Hallo Forum,
als Anhänger-Anfänger hab ich da mal ne Frage.
Ich werde aus den Angaben der Zulassungsbescheinigung meines Opel Astra (2010) nicht ganz schlau, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
Also, folgende Angaben finde ich dort:
F.1 – 2020 kg
G – 1503 kg
O.1 – 1500 kg
O.2 – 730 kg
unter 22 steht zudem:
F.1/F.2: bei Anhaengerbetrieb 2080*
7.2/8.2: bei Anhaengerbetrieb 1020*
7.2/8.2: bei AHK ab Werk 940*
Meine AHK ist abnehmbar (ab Werk?) – in der Heckklappe klebt ein Hinweis-Sticker der Firma „Westfalia“.
So weit so gut, was darf ich aber nun mit dem Wagen ziehen?
Als Beispiel ein 750 kg Hänger:
1503 kg (Astra) + 100 kg (ich ) + ~150 kg (Hänger leer) = 1750 kg
Darf ich nur 270/330 kg auf dem Hänger zuladen wegen G = 2020 / 2080 kg?
Das widerspricht doch aber O.1 bzw. O.2, oder?
Ich versteh nur Bahnhof …
Danke für Eure Hilfe,
Jens