Hallo,
ich habe zur Zeit noch einen kleinen LKW mit 3,5 m Ladefläche und einem Rolltor. Hier konnte ich problemlos auch längeres Material transportieren.
Nun möchte ich meinen LKW verkaufen und mir einen Kofferanhänger anschaffen. Dieser soll aber nur 3 m Laderaumlänge und 2 Flügeltüren haben. Für meine Standardtransporte ist das auch vollkommen ausreichend... In manchen (seltenen) Fällen kommt es aber vor, daß ich längeres Material (bis max. 4,5 m) transportieren muß.
Ist es rechtlich zulässig, längeres Material über den Koffer überstehen zu lassen und die Türe mittels Gurten zu befestigen?
Ich habe mal gelesen, daß es nicht zulässig sein soll, mit geöffneten Türen eines Kofferanhängers zu fahren. Der zulässige Überstand bis 3 m und die Kennzeichnung/Sicherung ist mir bekannt und ich habe hier im Forum auch die Beiträge über Ladungsüberstände gelesen. Es geht mir lediglich um die Frage mit den Türen...
Danke für Eure Info! VG Jürgen