Moin,
ich habe eine Frage zum Thema Verwendbarkeit bei im Schein eingetragener Verwendung:
Ein 750er Rahmenhänger ist als "Fahrradtransporter" im Schein eingetragen. Der Vorbesitzer brauchte einen Fahrradhänger, hat den Hänger anfertigen lassen und der Hersteller hat auch Fahrradtransporter eingetragen. Auf zwei Quertraversen waren drei normale Fahhradträger und fertig.
Für den Vorbesitzer war das in so Fern wichtig, weil er ihn als steuerfreien Sportgerätehänger angemeldet hat.
Darf man dann statt der Fahrradträger Motorradschienen montieren, wenn er mit schwarzer Nummer angemeldet wird?
Grüßle
Thorsten