungen, dass viele Fehler enthalten sind.


    Wobei immer noch erlaubt ist: 3500 kg + 750 kg Anhänger :biggrins:

  • Also auch wenn es unglaublich ist, aber 3500Kg bei Kraftfahrzeugen + 750Kg Anhänger ist noch Klasse B.


    Das wird auch so seit Einführung der B-Klasse in jeder halbwegs vernünftigen Fahrschule ausgebildet und steht auch bei der FS-Klasse B so drinnen.


    @manni
    Das Zitat von dir macht Sinn, denn du hast ja recht. Es steht so im Gesetz.
    Da gibt es keinen Interpretationsspielraum, die Schlüsselwörter habe ich dir desegen auch Fett geschrieben, denn auf die kommt es an.
    Die max. 3500Kg Zgm beziehen sich ausschliesslich auf ein Gespann der Klasse B mit einem Anhänger über 750Kg Zgm.


    Hier mal ein Link zu einer Fahrschule, die das mal auch schön mit Beispielen aufgeschrieben hat.
    http://www.fahrschule-allroad.…nhaengerregelung-b-be.pdf



    Hier gibt es sogar einen Rechner auf der Fahrschulseite (etwas weiter unten)
    http://www.fahrschule-allroad.de/klasse-b-pkw-auto.php



    Eigentlich kann es mir egal sein, wer was glaubt. Aber meine Berufsaufassung verleitet mich leider immer wieder dazu was zu schreiben sr


    Wenn du mir nicht glaubst, auch kein Problem.
    Geh einfach in die nächste Fahrschule und frag irgendeinen meiner Kollegen. Du wirst von ihm eine kompetente Antwort erhalten, die genau die gleich ist wie meine.


    Anhänger mit einem Zgm von max. 750Kg dürfen immer mitgeführt werden (Klasse B bis 19.01.2013), auch hinter einem Kfz mit 3500 Kg ZgM.


    Übrigens die neue Führerscheinklasse B96 wurde tatsächlich wegen den Wohnanhängerfahrern eingeführt.
    Die Bezeichnung Caravan-Führerschein ist aber irreführend, denn da hat Manni recht, fahren darf man damit auch jeden andern Anänger (sofern er den entsprechenden Vorschriften entspricht).
    Hintergrund für die Einführung war aber der, einen Wohnanhänger-"freundlichen" Führerschein einzuführen.
    Das war auch der Grundtenor auf meiner letzten Fahrlehrer-WB.


    Das kann man übrigens auch nachlesen, z.B. hier:
    http://www.welt.de/newsticker/…-Pkw-Caravan-Fahrten.html

  • und diese Kombination darf 3500 kg nicht überschreiten


    Mani; .... diesmal bist DU es, der sich "verrennt" ( passiert ja selten genug )


    Alter "B" :


    750 Kg-Anhänger geht immer ... absolut und ohne Beschränkung


    3500 + 750 Kg geht immer, obwohl über 3500, aber Hänger nur 750


    3000 + 751 Kg geht nicht


    2750 + 751 Kg geht auch nicht, weil 1 KG über 3500 und Hänger 1 Kg über 750 Kg.



    Die neue Regelung basiert auf der Tatsache; ... dass 3500 + 750 = 4250 Kg "gehen"


    Wenn also 4250 Kg im Prinzip möglich sind, warum sollen dann nach neuer Meinung des Gesetzgebers 2900 Kg + 800 Kg = 3700 Kg nicht möglich sein.


    Es ist zwar unheimlich selten, dass Politiker "vernünftig" handeln: aber es pssiert dann doch einmal.


    Caravanführerschein wird das Ding mit dem Zusatz genannt, weil sich die Caravanindustrie mit ihrer Lobby dafür stark gemacht hat.
    Mit den oben genannten Argumenten.
    Manchmal machen Lobbyisten doch Sinn.


    Manfred



    äääähhh ....


    den letzten Beitrag von Larac4 hatte ich nicht gelesen ( Asche auf mein Haupt )


    Dem Beitrag hätte ich nur vollinhaltlich zustimmen müssen; ... statt mir die Finger wund zu tippen

    Manfred

  • ok, dann sind die Grünen mit denen ich telefoniert habe, und die vom Landratsamt/Führerscheinstelle alle doof


    mir egal, ich hab eh nen 2er, was juckt mich es wenn andere ohne fahren


    och mani :anstoss:

    Zugfahrzeuge:
    R.I.P - Audi A6 quattro, 2,5 TDI, Tiptronic, Bj.03 - war ne schöne Zeit



    Anhänger:
    Böckmann HB1 1000kg
    Auto-Trailer eigenbau, 2000kg
    Corrado Heck Allround inkl. BBQ Grill


    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    xXx*Audi 90 BBQ Grill als Projekt im Hinterkopf behalten*xXx
    ______________________________________
    Audi A6 C4 Heck 750kg --- zu verkaufen
    DDR eigenbau, 750kg --- verkauft :(

  • ok, dann sind die Grünen mit denen ich telefoniert habe, und die vom Landratsamt/Führerscheinstelle alle doof


    mir egal, ich hab eh nen 2er, was juckt mich es wenn andere ohne fahren


    Der interessierte und engagierte Laie hat manchmal bessere Kentnisse als ein zuständiger (aber uninteressierter) Behördenmitarbeiter.


    PS: Ich habe weder Ahnung von der Regelung, noch weiss ich wer von Euch nun richtig liegt ;)


    Gruss georg123

  • tja, die Mehrheit ist gegen mich, also gegen meine Meinung


    ich dachte ja früher auch immer 3,5t + 750kg Anhänger


    die Frage ist halt nun, ist das "in Kombination" wirklich nur auf die größeren bezogen, oder gilt es für alle


    alle :police: und die FS Stelle sagen, gilt auch bei 750kg, ist nur unglücklich formuliert


    und wenn die jetzige Erhöhung aus der Caravanbranche kommen würde, warum sind es dann nicht 800 kg oder gleich 1 t ?


    die 750 kommen meiner Meinung daher, damit eben an Fahrzeugen die wirklich 3,5 t haben auch wirklich 750 anhängen kannst, deshalb 4250


    in manchen andern EU Ländern gibt es diese Regel bereits, ( hab das irgendwo mal gelesen) das ist auch keine Erfindung der Boots Industrie


    sonst hätten es ja auch 4300 oder gleich 4500 werden können, dann dürften die ganzen Geländewagen auch mal wieder ihren Wohnwagen oder Schiffe ziehen



    aber egal, ich werde weiter forschen, warum wieso weshalb


    wer sich traut soll halt morgen mal bei seiner Polizei anrufen, aber bitte nicht über die 110, sucht euch die normale Nummer raus, jedes Revier hat auch ne normale Nr


    mal schaun was dann rauskommt


    ich hab überall die gleiche Frage gestellt


    "Ich hab den FS B, was darf ich damit ziehen?"


    Antwort war immer,


    bis 750 kg, auch ungebremst, oder Hänger Gesamt nicht mehr wie leer Auto, und beide zusammen nicht über 3500
    (zweimal kam noch der Hinweis das die Leergewichtsformel ab Mitte Januar wegfällt)
    dann kam meine Gegenfrage, mein Auto hat aber schon 3,2 t, darf ich dann trotzdem 750 anhängen?


    eindeutige Antwort, immer NEIN, viermal direkt, zwei mußten kurz nachlesen, aber keiner sagte Ja



    Also probiert es aus, und nicht schwindeln, auch wenns Euer Weltbild erschüttern sollte



    achja, den angeblich überall so gleichen EU FS, gibt es in 110 unterschiedlichen Variationen, (hab ich vorhin beim suchen wo gelesen) weil eben jedes Land das übernehmen kann, aber nicht muß, bzw eigene Regeln dazu erfinden kann


    Tolles Europa



    Gruß Mani

  • Also auch wenn ich dich nerve, geb ich nicht auf und verweise mal auf eine besser gegliederte Richtline, die nun wirklich sehr eindeutig geschrieben ist.
    Auch wenn ich hier wenig Hoffnung habe.


    http://eur-lex.europa.eu/LexUr…1991L0439:20040501:DE:PDF


    Seite 3



    Hier wird sehr eindeutig unterschieden zwischen einem 750Kg Anhänger (der nicht als Fahrzeugkombination wie der zweite Spiegelstrich gilt).

    Danke MrT und VPF

  • Ich bin vom Fach, da ist es wohl legitim.


    Es ist schwierig etwas andres als den Gesetzestext zu zitieren, da fällt mir auch nicht viel mehr ein.
    Übrigens auch kein andere Kollege von mir konnte dahingehend was anderes schriftliches Liefern...weil es einfach nichts gibt .

  • Lass es, der original Gesetzestext wurde mehrmals zitiert.
    Die Wahrheit erschliesst sich eben erst im Auge des Betrachters.
    Und wenn man keine Brille aufhat, ergibt sich eben ein schiefes Bild.:weglach:

    Groetjes, der Uli

  • Also ich interpretiere das ja auch so, dass 750kg ungebremst geht, aber ich bin dabei auch sehr froh über meinen 2er Lappen. Denn offensichtlich wissen viele Grüne ja nicht, dass es erlaubt ist, somit wird einem das Bußgeld dann erstmal aufgedrückt.
    Das sollte man sich auch mal überlegen!


    Gruß
    Otthardt

  • mir egal, ich hab eh nen 2er, was juckt mich es wenn andere ohne fahren



    Genau aus jenen Grund interessiert mich der ganze hick hack
    auch nicht, NUR
    wenn unsere Kinder dann fragen, werde ich die Schulter zucken.



    VG
    Alex

  • ich hab auch den 2.er aber mein junior macht in 2 Jahren seinen ersten Lappen und dann willich schon wissen was er fahren darf.


    meine Tochter wollten den WW ziehen mit ihrem Pizzablech,hab erst mal den FZ-schein kontrolliert und hab ihr da dann gesagt das sie das vergessen soll 1000 kg anhängelast und 1300 kg WW:rolleyes:


    denkt dran ab 50 Jahren Gesundheitsuntersuchung mit Führerscheinverlängerung sonst keinen 2.er mehr

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball