1300 oder 1500KG Anhänger

  • Zitat

    Ähm, ich hatte gestern schon gesagt das das nicht geht


    Ähm...kann es sein, das du dich an dem Wort "Auflasten" störst?????


    Dann tut es mir leid mich da "falsch" ausgedrückt zu haben.


    Aber ich meinte nicht das Leergewicht erhöhen.
    Das geht aber alleine schon aus 1700Kg bei 8% hervor, das damit die Anhängelast gemeint ist.


    Vor allem weil ich im nächsten Beitrag von mir auch folgendes geschrieben habe:


    Zitat

    Beim Golf müsstest du die Anhängelast auf 1700Kg bei 8% eintragen lassen, dann geht das mit dem Faktor 1,1 auch beim Golf.
    (allerdings nur bis 8%).


    Das hab ich dir aber auch per PN erklärt.Komischerweise hat es da gepasst.
    Dann halt "erhöhen"



    Zitat


    man kann die zulässige Anhängelast erhöhen lassen, oder das zul Gesamtgewicht, aber das Leergewicht kann man nicht einfach so erhöhen lassen


    Du benutzt genauso für beides nur ein Wort. Also bleib bitte Fair!!




    Zitat

    wenn der Anhänger mit 1500 kg zulässigem Gesamtgewicht die Zulassungsbestimmungen für 100 km/H erfüllt, dann steht im Fahrzeugschein vom Hänger folgender Satz:



    Gemäss 3. Änderungsverordnung zur 9 Ausnahmeverordnung zur STVO. Tempo 100 km/h in Kombination wenn Zugfahrzeug mit Antiblockierverhinderer und Leermasse mindestens 1363 kg, oder wenn Zugfahrzeug mit zusätzlichen fahrdynamischem Stabilitätssystem für Anhängerbetrieb dann Leermasse mindestens 1250 kg


    Das dass Leergewicht entsprechend ist bestreitet keiner, auch ich nicht...woher hast du das?????? Nur wegen dem Wort "Auflasten"????
    Das was du BLAU geschrieben hast ist die Umkehrrechnung von meiner PN ganz unten letzter Absatz "Zum Leergewicht vom Golf"



    Zitat

    ....und bis 8% darf er ja eh schon 1700 kg ziehen


    Und wie kommst du darauf????


    Wenn das nicht in Fahrzeugschein /Brief drin steht darf er das eben nicht.
    Und das dies eingetragen ist bezweifle ich erstmal bei der Aussage im ersten Beitrag:


    Zitat

    Wir beabsichtigen später einen Golf Variant 77KW TDI zu Kaufen, der ein Leergewicht von 1452KG und eine Anhängelast laut VW-Seite für 12% 1400Kg bzw. bei 8% 1700Kg hat.
    Ich denke das dann beim Golf im Fahrzeugschein unter (O.1) die Anhängelast auf 1400KG beschränkt ist.


    Da muss man wohl erst den Brief/Schein sehen ob bei den Bemerkungen steht "1700Kg bei 8%"


    Bei unserem Skoda stand auch nur 1000Kg Anhängelast drin


    ich musste:
    -Ein TÜV - Gutachten von Skoda anfordern
    -mein Skoda musste laut Gutachten bestimmte Voraussetzungen erfüllen
    -dieses Gutachten musste ich bei der Zulassungsstelle vorweisen
    -Ich hab sogar einen neuen "Fahrzeugbrief" bekommen
    -Es wurde im "Fahrzeugschein" 1200Kg bei 8% eingetragen


    Erst damit darf ich 1200Kg ziehen (allerdings nur bis 8%), vorher nicht.


    Wenns bei ihm schon drinnen steht, hat er glück gehabt (beim Skoda ---auch aus dem VW Konzern--- war es nicht so),
    Denn Skoda besteht auf die originale Anhängerkupplung!! Ohne die gibt es keine Eintragung.
    Vielleicht sind da VW Fahrer besser gestellt.


    Zitat

    ... jetzt muß ich nur noch klären ob die 100er Zulassung dann trotzdem gilt oder ob er, doch nur 80 fahren darf, da er bei 12% ja nur 1400 kg Anhängelast hat


    Ja klär das mal!






    Noch eines in eigener Sache:


    Zitat

    hab ich das komplett gelöscht, da waren zu viele Fehler drin


    sorry, aber mußte sein


    Gruß Mani


    Klär das bitte auch noch mal, darum hatte ich dich auch schon in meiner PN gebeten.




    Mein ursprünglicher Beitrag (Rot angestrichen warum der Beitrag gelöscht wurde):
    Es fehlen Allerdings zwei kleine Absätze (konnten nicht wieder hergestellt werden)


    Zitat

    - Das Gesamtzuggewicht ist auf de facto 7000Kg beschränkt bei BE (3500Kg Zugfahrzeug u. 3500Kg Anhänger)
    - solltest du deinen Anhänger mit 100Km/h Eintragung kaufen und das auch nutzen wollen, denke dran:


    "In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs."----->>>>>>> Das gilt aber nur um bei einer 100Km/h Zulassung um auch 100Km/h fahren zu dürfen!!!!


    Ohne 100Km/h ist immer das tatsächliche Gewicht entscheidend.
    Das bedeutet, wenn du beide Zugfahrzeuge (Golf und Touran) mit 100Km/h als Zugfahrzeug nutzen möchtest (gilt nur auf BAB´s und Kraftfahrstr. innerhalb der BRD) musst du entweder den Anhänger auf 1400Kg Ablasten lassen (kleinste zulässige Anhängelast von beiden Zugfahrzeugen = Golf) oder (bessere Variante) du lässt zumindest den Golf auflasten (1700Kg bei 8%)




    Meine PN (als Erklärung):




    Hier der "verbesserte" Vorschlag meines Beitrags als PN (habe leider bisher keine Antwort bekommen)



    Ich habe nichts zu verheimlichen, diese Diskussion hätte auch gerne öffentlich und nicht per PN stattfinden können.
    Die PN´s von Mani veröffentliche ich natürlich nicht.


    Ich hoffe ich bekomme wegen dem Beitrag weder eine Rüge noch das ich gesperrt werde, ich bin mir keiner Schuld bewusst.

  • so langsam raucht mir der Kopf, vor allem mit den ganzen verschiedenen Versionen (ursprüngliche/verbesserte) die Larac hier reingestellt hat


    ich muß aber gestehen, in den meisten Punkten hatte er RECHT, es war nur teilweise auch etwas unglücklich formuliert


    das Problem ist einfach das er von seinem Skoda ausgegangen ist, der nur ein Gewicht eingetragen hat und er immer von Auflastung spricht aber die erhöhte Anhängelast bei 8% meint



    Fakt ist,


    der Golf hat bei bestimmten Versionen ein eingetragenes Eigengewicht von 1452 kg
    diese Version hat dann eine eingetragene zul gebremste Anhängelast von 1400kg bis 12% und 1700 kg bis 8%


    somit darf er einen 1500 kg Anhänger problemlos ziehen, vorausgesetzt der Fahrer hat BE oder alten 3er, beim B wäre bei 1452 kg Schluß


    zur 100er Regelung,


    wie schon oben beschrieben, muß das Zugfahrzeug für einen 1500kg Anhänger ein Leergewicht von mindestens 1363 kg haben, bzw bei anerkanntem stabilitäts Fahrprogramm reichen auch 1250 kg


    der Golf darf also auch die 100 km/h fahren, er ist schwer genug (1452kg) und hat die nötige Anhängelast (1700 kg)


    laut Rücksprache mit meim Spezl beim TÜV muß man für die 100er Regelung nur die Gewichtsgrenzen erfüllen, ob dabei die Anhängelast auf 8% Steigung/Gefälle reduziert ist spielt keine Rolle, er hat aber extra einen Mitarbeiter drauf angesetzt der die Gesetzestexte nochmal genau unter die Lupe nimmt,
    falls es irgendwo noch was anderes gibt das dem widersprechen sollte gibt er mir Bescheid




    und Larac, keine Angst, das ist beim Golf bereits so in den Papieren drin, ich kenne das nur so von meinen Autos das immer beide Gewichte von Haus aus eingetragen waren, mich wundert es daher das es beim Skoda nicht so ist


    Gruß Mani

  • Hallo Ich noch mal!


    Muss da was dazu schreiben.


    Zitat

    und Larac, keine Angst, das ist beim Golf bereits so in den Papieren drin, ich kenne das nur so von meinen Autos das immer beide Gewichte von Haus aus eingetragen waren, mich wundert es daher das es beim Skoda nicht so ist


    Also bei unseren ca.3 Jahre alten Touran steht auch nur die kleinere Anhägelast in der Zulassung (1500 Kg bei 12% Steigung). Es gibt da ja auch nur ein Feld in der Zulassung.
    (O.1 Techn. zul. Anhängelast gebremst in kg)
    Es sei denn es steht noch was als Bemerkung unterhalb
    Wie das bei anderen und neueren Fahrzeugen ist, weiß ich nicht.


    MfG.

  • So wie es aussieht, ist das doch nicht so einfach gewesen. Ich warte mal ab was beim "derglonntaler" noch raus kommt.

    Brauchst Du nicht.


    Aber 100 Km/h brauche ich nicht, da ich selten auf der Autobahn sein sollte.

    Bei 80er Zulassung ist es doch keine Frage, dass Du die 1500 mitnimmst ;)


    Gruss georg123

  • @Mani


    Ich glaube wir haben sauber um den heißen Brei geredet und dabei das Gleiche gemeint.
    Leider damit wohl mehr verwirrt als geholfen.
    Ich werde mich bemühen den nächsten Text einfach und wasserdicht zu machen...leider ist das schwierig, wie man sieht.
    Es gibt halt immer noch die Ausnahme von der Ausnahme.


    Wenn dann am 19.01.13 der B96 dazukommt (Zuggewicht max. 4250Kg) wird es noch komplexer.



    Mit den 12%/8%---> Ich bin mir gar nicht sicher ob der Gesetzgeber da so weit gedacht hat.
    Ein Nachbar von mir ist Polizist. Den werd ich mal fragen wie die Polizei sowas sieht.
    Aber ich glaube das der genauso unwissend ist.
    Im Regelfall prüft keiner irgendeine Steigung nach die man befahren hat (außer es steht gleich ein Schild da).
    Ab 12% dürften dann sowieso nur noch sehr wenige überhaupt einen Anhänger ziehen.


    Auch mit der Eintragung von den 8% glaub ich das die Hersteller hier eine neue Einnahmequelle gefunden haben.
    Denn wenn sie für die Eintragung die serienmäßige AHK vorschreiben (so war es zumindest bei mir) gibt es noch extra Geld.
    Soweit ich das noch in Erinnerung habe war das früher sehr oft schon eingetragen.


    Daher auch mein Vorschlag ein Thema zu Pinnen, wo die Klassen auch mal erläutert werden.
    Kaum noch einer weis was er fahren darf und was nicht.



    Zitat

    so langsam raucht mir der Kopf, vor allem mit den ganzen verschiedenen Versionen (ursprüngliche/verbesserte) die Larac hier reingestellt hat


    Entschuldige, aber du hast mir hier leider keine andere Wahl gelassen. ich musste mich jetzt wirklich mal rechtfertigen nach der letzten Schelte.
    Das Thema war für mich eigentlich schon vorher längst gegessen.
    Deswegen hatte ich ja auch schon folgendes geschrieben:


    Zitat

    Dann spar ich mir den ursprünglichen Beitrag wieder einzustellen (wurde mir freigestellt).


    Da war das Thema bereits für mich schon durch.



    Zitat

    und er immer von Auflastung spricht aber die erhöhte Anhängelast bei 8% meint


    Zum Begriff Auflastung in Bezug zur AHK (Richtig wäre "Zuglasterhöhung")


    Das wird so auch sogar von Firmen verwendet:
    http://www.atb-tuning.de/auflastung.html