Restaurierung meines Algema.....

  • Hi,


    man könnte auch an den Handbremshebel ein Schloss machen. Aber dann ist halt immer die Bremse angezogen...


    Gruß
    Gerhard


    Hoi Gerhard,
    dass die Handbremse dann immer angezogen ist, wäre bei meiner Lösung mit der E- Winde ja auch. Das mit dieser zusätzlichen Diebstahlsicherung wäre ja nur der Fall, wenn man den Anhänger mal irgendwo auf fremden Gelände abstellen müsste. Den Winter über soll er natürlich nicht mit angezogener Bremse stehen .....


    Aber von der Idee her, dass man nur losfahren könnte, wenn man vorher Strom auf die E- Winde gibt um die Bremse zu lösen, ist doch eigentlich gut. OK, wenn man sieht, wie der Anhänger gesichert ist, könnte man ja auch das Seil durchschneiden. Aber da ich dieses Ganze unter einer Abdeckung verstecken will, würde es den Diebstahl eventuell verhindern oder mindestens erschweren.


    Ich mach das einfach mal .....vielleicht fällt mir ja noch was raffinierteres ein.


    Gruss Ruddi

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    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • da könnte der TÜV was dagegen haben, wegen Eingriff ins Bremssystem


    und ne fette Feder muß dazwischen, sonst reist dir mit der Winde alles kaputt wen zu fest anziehst, außerdem brauchst etwas Vorspannung wegen der Rüfa


    ich frag nachher mal den TÜVtler was der davon hält, seh den heut noch


    Gruß Mani

  • da könnte der TÜV was dagegen haben, wegen Eingriff ins Bremssystem


    Naja, solange das Seil nicht dranhängt, ist es ja kein Eingriff. Und beim Parken wäre es nur eine zusätzliche Sicherung der Handbremse. Bräuchte nur auf die Schraube des Gestänges (siehe Bild) eine zusätzliche Ringöse draufsetzen.
    Und soviel Gefühl, dass ich nicht die Bremsseile raus reisse, würde ich mir schon zutrauen. Könnte ja zuerst die Handbremse anziehen und dann erst die Winde betätigen, bis alles anliegt, mehr nicht.


    Aber frag ruhig mal.


    Gruss Ruddi

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  • also ich hab gefragt, und er hat die Augen verdreht


    reicht das als Antwort? =)



    und zu der Transportfrage


    wenn alles verzurrt ist und nix runterfallen kann, wer soll da was dagegen haben, egal was im Schein steht, da frag ich aber nochmal jemand anderen, der das noch besser wissen müsste



  • Na dann hat er doch nichts gegen die "Bremsmanipulation" einzuwenden. Eventuell .....


    Bei der Ladung wird es wohl wieder mal wie gehabt auf den "Ermessungsspielraum" rauslaufen. Wenn ich dran denke, dass ich ein 7m- Boot auf dem "Autotranporter" hatte.... rechts und links Reifen unterlegt, 2 Spanngurte drüber, fertig. Da war ich auch froh, dass das keiner kontrolliert hatte. OK, würde ich heute auch nicht mehr machen.


    Vermutlich wird mir der TÜV einer Änderung der Papiere nicht zustimmen, wenn ich nur rechts und links eine Fahrschiene habe. Da werde ich wohl langsam mit dem Abdecken des freien Mittelteils beginnen.... Hat mich ja selber schon genervt, wenn ich nur einen Schreibtisch oder einen Schrank oder ähnliches zu transportieren hatte.


    Gruss Ruddi

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  • Tja kazy,


    die hatte ich natürlich auch gesehen. Allerdings ist MIR aufgefallen, dass nirgendwo was erwähnt wird von EU- Zulassung. So wie es aussieht, schickt der TÜV- Mann dich damit wieder weg .....
    Rückstrahler ist ganz klar, müssen dreieckig sein. Ich weiss nichtmal, ob die runden als zusätzliche Rückstrahler erlaubt wären oder ob runde hinten nicht ganz verboten sind.


    Gruss Ruddi


    Jetzt steht in der Beschreibung drin mit ECE Genehmigung (E-prüfzeichen)

  • Stimmt, habs mir grad angesehn. Bleibt trotzdem noch der runde Rückstrahler. Bin mir nicht sicher, aber ich vermute, dass du diese Rücklichter nur an einem PKW oder LKW montieren darfst. Oder weiss einer, ob an einem Anhänger neben den obligatorischen dreieckigen auch zusätzliche Rückstrahler erlaubt sind?


    Gruss Ruddi

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  • Die dreieckigen sind ja für Anhänger vorgeschrieben


    Zitat

    [h=4](StVZO)[/h] B. Fahrzeuge
    III. Bau- und Betriebsvorschriften
    §53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
    ....
    (4)...
    Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß....Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.


    da steht jetzt nix dacvon das runde bei anhänger nicht zugelassen sind..
    muss mal meine TÜV heiner Frage.
    aber es wird ja in der Stvzo nicht zwischen pkw und lkw anhänge unterschieden...

  • Zusätzliche sind nicht verboten, es gibt ja auch Rückleuchten in denen die schon drinn sind


    es sind an Anhängern aber dreieckige vorgeschrieben und auch nur an Anhängern erlaubt


    alle andern dürfen rund, eckig oval usw sein, nur eben nicht dreieckig


    Gruß Mani

  • Nach der Winterpause geht es weiter .....


    Hab jetzt mal ein paar "aerodynamische" Rücklichtgehäuse gebaut. Diese werden auf die orginalen Klappbügel montiert. Jetzt noch was für die Rückstrahler bauen .....


    Gruss Ruddi

  • Ich glaub, das wurde schon mal gefragt, aber keiner wusste was, evtl Mani mal fragen.


    Sind einige Vielschreiber nicht mehr aktiv, das ist aber in anderen Foren auch so, ohne dass man von außen einen direkten Grund erkennen kann.


    Finde ich schade, aber ist halt nunmal so.