Beleuchtung okay?

  • Hey - wir haben hier einen 750kg Hänger. Teilt ihr meine Auffassung daß die Beleuchtung
    nicht ganz konform ist? Es geht mir um die zulässigen Abstange/Positionen.


    Abstand zwischen beiden Rückleuchten beträgt 53cm. Müssten es nicht mind. 60cm sein?
    Abstand vom äußeren Punkt des Hängers (Kotflügel) zur Rückleuchte beträgt 40cm.





    9701 073.jpg

  • Hmmmm, ist an den Rückleuchten denn auch ne Kennzeichenleuchte dran?


    Falls nein, würde ich Rückleuchten und Nebelschlussleuchte (bzw. rechts den freien Platz) lieber vertauschen, dann bist auf der sicheren Seite!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Hallo Vash


    das ist ein Stema Anhänger ???


    wenn ja, kannst du deine Lichtleiste



    mit meiner vergleichen, dann


    IMG_20120113_171104.jpg


    siehst du das alles okay ist.


    VG
    Alex

  • Ich denke, dass die Rückleuchten zu nah zusammen sind. Man sieht, dass der Abstand gleich der Nummernschildverstärkung ist, also 52cm. Bei Alex`s seinem sieht man noch einen Abstand von ca. fast 5cm zum Schild.
    Könnte damit grad ausserhalb des geforderten Masses liegen. Besser alles nach aussen und die NSL nach innen legen.


    Gruss Ruddi

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    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • Ich habe keine Quelle gefunden, in der ein Mindestabstand zwischen den Rückleuchten gefordert ist. Kannst Du bitte einmal die Quelle nennen?


    Ansonsten hatten wir das Thema schon mal, nur eben anders herum (Gibt es einen Maximalabstand?) --> K L I C K

  • Dass es einen Mindestabstand zwischen den Rückleuchten gibt, glaube ich nicht. Das Mass wird ja vom Nummernschild vorgegeben. Es gibt den Maximalabstand von aussen, der war glaube ich 400mm. Ich glaube, gemessen am äusseren Rand der roten Lichtscheibe. Der Abstand zum Nummernschild ist sicher vorgegeben, der ist im Datenblatt festgehalten. Der dürfte geschätzt Null - ca. max. 15cm sein, da liegst du locker drin, auch wenn die Leuchten ein paar cm nach aussen wandern. Früher war, wenn ich eine Hella- oder Ulo- Leuchte gekauft habe, immer ein Datenblatt mit dabei gelegen. Da konnte man genau die Position, die Abstände und den Neigungswinkel ablesen. Wird halt heute alles weg- gespart.


    Gruss Ruddi

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    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • Hallo


    also die normalen Kennzeichenleuchten haben fast alle einen vorgeschriebenen Mindestabstand von 5 cm


    diese Lampen die da montiert sind haben bestimmt auch ein festen vorgeschriebenen Wert der eingehalten werden muß, also mal in die Beschreibung schaun, oder auf die Web Seite des Herstellers


    Gruß Mani

  • Der abstand zum nummernschild ist nicht vorgegeben. Das ist eine der wenigen schwammigen auslegungen, und zwar muss das numernschild ausreichend beleuchtet sein.


    Ich finde diese integrierten beleuchtungen eh nicht für wirklich gut... Wenn ich autotransporter sehe die gut 2m breit sind, und dann sollen die rückleuchten noch das kennzeichen beleuchten....
    Am schönsten sind natürlich beleuchtungen so weit wie möglich außen, und einfach zusatz kennzeichenleuchten.... Aber die kosten ja geld, und somit kommt das für stangenware nicht in betracht....



    aber in mindestabstand zueinander ist mir auch nicht bekannt. 35-150cm vom boden und maximal 40cm vom äußersten rand....

  • Zitat

    Der abstand zum nummernschild ist nicht vorgegeben. Das ist eine der wenigen schwammigen auslegungen, und zwar muss das numernschild ausreichend beleuchtet sein.


    hast den Beitrag von Rudi und mir nicht gelesen?


    vom Gesetzgeber ist es nicht vorgeschrieben, aber der Lampenhersteller selbst schreibt es vor, da sein e Prüfzeichen nur gültig ist wenn die vorgeschriebenen Abstände eingehalten werden


    Auszug ausm Gesetz

    Zitat

    Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 85) oder der ECE-Regelung Nummer 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.


    Quelle §10 FZV

  • deinen hatte ich noch nicht gelesen...


    wüsste aber nicht wie man rausfinden sollte wie groß der abstand sein muss.... habe noch nie son datenblatt oder ähnliches gesehen... und bei den kennzeichenleuchten die ich gekauft hatte stand auch nie sowas dabei...
    Wenn dem so ist, so wäre das aber auch nicht zu veralgemeinern, weil von hersteller zu hersteller unterschiedlich...

  • Ich möchte euch für eure Überlegungen danken. Meine "Sorgen" galten dem anstechenden Tüvtermin.
    Nun - mängelfreies Ergebnis laut Protokoll. Das Gröbste ist somit für mich erledigt.


    Die Rückleuchten haben integrierte Kennzeichenbeleuchtung, ein Dazwischenschieben der NSL ist somit nicht realisierbar.
    Oder reicht es wenn das Kennzeichen nur einseitig beleuchtet wird?
    Wie ihr seht hat nur der relativ kleine verfügbare Platz auf der Lichtleiste zu der Enge geführt, sonst würde ich die Lampen weiter
    auseinandersetzen.
    Eine außenstehende NSL möchte ich aber vermeiden, die reiss ich sonst ab.


    Aber, was haltet ihr davon die Reflektoren mit den Rückleuchten zu vertauschen? Die Frage ist nur ob die interegrierte Kennzeichenbeleuchtung die Dreckecksreflektoren nicht
    zu sehr anleuchtet?!


    Die 60cm Mind.-Abstand hab ich irgendwo im Netz aufgegriffen, ein pdf eines Anhängerherstellers (LKW) über Vorschriften aller Beleuchtungseinrichtungen,
    aber ich finde es nicht mehr. Gelten für Austria andere Vorschriften bzgl Beleuchtung?


    EDIT: habe mich verschrieben, es sollten 60cm und nicht 40cm Mindestabstand heissen

  • Hallo


    Du hast TÜV, also lass es wie es ist


    wenn Du die Lichter aber unbedingt breiter haben willst, was ich verstehen kann, dann tausch Licht mit NSL
    und mach von unten ein oder zwei Kennzeichenleuchten hin, müsstest vor Bestellung fragen ob eine reicht oder obs zwei sein müssen
    kommt eben drauf an was in der Beschreibung der Leuchte steht


    die jetzigen integrierten Gläser kannst ja schwarz abkleben, oder gegen schwarze Blindscheiben tauschen, falls es die noch gibt


    Gruß Mani

  • Ich denke ich werde es vorerst so belassen. Aber, ein schönes Rückfahrlicht wär doch was.


    Frage an die die es wissen: Wieviel Ampere darf ein Rückfahrscheinwerfer maximal haben, bevor
    die Sicherung im Auto knallt? Wahrscheinlich von Auto zu Auto unterschiedlich...oder?
    Ich würd so gern meinen alten Nebelscheinwerfer dafür nutzen, dieser hat aber 55 Watt H3 und das
    originale Rückfahrlicht 21 Watt, also zusammen 73 Watt. Zuviel des guten für Kabel und Rest?

  • ich überleg grad wie Du das gerechnet hast? :idea:


    hihi egal, kannst machen, haben meine Hänger auch alle so


    allerdings darfst nen 55 W H3 nur als zusätzlichen hinmachen, genau genommen mußt nen 21er als normalen haben und den andern als Zusatz, nur den H3 allein wäre nicht erlaubt


    Gruß Mani



  • Hallo,


    das ist zwar ein ziemlich alter Thread, aber immer noch ein aktuelles Thema.
    Zum Beispiel für mich heute.


    Laut STVZO §53d muss der Abstand der leuchtenden Flächen von Nebelschlussleuchte und Bremslicht mindestens 100 mm betragen.
    Ob das auf den beiden Fotos eingehalten wurde ? :confused:


    Aber der TÜV-Prüfer hat das sicherlich nachgemessen.


    Ciao
    Moritz