Stützlast addieren mal anders?

  • Ich habe eben mal ein wenig gelesen, und bin dabei auf folgenden Paragraphen gestoßen (StVZO §34):


    (7) Das nach Absatz 6 zulässige Gesamtgewicht errechnet sich

    • bei Zügen aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte des ziehenden Fahrzeugs und des Anhängers,
    • bei Zügen mit Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte des ziehenden Fahrzeugs und des Starrdeichselanhängers, vermindert um den jeweils höheren Wert


      • der zulässigen Stützlast des ziehenden Fahrzeugs oder
      • der zulässigen Stützlast des Starrdeichselanhängers,


      bei gleichen Werten um diesen Wert,


    Wenn ich das richtig verstehe, wird also vom Zulässigen Zug gesamtgewicht die Stützlast abgezogen? Dann müsste man das ja bei der Anhängerplanung mit einbeziehen, und das gesamtgewicht des Anhängers entsprechend höher wählen... Will man 450Kg haben, muss man bei einer Stützlast von 75Kg Den Anhänger für mindestens 525kg auslegen.


    Sehe ich das richtig, oder ist das völlig anders?

  • (6) Bei Fahrzeugkombinationen (Züge und Sattelkraftfahrzeuge) darf das zulässige Gesamtgewicht unter Beachtung der Vorschriften für Achslasten, Anhängelasten und Einzelfahrzeuge folgende Werte nicht übersteigen:

    • Fahrzeugkombinationen mit weniger als 4 Achsen ... 28,00 t;
    • Züge mit 4 Achsen
      zweiachsiges Kraftfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger ... 36,00 t;
    • zweiachsige Sattelzugmaschine mit zweiachsigem Sattelanhänger


      • bei einem Achsabstand des Sattelanhängers von 1,3 m und mehr ... 36,00 t;
      • bei einem Achsabstand des Sattelanhängers von mehr als 1,8 m, wenn die Antriebsachse mit Doppelbereifung und Luftfederung oder ein als gleichwertig anerkannten Federung nach Anlage XII ausgerüstet ist ... 38,00 t;


    • andere Fahrzeugkombinationen mit vier Achsen


      • mit Kraftfahrzeug nach Absatz 5 Nr. 2 Buchstabe a ... 35,00 t;
      • mit Kraftfahrzeug nach Absatz 5 Nr. 2 Buchstabe b ... 36,00 t;


    • Fahrzeugkombinationen mit mehr als 4 Achsen ... 40,00 t;
    • Sattelkraftfahrzeug, bestehend aus dreiachsiger Sattelzugmaschine mit zwei- oder dreiachsigem Sattelanhänger, das im kombinierten Verkehr im Sinne der Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 386 S. 38) einen ISO-Container von 40 Fuß befördert ... 44,00 t.
  • Zitat

    Wenn ich das richtig verstehe, wird also vom Zulässigen Zug gesamtgewicht die Stützlast abgezogen? Dann müsste man das ja bei der Anhängerplanung mit einbeziehen, und das gesamtgewicht des Anhängers entsprechend höher wählen... Will man 450Kg haben, muss man bei einer Stützlast von 75Kg Den Anhänger für mindestens 525kg auslegen.


    Hi,


    das kommt darauf an, was Du mit einbeziehen meinst. Wobei? Bei der [definition='1','0'][/definition]? Der Festigkeit? Auf alle Fälle ist es problematisch hohe Stützlasten bei Anhängern mit Auflaufbremse zu berücksichtigen, da diese Bremsanlagen keinen "ALB" haben. Es bestünde also bei hoher Stützlast und geringer Achslast die Gefahr der Überbremsung. Bei umgekehrter Lastverteilung Unterbremsung. Bei der Festigkeit muss immer von max. Stütz- und Achslast ausgegangen werden. Bei der max. Zuladung kann die Stützlast mit einbezogen werden. Ausnahme: 3,5t-Anhänger mit Auflaufbremse (80 km/h) dürfen auch inkl. Stützlast nicht schwerer sein.


    Trifft das die Frage?


    Gruß
    Gerhard

  • Ne, eher nicht, mit der bremse hat das ja nichts zu tun.
    Ein Beispiel was auf mich zutrifft:


    Mein smart hat ein gesamtgewicht von 1050Kg, und eine Anhängelast von 450kg, ergibt ein zug gesamtgewicht von 1500kg. habe Ich nun einen Anhänger (mit 75kg stützlast) muss man laut dem oben genannten paragrapfen wie folgt rechnen:


    zgg vom Smart + zgg vom Anhänger - stützlast (der höhere wert) =Gesamtgewicht
    1050kg + 450kg - 75Kg = 1425Kg.


    Ist der Smart nun mit 1050kg belastet, so darf der Anhänger ja nur noch 375Kg wiegen.
    Man müsste also hingehen, und das Gewicht des Anhängers um 75Kg erhöhen, oder aber um 50kg, und die Stützlast verringern, um nicht an zuladung zu verlieren.
    In meinem Fall also Idealerweise für den Anhänger ein zgg von 500kg bei einer stützlast von ebenfalls 50kg.


    Nur kommt mir das irgendwie sehr komisch vor, und ich kann das nur schwer nachvollziehen, warum das so sein soll, deshalb meine Frage hier.

  • Fido vergiß es, Dein WW und auch der Smart ist kein LKW, da ist nix mit hinzurechnen und abziehen


    bei LKW geht das anders, beispiel


    der LKW hat zgg 24 t, dann darf der Hänger max 16 t haben = 40t


    jetzt haben diese Tandemhänger für die LKW wie wir ja letztens schon als Thema hatten, so zwischen 1 und 2 t Stützlast


    deshalb hat so ein Hänger auch meist 18 t zul Gesamtgewicht


    deshalb darf man nun den LKW nicht voll laden, weil ja der Hänger mit 2 t Stützlast auf die Hinterachse drückt, wenn der Hänger 18t hat


    und da 24 und 18 über 40 t wäre, ist das nicht zulässig (ausnahmen abgesehen, für die Nörgler)


    deshalb wird die Stützlast dem LKW dazu gerechnet und beim Hänger abgezogen


    der LKW darf aber tatsächlich deshalb auch nicht mehr als seine 24 t haben, deswegen hab ich oben schon gesagt, LKW darf man nicht ganz voll machen, weil er ja inkl der zusätzlichen 2t Stützlast seine 24t Gesamtgewicht nicht übersteigen darf



    für Dich ist das aber vollkommen egal


    Du bzw Dein Smart darf 450 kg ziehen, ob er da jetzt nen Hänger drann hat der 10 kg Stützlast und 440kg auf die Achse bringt, oder 40 kg Stützlast und 410kg auf der Achse ist egal, es bleiben immer 450 kg


    was mit dieser Rechnung sagen willst versteh ich auch ned ganz

    Zitat

    zgg vom Smart + zgg vom Anhänger - stützlast (der höhere wert) =Gesamtgewicht
    1050kg + 450kg - 75Kg = 1425Kg.


    Ist der Smart nun mit 1050kg belastet, so darf der Anhänger ja nur noch 375Kg wiegen.


    wenn Du auf ne Waage fährst, darf dein Gespann komplett max 1500 kg wiegen, angenommen Du hast tatsächliche 75kg Stützlast, dann darf dein Auto allein auf der Waage mit angekuppeltem Hänger diese 1050 nicht übersteigen, und der Hänger allein an der Achse dann, die 375 kg nicht


    dein Satz

    Zitat

    so darf der Anhänger ja nur noch 375Kg wiegen.

    stimmt so nicht ganz, er darf in dem Beispiel nur 375kg ACHSLAST haben, wenn er schon 75kg Stützlast hat, wiegen darf er immer 450 kg


    Alles Klar jetzt?


    Gruß Mani

  • Aber in dem Paragraphen ist ja keine einschränkung bezüglich des gewichtes oder der Fahrzeugart, wie also soll bestimmt werden, das das auf normale PKW mit den üblichen Zentralachsanhängern nciht zutrifft? Ich mein mich würde es ja nciht stören, wenn diese einschränkung auf mich nicht zutrifft, aber ich würde gerne auf nummer sichergehen.
    Aber ich denke, das ich den Anhänger so oder so auf 500Kg mit 50Kg Stützlast zulassen werde. Nachteile werden mir dadurch ja nicht entstehen. Steuer und versicherung würde ja, falls es in diesem bereich einen unterschied macht, sowieso nur in 100kg schritten unterschieden werden.


    Aber mich würde trotzdem interessieren, wie es denn nun rechtlich aussieht....

  • Du willst nie was glauben, ich habs Dir doch erklärt


  • .............Nachteile werden mir dadurch ja nicht entstehen. Steuer und versicherung würde ja, falls es in diesem bereich einen unterschied macht, sowieso nur in 100kg schritten unterschieden werden.


    Aber mich würde trotzdem interessieren, wie es denn nun rechtlich aussieht....


    Zur Versicherung kann dir der Fachmann Jay was sagen, aber die Steuer für Gewichtsbesteuerte Fahrzeuge steigt immer in 200 Kg Schritten- pro ANGEFANGENE 200 KG.

  • Kann ich sagen - habe ich auch schon! Zum Thema Anhängerversicherung habe ich schon nen ausführlichen Beitrag verfasst - einfach mal die Suche benutzen! ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Kann ich sagen - habe ich auch schon! Zum Thema Anhängerversicherung habe ich schon nen ausführlichen Beitrag verfasst - einfach mal die Suche benutzen! ;)


    ICH weiß das und zur Besteuerung von Anhängern steht hier auch schon was im Forum:kapitulier:
    Aber hier wollte ich auf Nummer sicher gehen und nur von Sachen schreiben von denen ich 100 % Ahnung habe und mich ansonsten raushalten und die Experten vorlassen:weglach:

  • Ist mir schon klar - mein Hinweis war ja auch eher an Fido als an dich gerichtet. :anstoss:

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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  • Hi,

    ist es tatsächlich ein Problem, dass der Smart aufgrund der Stützlast von 50 kg "überladen" wird? Bei meinen Autos hatte ich diese Problem eigentlich nie :confused:.

    Gruß
    Gerhard

  • Der Smart ist dadurch nicht direkt überladen. Allerdings vermute ich, das wenn die 45Kg stützlast ausgenutzt sind besser nichts mehr in den Kofferraum kommt, da sonst die Hinterachse überladen ist.


    Es ist ja so, das es von smart keine anhängerkupplung gibt, und auch keine freigabe erteilt. Der Kofferraum ist von smart mit 50Kg ausgelegt. Wenn nun der relativ schwere Anhängebock (10Kg) und 45kg Stützlast hinter der Achse drücken, ist es ja klar, das man dann schnell ans limit kommt. Deshalb hat mein wohnwagen die Achse ja auch 10cm VOR Fahrzeugmitte, und nicht dahinter. Dadurch erreiche ich eine Stützlast von etwa 25Kg. Das sollte ausreichen. 100er zulassung ist eh nicht, und falls ich mal eine Bremse Nachrüste kommen ja nochmal 10Kg mehr stützlast wegen der AE drauf...
    Weniger Stützast bedeutet beim smart auf jedenfall besseren Federungskomfort und bessere Lastverteilung.


    Aber das gehört ja eher in meinen anderen Thread, an dem ich ehrlich gesagt mal wieder was machen müsste :pfeif:

  • Dann ist die 450 Kg Anhängelast also nicht die vom Hersteller Smart in den Papieren angegebene Anhängelast ?! :confused:

    Manfred

    Manfred

  • Von Smart gibt es keine Anhängerkupplung, smart gibt keine freigabe, und smart hat auch keine Anhängelast eingetragen. Die Ahk ist von einer anderen Firma, welche eine Freigabe für 450kg (gebremst und ungebremst) vom Tüv bekommen hat.


    Von den Gewichten wirds bei mir schon hinhauen, denn im Kofferraum kommt nur leichtes, und die Stützlast ist niedrig. Insofern wird das klappen.

  • Die Ahk ist von einer anderen Firma, welche eine Freigabe für 450kg (gebremst und ungebremst) vom Tüv bekommen hat.



    Wodurch meine Verwunderung, ..... dass die ungebremste Anhängelast über 50% des im Brief eingetragenen "Leergewichts" liegt; ..... ein jähes Ende fand. ;):biggrins:


    Manfred

    Manfred

  • Zitat

    dass die ungebremste Anhängelast über 50% des im Brief eingetragenen "Leergewichts" liegt;


    was gefällt Dir daran nicht?


    ungebremst geht vom Gesetzgeber her,


    halbes Leergewicht + 37,5kg = Anhängelast ungebremst


    außer der Fahrzeughersteller gibt was niedrigeres an


    Gruß Mani