Ich habe eben mal ein wenig gelesen, und bin dabei auf folgenden Paragraphen gestoßen (StVZO §34):
(7) Das nach Absatz 6 zulässige Gesamtgewicht errechnet sich
- bei Zügen aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte des ziehenden Fahrzeugs und des Anhängers,
- bei Zügen mit Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte des ziehenden Fahrzeugs und des Starrdeichselanhängers, vermindert um den jeweils höheren Wert
- der zulässigen Stützlast des ziehenden Fahrzeugs oder
- der zulässigen Stützlast des Starrdeichselanhängers,
bei gleichen Werten um diesen Wert,
Wenn ich das richtig verstehe, wird also vom Zulässigen Zug gesamtgewicht die Stützlast abgezogen? Dann müsste man das ja bei der Anhängerplanung mit einbeziehen, und das gesamtgewicht des Anhängers entsprechend höher wählen... Will man 450Kg haben, muss man bei einer Stützlast von 75Kg Den Anhänger für mindestens 525kg auslegen.
Sehe ich das richtig, oder ist das völlig anders?