das ganze steht übrigends nicht im Steuergesetz, sondern in der Zulassungsverordnung
mit ein bisschen Suche findet man da auch einschlägige Urteile, da gabs nämlich schon einige die mit nem Pferdehänger was anderes gefahren haben
das ganze steht übrigends nicht im Steuergesetz, sondern in der Zulassungsverordnung
mit ein bisschen Suche findet man da auch einschlägige Urteile, da gabs nämlich schon einige die mit nem Pferdehänger was anderes gefahren haben
Die Heuballen für das Hottehüh dürfen transportiert werden. Aber nur, wenn der Gaul dabei ist!
Wenn das so ist dann kann ich den Anhänger zum Umzug nutzen,
vorausgesetzt das das Pferd mit umzieht.
VG
Alex
Noch viel einfacher wäre einen T4 z.B. auf den Trailer zu stellen und den dann mit dem Umzug volladen. Beim Pferdetransporter muss das Pferd halt auf dem Sofa liegen, dann geht der Umzug auch i.O.
Hallo,
wo Fahrzeug (Auto-) Anhänger draufsteht ist auch nur Fahrzeug (Auto-) Anhänger drin, will sagen man kann nur das damit transportieren was zu gelassen ist. Aber es gibt ja, eine neue Gebührenordnung, alles wird teurer, daher würde ich mich auch nicht mit der Polizei angelegen wollen.
Gruß
hier ist der Thread, hab den schon gesucht
letztens als in A der blöde Parteitag war, wimmelte es ja auch von grünen Männchen dort
ich hab da einige gefragt, einheitliche Meinung, BLÖDSINN, solang die Waren gesichert/verzurrt ist, ist es schnurz egal ob das ein Autoanhänger oder sonstwas ist, solange er ein schwarzes Kennzeichen hat
nur die mit grüner Nummer, dürfen nur das transportieren wofür sie gebaut sind, aber das liegt an der Geschichte mit der Steuer, nicht ob da Auto oder Viehtransporter im Schein steht
Gruß Mani