Abreißseil / Fangseil / Sicherungsseil für "ungebremst"

  • Ruuuuhig Blut, Kinners!


    Das ist doch Unsinn. Heut zu Tage kann ich Türen von innen verriegeln. Neuere Fahrzeuge haben dazu eine Crashsensor und bei den älteren?

    Da diese Art Crashsensoren bereits in den 80er Jahren verbaut wurden, kannst du eigentlich mit ner 99,98%igen Sicherheit davon ausgehen, dass auch das Fahrzeug, das sich da direkt vor dir verkeilt hat, einen Crashsensor hat und die Türen damit wieder entriegelt sind. Ob sich die Tür dann trotzdem noch öffnen lässt, ist wieder ne andere Frage ;)



    Und zum schnell abkuppeln: Wenn der Anhänger (z.B. Wohnwagen) brennt, möchte ich ihn schon gerne schnell loswerden können! ;)



    Aber wir schweifen ziemlich weit ab vom Thema. Eigentlich ging es hier um "Nicht-Abreiss-aber-Anhänger-am-Auto-behalt-Seile", wenn ich mich nicht täusche! ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001


  • Nach dem Link ist es wohl tatsächlich OK: http://www.helpi.com/Infos-Wissenwertes/Sonderrechte.htm Aber ob man das wirklich nutzen sollte...
    Ich sehe es oft im Nachbarort: Da liegen die Chancen glaube ich um das 10-fache höher von einem Feuerwehrmann auf dem Weg ins Gerätehaus zu Tode gefahren zu werden als zu verbrennen.


    Lassen wir das mit dem Sonderrechten für Private PKWs lieber, sonst ufert es hier aus.


    Zurück zum abschließbaren Anhänger: Auch wenn das natürlich gute Gründe sind, kann ich mir nicht vorstellen dass diese reichen, um das abschließen gesetzlich zu verbieten.


    Das könnte man dann noch mehr ausweiten: Mit der Begründung könnte man ja auch verbieten, dass man seine Wohnung abschließt. Immerhin könnte es sein, dass die Feuerwehr schnell rein muss.
    Etc, etc, -> Fass ohne Boden.


    Wenn du an so eine Einsatzstelle kommst, haste sicher auch das entsprechende Werkzeug dabei und mit ner Flex, Schere/Spreizer ist der Anhänger auch ruckzuck ab.
    Oder andres Argument
    Stell dir vor, die Situation ist so wie du beschrieben hast, der Anhänger hat kein Schloss, aber der Griff ist abgebrochen, verbogen oder unerreichbar. Dann musst du auch anders vorgehen.


    Edit:


    Habe mal an ALBE geschrieben, wie es ausschaut.


    Und zum Abreissseil habe ich auch noch was beizutragen.
    Als ich meinen Hänger gekauft habe, hat vor mir jemand seinen Anhänger abgeholt, an dem war eine stabile Kette an der Kupplung und der Verkäufer hat irgendwas von Vorschrift in Holland gesagt. Habe aber nicht genau zugehört

  • mal was zu Auflockerung....:]
    Ich bin beim Bund ja auch oft Rettungwagen gefahren, mit Blaulicht, Sirene usw.
    Nachts um 2 Uhr Einsatz und mit dem Patienten ins nächste Krankenhaus gedonnert....
    Dort empfing mich die diensthabende "Ordensschwestermithäubchen" und machte mich zur Sau, weil ich bei dem Krach ihre Patienten wecken würde.:biggrins:
    Ich hatte einen "Suizid-Versuch-Patient" im Auto, aber soooooo wichtig erschien "Ihr" das nicht.


    Gruß Jürgen

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • Aus 10 Jahren Erfahrung aus dem Verkehrsunfallgeschehen vor Ort waren die wenigsten PKW-Anhänger "einfach so" zu lösen oder es wäre einfach nicht sinnvoll auf Grund der nach dem Crash auf die AHK wirkenden Last den Anhänger einfach so vom Zugfahrzeug zu trennen.


    Um auf das Thema zurück zu kommen. In meinem letzten Urlaub in Italien habe ich so ein Seil an einem gebremsten Caravan gesehen. Dieses war an den vorderen Schrauben der Auflaufeinrichtung verschraubt und befand sich unterhalb der Kupplung.


    Selbst wenn der gebremste Anhänger mit dem Sicherungsseil gebremst wird, heißt das noch lange nicht, das die Anhänger bremse gerade zieht und der Anhänger spurtreu bis zum Stillstand abbremst. Auch hier besteht die Gefahr, das die Fuhre in den Gegenverkehr rollt. Glaubt mir, ich finde es nicht toll, wenn mir auf der Landstraße ein Wohnklo mit Rammsporn entgegen kommt.


    Es ist jedoch richtig, dass mit so einem Fangseil, das Sicherungsseil ad absurdum geführt wird.


    Am besten auf die Verschleißanzeige an der Kupplung achten und beim Ankuppeln eine größt mögliche Sorgfalt walten lassen. Außerdem beim Beladen auf die notwendige Stützlast achten. Dann sollte ein Lösen des Anhängers vom zugfahrzeug ausgeschlossen sein.

  • Die Kette bei den ungebremsten Anhängern ist z.B. in Holland , Dänemark und Frankreich seit vielen Jahren Vorschrift, bei uns erlaubt, neue Anhänger mit EU-Betriebserlaubnis haben die teilweise serienmäßig.

  • Am besten .....beim Ankuppeln eine größt mögliche Sorgfalt walten lassen. Außerdem beim Beladen auf die notwendige Stützlast achten. Dann sollte ein Lösen des Anhängers vom zugfahrzeug ausgeschlossen sein.

    DAS schrieb ich ja schon auf Seite 1 in #10! ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • wo steht im §35 das privat Autos Sonderrechte haben? das wäre ja ganz was neues



    selbst Einsatzfahrzeuge haben die nicht immer


    Blaulicht und Martinshorn aus, Teilnehmer im Strassenverkehr wie jeder andere auch, keinerlei Sonderrechte.


    nur Blaulicht an und es passiert nichts, dann ist alles ok.
    nur mit Blaulicht ist NIEMAND verpflichtet dem Blaulichtfahrzeug freie Bahn zu schaffen
    Blaulicht allein, normal nur zur Absicherung


    Fahren im Verband: erstes Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, alle weiteren Fahrzeuge nur noch Blaulicht, da darf sich auch kein Zivilist reindrücken


    Blaulicht und Martinshorn an
    die anderen Verkehrsteilnehmer sind jetzt verpflichtet dem Einsatzfahrzeug freie Fahrt zu schaffen, heisst: Platz machen!


    Trotzdem dürfen Einsatzfahrzeuge auch nicht einfach so blind über kreuzungen düsen, wenn dann was passiert ist der Fahrer des Einsatzfahrzeuges mit dran, wenns ganz blöd läuft sogar voll haftbar


    Aktueller Fall
    Bekannter wird von zwei Polizei Autos überholt, lässt diese ordnungsgemäss vorbei und fährt dann brav weiter,


    aus einer Seitenstrasse kommt ein drittes Polizei Auto nur mit Blaulicht ohne Sirene um den andern beiden zu folgen, er kann nicht mehr bremsen und fährt der Polizei voll in die Seite


    Ergebnis
    Polizei zahlt Schaden, Schmerzensgeld Verdienstausfall usw. weil ohne Martinshorn gefahren und somit keine Sonderrechte hatte

  • Es gibt neben dem Sonderrecht, sich nicht genau an alle Verkehrsregeln halten zu müssen, auch das Wegerecht.


    Das entspricht dann der Kombination Blaulicht und Martinshorn.


    Sonderrechte haben die Polizei etc im Einsatzfall fast immer, auch ohne Sirene, und sei es nur dass sie dann auch mal im Halteverbot parken dürfen. Das wäre schon der Gebrauch des Sonderrechtes.
    Das Wegerecht betrifft dann die Fahrt zum Einsatzort.
    Also Sonderrecht hatte der 3. gecrashte Polizeiwagen schon, nur kein Wegerecht.
    Aber du sagst es selbst, jedes Einsatzfahrzeug muss so fahren, dass es keinen Unfall gibt und mit den Fehlern der andren in dieser Stresssituation rechnen. Somit hätte der Wagen sicher auch mit Martinshorn wohl Schuld am Unfall gehabt. Es sei denn die Polizei kam aus ner Vorfahrtsstrasse :o)


  • Hier haust du aber jetzt das Sonder- und das Wegerecht durcheinander. Wie ich schon schrieb, das Sonderrecht ist nicht an die Krawallfahrzeuge mit den blauen Bommeln auf den Dach gebunden. (Gegenfrage, wo steht, dass es nur an die Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn gebunden ist?) Das Wegerecht dagegen schon.


    Zitat

    selbst Einsatzfahrzeuge haben die nicht immer


    Blaulicht und Martinshorn aus, Teilnehmer im Strassenverkehr wie jeder andere auch, keinerlei Sonderrechte.


    auch nicht richtig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten bleibt bestehen.


    Die anderen Beispiele sind ok, schildern aber den Umgang mit dem Wegerecht. Auch das Ergebnis bei dem Crash deines Bekannten ist in Ordnung. Nur die Begründung haut nicht hin. Grundsätzlich hat jeder Fahrzeugführer, der Sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt so zu fahren, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Das heißt, hätte er das Martinshorn angehabt, hätte er das Ding genau so gefressen, da er sich überzeugen muss, dass die anderen Verkehrsteilnehmer die Inanspruchnahme des Wegerecht erkennen und einräumen.

  • Zitat

    selbst Einsatzfahrzeuge haben die nicht immer
    Blaulicht und Martinshorn aus, Teilnehmer im Strassenverkehr wie jeder andere auch, keinerlei Sonderrechte.



    auch nicht richtig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten bleibt bestehen.


    du lässt also jeden Grünen durch, auch wenn der kein Blaulicht und Martinshorn an hat? weil er ja immer Sonderrechte hat?


    so ein Quatsch hab ich selten gelesen, aber jeder wie er mag


    Vielleicht solltest dich mal mit der Polizei darüber unterhalten



    was Blaulicht anbelangt, solltest mal §35 und §38 lesen


    [ http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php ]
    [ http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php ]

  • Zitat

    du lässt also jeden Grünen durch, auch wenn der kein Blaulicht und Martinshorn an hat? weil er ja immer Sonderrechte hat?


    NEIN, denn das was du hier gerade beschreibst ist das Wegerecht.


    Zitat

    was Blaulicht anbelangt, solltest mal §35 und §38 lesen


    [ http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php ]
    [ http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php ]


    Genau, denn lesen bildet.
    Im § 35 Abs.1 steht, "Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist." Also nichts von freier Durchfahrt schaffen, nichts von Anhalten, nichts von Blaulicht und Martinshorn und auch nichts davon dass es nur für die Fahrzeuge dieser Behörden gilt.. Nur "von den Vorschriften dieser Verordnung befreit." Das hier beschriebene Recht ist das Sonderrecht.


    Im § 38 Abs.1 steht "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an:
    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"."
    Das ist das Wegerecht. Es ist an Fahrzeuge gebunden, die mit blauen Blinklicht und Martinshorn ausgerüstet sind und alle übrigen VK-Teilnehmer haben freie Bahn zu schaffen.


    Ich habe nie gesagt, dass der FFW-ler auf der Alarmierungsfahrt zur Wache mit seinem privaten KFZ ein Wegerecht hat. Aber Sonderrechte kann er unter den Vorausseztungen des § 35 Abs.1 StVO in Anspruch nehmen.

  • Beim "Ungebremsten" ist so ein Fangseil IMHO eine absolut gute Sache .....

    Sage ich auch nichts gegen.


    beim "Gebremsten" kenne ich meine endgültige Meinung noch nicht, tendiere aber auch da stark zum Fangseil.

    Das Fangseil verhindert aber, dass das Abreißseil seiner Arbeit nachkommen kann. Ich habe keine Ahnung, ob beim gebremsten Anhänger ein Abreisseil vorgeschrieben ist. Wenn es so wäre, würde ich daraus ein Verbot des Fangseils bei gebremsten Hängern schlussfolgern.


    Gruss georg123

  • Abreißseil ist Pflicht, fehlt es oder ist es stark beschädigt gilt es bei der HU als schwerer Mangel


    früher stand das im der StVZO im §60, der wurde aber gestrichen, dafür stehts jetzt in 71/320/EWG


    Zitat

    1.11 „Selbsttätige Bremsung“die Bremsung, bei der bei einer Trennung der miteinander verbundenen
    Fahrzeuge, auch infolge Abreißens einer Verbindungseinrichtung,
    eine selbsttätige Bremsung des oder der Anhänger
    erfolgt, ohne daß die Bremswirkung des restlichen Teils der miteinander
    verbundenen Fahrzeuge aufgehoben wird;


    aber das hier ist wieder interessant



    demnach wäre so ein Seil auch bei leichten gebremsten zulässig


    wobei der zweite Teil das wieder ausschliesst


    Zitat

    vorausgesetzt, daß diese Anhänger außer der Verbindungseinrichtungeine Sicherungsverbindung aufweisen (Kette, Seil usw.), die
    bei Bruch der Verbindungseinrichtung verhindert, daß die Anhängerdeichsel
    den Boden berührt, und die dem Anhänger noch eine
    gewisse Führung gibt


    weil wenn die Hängerkupplung am Zugfahrzeug bricht, oder die Abnehmbare rausrutscht, hilft das Seil ja auch wieder nix


    also ist es auf jeden Fall beim ungebremsten erlaubt, beim gebremsten ist auf jeden Fall das Abreißseil erstmal Pflicht, weil es den Hänger selbsttätig abbremsen muß

  • Also Leute,


    habe mir heute mal solche Sicherheitsseile machen lassen.
    Das erste mit 5mm- Edelstahl- Seil und Karabinerhaken dran. War mir dann viel zu unhandlich und störrisch.
    Dann hab ich es mal ganz einfach probiert. Stahl- Seil verzinkt mit 4mm und ohne Karabiner. Dafür auf beiden Seiten eine Schlaufe dran, eine bissle grösser als die andere.
    Das erste mit Karabiner kostete 10,60€, das zweite lag als "Vorführseil" aufm Tresen, sollte dann 10.-€ kosten. Naja, nach bissle freundlich rummaulen warens dann noch 8.-€, mit der Aussicht, dass ich noch ein paar brauchen würde.
    Werde jetzt mal noch eins mit 3mm- Seil machen lassen, mal schauen, wie es dann ist.
    Ausserdem werd ich es auch mal mit einem kleineren Karabiner probieren, denke aber, dass die Version mit der Schlaufe über den Kugelkopf optimal ist. Spannt sich immer selber zum "Oval" und bleibt somit auch immer drauf ohne die Gefahr, dass es abspringt. OK, bissle länger (Bild 5) könnte es sein.....


    Gruss Ruddi

  • Zu Bild 2: Wäre es nicht einfacher, die Öse (ohne Schlaufe) über die AHK zu legen und den Karabiner unten am Anhänger (wo jetzt das Seil ist) direkt einzuhaken?

  • Das geht natürlich auch. Wollte aber eigentlich einen kleineren Karabiner haben (hatten die aber keinen mehr), der wäre dann nicht mehr über das relativ breite Flacheisen gegangen.
    Die 2. Variante hat aber sich als besser, weil einfacher, rausgestellt, allerdings nur für einen nicht abnehmbaren Kugelhals.
    Für die abnehmbaren AHKs werde ich jetzt mal Sicherungsseile mit Karabinerhaken in Verbindung mit einer Schrauböse machen lassen.


    Gruss Ruddi

    . . . . . . ____ ___
    . . ___/. . \_____\
    . /___\___/\ O <>O
    _.(o)_)`-----(o))---o))
    ------------------------------


    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • Zu Bild 2: Wäre es nicht einfacher, die Öse (ohne Schlaufe) über die AHK zu legen und den Karabiner unten am Anhänger (wo jetzt das Seil ist) direkt einzuhaken?


    Hoi Dummy,


    hab heute mal deinen Vorschlag probiert, das Seil andersrum zu montieren. Aber selbst der momentan zu grosse Karabinerhaken passt, wie ich vermutet hatte, nicht an die Deichselstütze.


    Gruss Ruddi

    . . . . . . ____ ___
    . . ___/. . \_____\
    . /___\___/\ O <>O
    _.(o)_)`-----(o))---o))
    ------------------------------


    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.