Hallo zusammen,
biete meinen HP 400er zum Verkauf an.
Genauere Daten siehe
http://www.markt.de/anhaenger/…ordId,0776f821/expose.htm
oder
oder
Interesse? PN an mich!
Bitte erst die Bilder ansehen!!! Danke!
Preis: 225€ VB
Hallo zusammen,
biete meinen HP 400er zum Verkauf an.
Genauere Daten siehe
http://www.markt.de/anhaenger/…ordId,0776f821/expose.htm
oder
oder
Interesse? PN an mich!
Bitte erst die Bilder ansehen!!! Danke!
Preis: 225€ VB
Wie viel Nutzlast bleibt denn da noch übrig?
Ich mein, 400kg GESAMTGEWICHT ist eh schon net viel....
Wie leicht ist denn der Anhänger alleine (mit Stützrad)?
Wie leicht ist der Anhänger mit dem Holzaufbau?
Also der Anhänger wiegt ohne Aufbau knappe 100 Kg. Mit Aufbau knappe 130 Kg. Ist eher auf "stabil" ausgelegt
Ich hoffe Du weißt das dir viel Ärger einhandeln kannst, Anhänger hier und im Netz anbieten, und auch noch bei ebay, das kann bös ins Auge gehen
entweder ebay, oder, aber niemals beides
Gruß Mani
Sorry aber ich kann doch Anzeigen schalten bei welcher "Zeitung" wo ich möchte. Zumal ich mir das Recht des Zwischenverkaufs frei halte. Außerdem Biete ich den Hänger hier nicht direkt an sondern verlinke
Schönen Pfingstmontag noch.
klar kannst du den anbieten wo du willst
aber man sollte das niemals gleichzeitig mit ebay machen
was machst wenn jay den kauft und ich biete gleichzeitig in ebay
wo willst dann nen zweiten her nehmen, wenn wir beide auf den Kauf bestehen?
deshalb niemals ebay und was anderes gleichzeitig
und sowas
ZitatZumal ich mir das Recht des Zwischenverkaufs frei halte
gibts bei ebay nicht
wer da was anbietet, muß die Ware in seinem besitz haben so das sie nach Auktionsende unverzüglich an den Käufer übergeben werden kann
alles andere widerspricht den ebay AGB an die dich als VK halten mußt
Öööööööööööhm, Many, ich weiss, was du meinst, aber außer auf Ebay kommt nirgendwo ein Kaufvertrag automatisch (!!) zustande. Bei jeder anderen Anzeigen-Art kann ich höchtens eine Kaufabsichtserlärung (also eine EINSEITIGE Willenserklärung) abgeben, es bedarf immer noch der Zustimmung des Verkäufers, damit ein Vertrag zustande kommt.
Nur bei Ebay, da hat der Verkäufer seine Zustimmung quasi schon vorab erteilt, wenn die Auktion also (regulär) beendet ist, ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Allerdings kann auch hier der Verkäufer jederzeit VOR Ende der Auktion das ganze beenden, dann kommt über Ebay auch kein Kaufvertrag zustande. Heisst: Selbst, wenn ich Höchtbietender bin, er den Anhänger aber vor Ablauf der Auktion an dich verkauft und die Auktion beendet, kommt nur ein Kaufvertrag mit dir zustande, ich gehe auf jeden Fall leer aus
da bist leider im Irrtum
da haben schon einige viel Geld verloren, weil sie zweigleisig angeboten haben
solche Fälle wurden schon einige vor Gericht ausgetragen und immer haben die VK verloren
ich kenne da einige Fälle aus meiner damaligen Zeit als PS bei Ebay
lies dir mal durch unter welchen Umständen Du ne Auktion vorzeitig beenden darfst
dann verstehst was ich meine
aber jeder darf natürlich gerne machen was er will
er muß mir ja nicht glauben, ich habs nur gut gemeint
Ich danke euch beiden für den Hinweis
Hi
wenn ich eine Vase bei e-bay anbiete und ein
Tag vor Auktionsende rennt unser 12 jähriger
gegen den Schrank und die fällt runter
und zerdeppert in 100000000 Teile,
was dann???
Dann steht die Vase nicht mehr zum verkauf
und ich ziehe das Angebot zurück
bzw. beende es vorzeitig.
WAS will du dagegen machen?
Den 12 jährigen Anzeigen???
Haste aber schlechte Karten!
Oder aber ich biete ein Auto an,
ein Tag vorher Unfall!
Dann steht das Auto nicht mehr zu verkauf, fertig!
VG
Alex
Alles anzeigenHi
wenn ich eine Vase bei e-bay anbiete und ein
Tag vor Auktionsende rennt unser 12 jähriger
gegen den Schrank und die fällt runter
und zerdeppert in 100000000 Teile,
was dann???
Dann steht die Vase nicht mehr zum verkauf
und ich ziehe das Angebot zurück
bzw. beende es vorzeitig.
WAS will du dagegen machen?
Den 12 jährigen Anzeigen???
Haste aber schlechte Karten!
Oder aber ich biete ein Auto an,
ein Tag vorher Unfall!
Dann steht das Auto nicht mehr zu verkauf, fertig!
VG
Alex
Ja, aber wehe ich kann dir beweißendas es nicht stimmt, dann zieh dich warm an. Lese die AGB bei ebay. Vor Gerichthilft dir deine Bauernschläue nicht.
ZitatJa, aber wehe ich kann dir beweißen das es nicht stimmt, dann zieh dich warm an. Lese die AGB bei ebay. Vor Gerichthilft dir deine Bauernschläue nicht.
genau so ist es
Und der Käufer muß es wirklich wollen. Ich hatte mir Ende letzten Jahres einen Satz Autoreifen von einem Neuwagen demontiert ersteigert und den Zuschlag für ein sehr niedriges Gebot erhalten - ich weiß nicht, ob gerade ein wichtiges Fußballspiel lief ;).
Ca. eine halbe Stunde nach Auktionsende erhielt ich eine von Verkäufer initiierte Mail über die Ebay-Plattform, daß der Verkäufer vom Angebot zurück tritt, weil der Verkaufsgegenstand nicht mehr zur Verfügung stand. ca. eine weitere Stunde später erhielt ich eine Mail vom Verkäufer mit der Erklärung, er habe nach Auktionsende die Info von seinem Reifenhändler erhalten, die Reifen seien beim Abziehen beschädigt worden und könnten deshalb nicht mehr übergeben werden - am Sonntag Abend --> klar. Als Beweis erhielt ich ein Foto, auf dem der Ausschnitt eines beschädigten Reifens zu sehen war. Nun habe ich allerdings einen Reifentick, so daß ich auf dem Foto anhand eines im Ausschnitt zu sehenden Buchstabens Hersteller und Typ des abgebildeten Reifens erkennen konnte und es handelte sich einen Reifen eines anderen Herstellers als die in der Auktion angebotenen Reifen. Ja, ich weiß, damit hätte ich bei Dalli Klick mitmachen können :].
Nun haben der Verkäufer und ich ein wenig hin und her gemailt, aber der Verkäufer war nicht bereit, sein - ich nenne es mal vorsichtig - Fehlverhalten einzugestehen.
Hätte ich jetzt tatsächlich wegen einer Differenz von ca. € 180,-- einen Prozeß anstreben und die Gerichte mit so einem S§%*/§ zumüllen sollen, so daß die wichtigen Prozeße gegen Vergewaltiger und Kinderschänder liegenbleiben und Gefahr laufen zu verjähren? Nicht das € 180,-- nicht viel Geld für mich ist, sonst wäre ich ja nicht den Weg über Ebay gegangen, sondern direkt zum nächsten Reifenhändler, aber ich halten diesen Betrag noch nicht für groß genug, daß der Allgemeinheit zur Verfügung stehende Gerichtwesen deshalb zu überlasten. So ist der Verkäufer mit seinem Manöver durchgekommen und da_blueblood kann die ganze Geschichte doch wesentlich eleganter beenden, wenn sich vorher ein Käufer für den Anhänger findet.
Ging mir ähnlich, hab nen ABS-Sensor für 1 Euro ersteigert, der Verkäufer weigerte sich auch, den rauszugeben (in den anderen Auktionen verkaufte er die nur für 60 Euro Sofortkauf!). Der hat mir dann einfach mein Geld zurücküberwiesen und behauptet, der passe bei mir nicht. Komisch, ich hab ihm garnicht gesagt, welches Auto ich fahre, woher wollte der das wissen? Über Ebay habe ich's versucht, auf Vertragserfüllung zu pochen, für weitere Wege hatte ich aber auch keinen Bock.