Hafentrailer zulassen

  • Hallo,


    ich habe zusammen mit einem Boot einen sogenannten Hafentrailer ohne Papiere erworben. Erst später habe ich bemerkt, dass der noch gute 2-achsige Bootstrailer keine Fahrgestellnummer hat. Die ist offensichtlich schon einmal mit der Flex entfernt worden. Die Achsen haben noch ihre Typenschilder. Meine Internet-Recherche hat ergeben, dass es sich dabei um Knott-Achsen mit 1300kg handelt.

    Kann mir vielleicht jemand aus dem Großraum Berlin/ Brandenburg bei der Zulassung behilflich sein? Wie sollte ich vorgehen? Einfach zum TÜV und den Hänger vorstellen? Bin für jede Hilfe und jeden Tipp dankbar!


    Viele Grüße, Detert.

  • Hi,

    Zitat

    Erst später habe ich bemerkt, dass der noch gute 2-achsige Bootstrailer keine Fahrgestellnummer hat. Die ist offensichtlich schon einmal mit der Flex entfernt worden


    wie offensichtlich ist das?


    Gruß
    Gerhard

  • Hallo Gerhard,


    wenn man die Nummer sucht, findet man die Stelle schon. Das Typenschild ist natürlich auch nicht mehr da...


    Gruß, Detert.


    03-a.jpg

  • Hi,


    das Typenschild ist nicht so wichtig, das kann man wieder festnieten oder kleben. Eine Fahrgestellnr. ist die Voraussetzung für eine (Wieder-) Zulassung überhaupt. Könnte es evtl. einen speziellen Grund für deren Fehlen geben?!?! :shocked:.
    So bleibt noch die Möglichkeit den Anhänger als Eigenbau zulassen. Dazu musst Du zur technischen Abnahme und dann zur Zulaasungsbehörde. Die möchte dann Rechnungen oder einen Kaufvertrag sehen über Achsen und Auflaufeinrichtung. Als Behörde die die Fahrzeugpapiere ausstellt überprüft sie, ob der Anhänger nicht etwa gestohlen und dann als Eigenbau in Verkehr gesetzt werden soll.


    Gruß
    Gerhard

  • Falls der Hersteller noch existiert, (evtl. Heku?) kann man sich dort noch eine Kopie der Papiere (ABE) besorgen!


    Ist in der Regel günstiger als die Prüfung für den Eigenbau beim TÜV, bzw. bei Dir, Dekra.
    Auch unterliegt man nicht den heutigen Bestimmungen für die Beleuchtung / Nebelschlussleuchte, die dann noch nach zu rüsten ist.


    Gruß chris

  • Auch unterliegt man nicht den heutigen Bestimmungen für die Beleuchtung / Nebelschlussleuchte, die dann noch nach zu rüsten ist.


    Gruß chris


    Aber nur, wenn das "Ding" schon einmal zugelassen war; .... und dafür muss dann die Fahrgestell-Nr. vorhanden sein und die Zulassung nachvollziehbar sein.
    War der Hänger trotz vorhandener Ident-Nr. nach einer Zulassung zu lange abgemeldet, werden alle Daten im Zentralregister gelöscht.
    Da hilft dann nur der originale Brief, in dem die Zulassung dokumentiert wurde.
    Ansonsten: Neuabnahme zu den heutigen Bestimmungen.


    Im übrigen kann man auch bei einer "vollständig" ausgeschliffenen Nummer die alte Nr. aufgrund der Gefügeveränderung, die beim Einschlagen erfolgte, nachweisen.
    So wurde der Patrol, der mir vor 22 Jahren gestohlen wurde, einwandfrei und gerichtssicher trotz vollständig ausgeschliffener Nr. identifiziert.


    Manfred

    Manfred

  • Zitat

    Im übrigen kann man auch bei einer "vollständig" ausgeschliffenen Nummer die alte Nr. aufgrund der Gefügeveränderung, die beim Einschlagen erfolgte, nachweisen


    Richtig, aber ob sich der Aufwand lohnt was so ne Untersuchung kostet? dafür bekommt er nen neuen Hänger

  • Egal, was das kosten würde: ich würde es nicht machen lassen.
    Es könnte schon einen Grund geben, warum sich jemand die Mühe gemacht hat, die Nummer so intensiv zu "vernichten".
    Darüber möchte ich jedenfalls nicht von Staats-wegen befragt werden.
    Der Fred-Ersteller ist es ja nicht gewesen; aber er könnte ja "höchst fahrlässig" Diebesgut erworben haben.
    Ich jedenfalls möchte nicht der Besitzer des Anhängers sein und würde das Thema hier auch nicht weiter "breittreten"
    Wenn ich der Fred-Starter wäre, würde ich die Modeatoren um Löschung des Themas bitten.


    Manfred

    Manfred