Ich mache mal Bilder , wie ich das bei meinem gemacht habe . Allerdings wusste ich vor 1 Jahr nichtmal das es in ( CH ) und ( NL ) vorgeschrieben sei. Ich kam aus logischer Erkenntnis drauf. Das meinte ich auch oben , nicht alles was der Gesetzgeber glaubt zu bedenken ist auch alles. Demnach bin ich ja schon froh , dass in ( D ) dieses Seil noch nicht explizied verboten wurde. Mal sehn, die EU schafft das ggf.
Nun besteht jedoch immer noch die Möglichkeit , wenn ein Beamter , frisch aus der Schule kommend, das nicht kennt und verstehen will, da Sanktionen ausspricht. Bin ich mir sicher. Hier sollte man dann verbindlich auftreten und kommunizieren .
Ähnlich wie die Frage der ÖSENPFLICHT bei Starren AHK hier mal aufkam. Da wurden tatsächlich 3 Punkte + 50 Euronen angesagt weil ein Beamter den Unterschied zwischen Abnehmbar + Starr nicht kannte. In ( D ) wohlgemerkt. Er hatte dem Anschein nach zu lange in den (NL) geweilt, dort ist diese Öse vorgeschrieben. Hier handelte es sich um ein, in ( D ) , zugelassenen KFZ mit einer , in ( D ) ,gültigen ABE. Unglaublich was sich manche gefallen lassen , muss ich da mal anmerken.