Bei der Vermögensabschöpfung werden die Mehrkosten, die derjenige eigentlich hätte, wenn er in diesem Fall das richtige Fahrzeug genutzt hätte, verlangt.
Mit anderen Worten er muss das bezahlen, was er eigentlich normal sowieso bezahlen müsste. Hier die geschätzten mehrkosten für ein Fahrzeug das Zulassungtechnisch diesen Transport durchführen durfte.
...oder weitere Kosten, die so ein Transport verursacht hätte.
Ich keine es als Gewinnabschöpfung.
Beispiel: Du fährst mit einem Lkw quer durch Europa, den durch falsche (oder bewust geplante?) Beladung zu breit oder zu hoch ist, so dass dieser eigentlich als Schwertransport gelten würde, selbst wenn du nur ein paar Brühwürfel geladen hast. Auf Grund der Abmessungen wären für den Schwertransport Gebühren, die - Achtung jetzt Halbwissen: nach der zu fahrenden Strecke berechnet werden - fällig. Diese Gebühren müssen nun nachentrichtet werden. Ob auch die Kosten für z. B. das eingesparte Begleitfahrzeug etc. berechnet werden, weiß ich nicht.