...aber nicht auf den Abfahrten (Verzögerungsstreifen)...
Wenn die Abfahrt auf eine andere Autobahn führt (Autobahnkreuz oder -dreieck) ist es erlaubt, rechts schneller zu fahren. Hast Du eine belastbare Gesetzesquelle für das Verbot auf Abfahrten?
...aber nicht auf den Abfahrten (Verzögerungsstreifen)...
Wenn die Abfahrt auf eine andere Autobahn führt (Autobahnkreuz oder -dreieck) ist es erlaubt, rechts schneller zu fahren. Hast Du eine belastbare Gesetzesquelle für das Verbot auf Abfahrten?
Also ich würde sagen da war jemand nicht Angeschnallt .... zumindest deute ich das rote Symbol im Tacho;-)
undjetztschnellweg
MfG
René
Also ich würde sagen da war jemand nicht Angeschnallt .... zumindest deute ich das rote Symbol im Tacho;-)
Habe ich auch schon gedacht, aber Mani hatte bestimmt seine schwere Aktentasche auf dem Beifahrersitz
Habe ich auch schon gedacht, aber Mani hatte bestimmt seine schwere Aktentasche auf dem Beifahrersitz
Gerhard
He ihr Petzen
ich bin immer angeschnallt
sobald die Grünen in der Nähe sind
hab mal kurz gegugt
bei einfahren darf man rechts schneller fahren als der verkehr links aber
Auf Verzögerungsstreifen hingegen ist es nicht gestattet, schneller als der fließende Verkehr links zu fahren.
So, hier dann auch nochmal die Lösung der Problemstellung, zwei Moppeds zu transportieren, wenn auf den Anhänger nur eins draufpasst;):
BanditimCombo1.jpgBanditimCombo2.jpgBanditimCombo3.jpgBanditimCombo4.jpgMoppedtransport.jpg
Und hier noch ein Fundstück aus meinem Freundeskreis:
anhänger2.jpg
Ist zwar nur ein Anhänger und kein ganzen Gespann, aber trotzdem kurios!
Ein ungebremster Tandemachser mit Bordwanderhöhung. Der lädt ja richtig schön zum krassen Überladen ein!
Vorallem die Artikelbeschreibung ist klasse: "[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Nutzlast: ca. 466 kg offiziell, (durch die zweite Achse praktisch 1330KG )"
[/FONT]
Ist ja schon fast kriminell sowas zu verkaufen!
Vorallem die Artikelbeschreibung ist klasse: "Nutzlast: ca. 466 kg offiziell, (durch die zweite Achse praktisch 1330KG )"
Den besten Satz hast du gar nicht bemerkt:
Gesamtgewicht 750 kg ( auch 490 und 600 kg erhältlich )
Dann hat das Teil leer 284 Kg, d.h. bei 450 zGG hat er noch satte 166 Kg Nutzlqast .....
Gruss Ruddi
So siehts aus, gebaut zum überladen...
Sinn macht das teil keinen, Für den Preis gibts auch fast schon gebremste anhänger die das laden dürfen, oder man hätte einfach eine ungebremste 1350kg achse nehmen können...
Oder Am besten gleich noch 2x 1350kg. Dann wären dem überladen keine grenzen gesetzt... Und jetzt stell man sich das mal vor schön bis oben hin mit sand beladen vor, also etwa 5t ungebremst....
Dumm nur, das eine 3. Achse nicht erlaubt ist...
warum sollte eine dritte Achse nicht erlaubt sein?, solange alles unter 1 m ist geht das, zumindest mit10 Zoll Rädern gehts
ich glaube der würde Dir sowas auch bauen, wenn ihn fragst
also ich finde den Hänger gut, da passt ordentlich was rauf, ohne das es Dir die Achsen verbiegt weil er ja genug Reserve hat und trotzdem hat er nur 750 kg, so das man ihn mit dem B ziehen darf
nur der ist die alte und meint das ist
aber ich bin bei ebay da steht das das geht
War die woche über nicht da, deshalb erst jetzt.
Das Thema hatten wir ja schonmal, und ungebremste 3achs anhänger sind in der tat nicht erlaubt.
Nachzulesen im §41 Absatz 9 der StVZO
Zitat(9) Zwei- oder mehrachsige Anhänger - ausgenommen zweiachsige Anhänger mit einem Achsstand von weniger als 1,0 m - müssen eine ausreichende, leicht nachstellbare oder sich selbsttätig nachstellende Bremsanlage haben; mit ihr muß eine mittlere Vollverzögerung von mindestens 5,0 m/s² - bei Sattelanhängern von mindestens 4,5 m/s² - erreicht werden. Bei Anhängern hinter Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (Betriebsvorschrift) genügt eine mittlere Vollverzögerung von 3,5 m/s², wenn die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind (§ 58). Die Bremse muß feststellbar sein. Die festgestellte Bremse muß ausschließlich durch mechanische Mittel den vollbelasteten Anhänger auch bei einer Steigung von 18 vom Hundert und in einem Gefälle von 18 vom Hundert auf trockener Straße am Abrollen verhindern können. Die Betriebsbremsanlagen von Kraftfahrzeug und Anhänger müssen vom Führersitz aus mit einer einzigen Betätigungseinrichtung abstufbar bedient werden können oder die Bremsanlage des Anhängers muß selbsttätig wirken; die Bremsanlage des Anhängers muß diesen, wenn dieser sich vom ziehenden Fahrzeug trennt, auch bei einer Steigung von 18 vom Hundert und in einem Gefälle von 18 vom Hundert selbsttätig zum Stehen bringen. Anhänger hinter Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen eine auf alle Räder wirkende Bremsanlage haben; dies gilt nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Fahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).
Demnach wäre ein 3Achs Anhänger mit weniger als 1m Achsabstand nicht zulassungsfähig. ein 2 Achs Drehschemel mit weniger als 1m in der Theorie jedoch schon (wenn man hierfür einen Prüfer findet. Wir hatten ja auch schonmal einen 2 achser drehschemel mit mehr als 1m achsabstand welcher trotzdem Zugelassen ist.... Das sind halt dinge die ein Prüfer nicht aus dem FF kennt, und so vermutlich nicht weiß oder daran denkt... Es wäre also durchaus denkbar, das man einen einen 3achser anhänger abgenommen, und zugelassen bekommt. Aber darf man den dann überhaupt fahren?
Toll fände ich so einen ungebremsten 2 oder 3 Achser auch, aber nich zum Überladen, sondern der Optik wegen. Als Motorrad Anhänger fände ich das äußerst passend...
doch das geht
ein Zweiachser mit Achsabstand unter einem Meter ist rechtlich gesehen ein 1 Achser, schau in nen fahrzeugschein wenn es nicht glaubst, da steht nur 1 Gewicht drinn, ein dreiachser mit unter 1 m ist also auch ein Einachser, ganz einfach
mein Dreiachser ist rechtlich auch nur ein 2 Achser, Gewicht vorne 1300, hinten 2600,
wäre es ein echter Dreiachser, würden es Vorne, Mitte, Hinten, je 1300 sein
ich habe auch nur "Achslast 3500kg" ohne Achse 1, Achse 2, aber Zusatz"Achsabstand 0,76m"
Ich frage mich dann nur, warum der 2-achser so expliziet erwähnt ist... Überall anders ist es doch auch so erwähnt, mit der tandemachse. So dürfte man einen solchen tridem mit dem nicht umgeschriebenen 3er doch auch nicht fahren dürften...
Die sache mit dem Fahrzeugschein zählt auch nicht. ein 3-Achs sattelauflieger hat auch nur als Achse 1 die sattellast, und als achse 2 die gesammte achslast stehen. Und das obwohl er nicht als 1 achser zählt, und etwa 2m achsabstand hat...
Das einzige wo ein tandem unter 1m als 1 Achser zählt, ist die fahrerlaubnis sache. Bei der maut ist das ein 2 achser, und auch beim wiegen etc. da werden auch die achslasten einzeln ermittelt, und dürfen nicht überschritten sein...
Aber das ist vermutlich auch eine sache wo man 5 antworten bekommt, wenn man 3 Tüv Prüfer fragt...
also die Tridem darf man mitm 3er fahren, wenn unter 1 m, ganz sicher
beim Sattel stehen nur zwei Gewichte wenn die hinteren Achsen alle gleich sind, was ja meist der Fall ist
bei nem 3 Achser LKW der ne Liftachse hat, steht z.B. v m h einzeln drinn
oder auch bei Bussen z.B.
Achslast vorne
7.100 kg
Achslast mitte (Antriebsachse)
11.500 kg
Achslast hinten (Nachlaufachse)
6.500 kg
Hier mal ein paar richtige Anhänger. Grad eben ausm Fenster raus fotografiert.....
Gruss Ruddi
Die fahren bestimmt grad inne Werkstatt - is ja bei beiden die Plattform weggerostet!