Abreißseil / Fangseil / Sicherungsseil für "ungebremst"

  • Ich mache mal Bilder , wie ich das bei meinem gemacht habe . Allerdings wusste ich vor 1 Jahr nichtmal das es in ( CH ) und ( NL ) vorgeschrieben sei. Ich kam aus logischer Erkenntnis drauf. Das meinte ich auch oben , nicht alles was der Gesetzgeber glaubt zu bedenken ist auch alles. Demnach bin ich ja schon froh , dass in ( D ) dieses Seil noch nicht explizied verboten wurde. Mal sehn, die EU schafft das ggf. =)


    Nun besteht jedoch immer noch die Möglichkeit , wenn ein Beamter , frisch aus der Schule kommend, das nicht kennt und verstehen will, da Sanktionen ausspricht. Bin ich mir sicher. Hier sollte man dann verbindlich auftreten und kommunizieren .


    Ähnlich wie die Frage der ÖSENPFLICHT bei Starren AHK hier mal aufkam. Da wurden tatsächlich 3 Punkte + 50 Euronen angesagt weil ein Beamter den Unterschied zwischen Abnehmbar + Starr nicht kannte. In ( D ) wohlgemerkt. Er hatte dem Anschein nach zu lange in den (NL) geweilt, dort ist diese Öse vorgeschrieben. Hier handelte es sich um ein, in ( D ) , zugelassenen KFZ mit einer , in ( D ) ,gültigen ABE. Unglaublich was sich manche gefallen lassen , muss ich da mal anmerken.

  • :)
    Bei Mani sind die Teile sogar" in Deutschland verboten" ,...!!


    Klar, im Zweifel bei solchen Unfällen sind die natürlich sinnvoll. Nur muß erstmal so ein Unfall passieren, sind schon viele "dumme" Komponeneten die hier zusammen gekommen sind.
    Wenn´s Seil dran ist würde ich es auch 100% nutzen.


    LG
    Michael

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • Aber bitte nur an die ungebremsten Hängerchen dranmachen, nicht an die gebremsten!


    Gruss georg123


    Wobei die Frage ist, was besser ist:
    der Hänger verlierende Verursacher "kämpft" mit seinem im Sicherungsseil hängenden Anhänger .....
    oder der 2,7 To-Anhänger kachelt mit einer "Vollbremsung" in den Gegenverkehr in z.B. einen Polo oder in eine Fußgängergruppe.


    Ich glaube, das Thema ist nicht abschließend durchdiskutierbar; .....
    zu fast jedem guten Argument wird sich vermutlich ein gutes Gegenargument finden lassen.


    Beim "Ungebremsten" ist so ein Fangseil IMHO eine absolut gute Sache .....
    beim "Gebremsten" kenne ich meine endgültige Meinung noch nicht, tendiere aber auch da stark zum Fangseil.


    Immerhin ist es in den seltensten Fällen ein unvorhersehbarer technischer Defekt, sondern meist Nachlässigkeit.
    Soll doch der Verursacher sehen, wie er mit seinem Problem fertig wird; ....
    und wenn es ihm seine "Karre zerreißt",
    statt es einen Unschuldigen trifft.





    Manfred


  • Während der Fahrt darfst du das nicht verwenden, nur im Stand. Sinnvoll ist so ein Schloss, habe selbst auch so eines.


    Habe ein ähnliches die bekannte SafetyBox. Auf dem Karton steht was von Neuer Version auch während der Fahrt verwendbar?

  • Zitat

    Habe ein ähnliches die bekannte SafetyBox. Auf dem Karton steht was von Neuer Version auch während der Fahrt verwendbar


    Es gibt die


    Albe Safety-Box


    und die


    Albe Safety-Box XL


    Letztere ist aufklappbar und auch im angekuppelten Zustand verwendbar, während die "normale" Safety Box nur für den vom Auto abgekuppelten Zustand (Anhänger steht allein) passt.


    Dass die Safety-Box XL aber auch während der Fahrt dran bleiben darf, habe ich so explizit noch nirgens gelesen. Auf unseren Original-Kartons steht´s jedenfalls nicht.

  • durch die vordere Keilform kann ich mir schon vorstellen, dass man damit rumfahren kann. Wäre es rechteckig, gäbs Probleme mit manchen Stossstangen in Kurven.
    (habs aber auch schon mehrfach gelesen, dass es während der Fahrt erlaubt ist)
    Gruß Jürgen

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....


  • Genau, die XL Box habe ich und da habe ich es wirklich auf dem Karton gelesen, bin mir ganz sicher. Schau dir die Kartons mal genau an.


    Siehe da: auf der ALBE Homepage ist folgendes zu lesen:

    Zitat

    ALBE-Safety Box, Ausführung XL, Diebstahlsicherung zur Sicherung auch des angekuppelten Anhängers


    Diese neue und verbesserte Version kann auch während der Fahrt am Anhänger verbleiben.


    Muss ich mir aber auch erstmal anschauen, meine Kupplung ist schon recht dicht an der Heckschürze. Aber wäre natürlich praktisch.

  • Zitat

    Schau dir die Kartons mal genau an


    Habe ich ;) - Karton ist auch im Foto oben abgebildet - kein Hinweis auf während der Fahrt (die im Foto nicht sichtbaren Seiten zeigen spiegelnd nur die beiden sichtbaren Seiten).



    Poste bitte mal den Link, Danke! Ich finde nur: [http://www.albe-berndes.de/de/diebstahl.asp] und da gibt´s die Safety-Box XL noch nicht einmal.

  • Ich nutze auch die Albe Safety-Box XL und habe diese schon mehrfach auf langen Fahrten angebaut gelassen. Bei schnellen Pinkelpausen ist man ja meistens zu faul die Sicherung erst an- und dann wieder abzulegen. Während der Fahrt konnte ich keine Nachteile feststellen.

  • Gehe auf [http://www.albeshop.de] und dann Diebstahlsicherungen.


    Ich weiß dass es definitiv auf dem Karton stand, auch wenn ich den Karton weggeschmissen habe.
    War aber auch nicht sonderlich groß geschrieben.


    Möglicherweise gibt es ja unterschiedliche Chargen Kartons, sowas kommt ja öfters vor. Vielleicht steht der Hinweis nicht auf jeder Verpackung drauf.
    Ansonsten sah mein Karton auch so aus

  • Zitat

    Gehe auf [http://www.albeshop.de] und dann Diebstahlsicherungen.


    VORSICHT: [http://www.albeshop.de] ist NICHT die Seite des Herstellers ALBE Berndes, sondern die des Kollegen Kuhnert GbR in Göttingen, siehe sein Impressum auf der Seite. Ich persönlich finde die Wahl dieses Domainnamens auch etwas verwirrend, da der Kunde sich auf der Seite von ALBE Berndes wägt.

  • Das es "geht" evtl., und es "kann" drauf gelassen werden.


    Aber wir in der Feuerwehr haben klar die Info, daß es nicht DARF ind Deutschland ! Dies gilt auch schon für Steckschlösser etc.
    Dies hat den Grund, daß zb. bei einem Unfall jeglicher Art der Anhänger sofort vom Auto getrennt werden können muß.
    Die Gesetztepassage kenn ich allerdings nicht. Wird aber bei der Wehrinfo sicherlich eine geseztliche Grundlage geben...denn einleuchtend ist es schon.

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • Für welchen Fall soll man denn den Anhänger vom Zugfahrzeug so schnell trennen müssen?


    Wenn der Hänger mit mehreren Tonnen Ladung ein andres Auto unter sich begraben hat, ist das Schloss sicher nicht das eigentliche Hinderniss um den von dort herunterzubekommen.


    Ich will dir nicht zu nahe treten, aber in der Feuerwehr wird oft extrem viel Müll erzählt was Recht und Gesetz angeht.
    Kenne nur zuviele Feuerwehrleute die felsenfest glauben, dass sie auch in Ihrem Privaten PKW über rote Ampeln und zu schnell fahren dürfen, wenn die Sirene geht.

  • Für welchen Fall soll man denn den Anhänger vom Zugfahrzeug so schnell trennen müssen?


    Hast du ehrlich so wenig Phantasie, dir das vorzustellen? Hast du schonmal das Chaos bei einen Unfall gesehen? Kann doch sein, dass ein Fahrzeug oder Anhänger schnell weg muss, damit man an Verletzte oder an einen Brand ran muss. Oder dass man mit einem Teil aus der Gefahrenzone kommt, oder dass man überhaupt Fahrzeuge aus einer Verkeilung rauskriegt ..... und dann ist der Schlüssel von dem Kasten natürlich grad nicht zu finden.





    Kenne nur zuviele Feuerwehrleute die felsenfest glauben, dass sie auch in Ihrem Privaten PKW über rote Ampeln und zu schnell fahren dürfen, wenn die Sirene geht.


    Glaubst du das wirklich selber was du da erzählst?


    Natürlich dürfen die Feuerwehrleute nicht übere rote Ampeln fahren oder schneller, als da aufm Schild steht, das weiss doch jeder Depp. Aber glaub mir, falls es bei mir brennt, bin ich froh über jeden Verstoss, den die Jungs unternommen haben, um schneller bei mir zu sein.


    Gruss Ruddi



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    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.


  • Das ist doch Unsinn. Heut zu Tage kann ich Türen von innen verriegeln. Neuere Fahrzeuge haben dazu eine Crashsensor und bei den älteren? Wenn sich wirklich ein Zugfahrzeug mit Anhänger bei einem Crash verkeilt haben glaubst du wirklich, das du dann einfach so den Anhänger abhängen kannst? Um bei deinen Worten zu bleiben:


    "Glaubst du das wirklich selber was du da erzählst? "


    Zum zweiten Thema Feuerwehrleute:


    JA sie dürfen. Schau dir den § 35 Abs.1 StVO an. Wenn du dann noch in die entsprechenden Kommentare schaust, wirst du feststellen, dass dieses Recht nicht an ein rotes oder blau weißes Auto mit blauen Bommeln auf dem Dach gebunden ist. Wichtig ist, ich bin Mitglied/Beschäftigter der dort genannten Institutionen und es muss zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten sein. Wenn die FFW zum "geselligen" Bierabend einlädt kann man davon ausgehen, dass die Dringlichkeit nicht gegeben ist. Anders ist es jedoch, wenn die Sirene ruft und in aller Regel von einem Rettungseinsatz ausgegangen werden muss. Bei der Wahrnehmung dieser Sonderrechte muss jedoch eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen sein.