Warum sollten Liftachsen nicht genehmigt werden. Ist ja im Nutzfahrzeugbereich Standart, und so wies beschrieben ist ja sogar relativ Fehlbedinungssicher.
Ob das Ganze jetzt über Luft oder Hydraulisch gelöst wird ist ja ned so wichtig.
Warum sollten Liftachsen nicht genehmigt werden. Ist ja im Nutzfahrzeugbereich Standart, und so wies beschrieben ist ja sogar relativ Fehlbedinungssicher.
Ob das Ganze jetzt über Luft oder Hydraulisch gelöst wird ist ja ned so wichtig.
Liftachse lasse ich mir eingehen.
Aber per Spanngurt am (leeren) Anhänger?
Weiß auch nicht so recht, ob das legal ist - immerhin legt man ja quasi die Hälfte der Bremsanlage still so gesehen.
Macht das wirklich spürbar was aus am Krafstoffverbrauch und Reifenverschleiß?
Das mit Spanngurten ist sicher nicht OK, vor allem stelle ich mir das Spannend vor wie das gehen soll, das das Rad da soviel Bodenfreiheit bekommt das es nicht andauernd am Boden schleift.
Hat mal beim LKW Anhänger das Problem, das die Liftachse nur 5cm Bodenfreiheit geschafft hatte.
Das ging dann gehörig aufs Profil. Andauerndes Beschleunigen des Rades von 0 auf 80 und dann sobald mal gebremst wurde wieder auf 0, und bei der nächsten Bodenwelle wieder auf 80 (oder so)
Das hat den Gummi gefressen.
Alles anzeigenLiftachse lasse ich mir eingehen.
Aber per Spanngurt am (leeren) Anhänger?
Weiß auch nicht so recht, ob das legal ist - immerhin legt man ja quasi die Hälfte der Bremsanlage still so gesehen.
Macht das wirklich spürbar was aus am Krafstoffverbrauch und Reifenverschleiß?
Bei uns kommen so auch schon mal Fahrzeuge an , die einen Defekt haben.
So behelfen sich die Leute , um noch in die Werkstatt zu kommen.
ob vorne oder hinten ist den sowas von egal.....
Gruß
Hepp
Servus zusammen...frage für einen Freund (ne, wirklich!)
Inwieweit hat die Traglast der Felgen vom Zugfahrzeug etwas mit dem Anhänger und/oder der Anhängelast zu tun? Gibt es da etwas zu beachten oder ist das unabhängig voneinander? Bevor ich ausführlich werde...
Vielen Dank!
Traglast der beiden Felgen muss das ZgG ergeben... Vom Anhänger und nur davon!
Ich sehe keinen Zusammenhang der Traglast von Felgen des Zugfahrzeugs zum Anhänger. Alle 4 müssen die zGm tragen.
Danke Euch. Ich war der gleichen Meinung, aber wie das manchmal mit Meinungen ist..
Es kann aber manchmal auf Fahrzeuge geben, die dürfen nur mit bestimmten Reifen/Rad-Kombinationen Anhänger ziehen... das ist aber normalerweise etwas, was entweder bereits gelöst ist, wenn man das Fahrzeug mit AZV bestellt oder eine angebaute AZV eintragen läßt (muß man das noch machen?)
Das hab ich noch nie gehört und eintragen lassen war auch mal!
Bei meinem S205 müßte ich (in Deutschland) 18" fahren um einen Anhänger ziehen zu dürfen, wenn ich mich recht entsinne ... Aktuell sind 17" drauf und in Irland interessiert es eh keinen ...
Das hab ich noch nie gehört und eintragen lassen war auch mal!
Beim X5 E53 weiß ich es, wenn dieser aufgelastet werden soll auf 3,5to.
Dann, wenn ich mich richtig erinnere, mindestens 19" Felgen notwendig - hat vermutlich mit der Tragfähigkeit zu tun (Felge selber oder Bereifung)
Beim auflasten kann das sein, das stimmt ...
Beim X5 E53 weiß ich es, wenn dieser aufgelastet werden soll auf 3,5to.
Dann, wenn ich mich richtig erinnere, mindestens 19" Felgen notwendig - hat vermutlich mit der Tragfähigkeit zu tun (Felge selber oder Bereifung)
Beim e53 (auch da nur zum Teil) sind 19 Zoll bei 3,5t wegen der Bremsenkühlung vorgeschrieben, wenn ich mich recht erinnere.
Das gibt es aus rein technischen Gründen auch abundzu.
Bei vielen Auto steht ja unten auch so ein zweizeiler drin, das die die Achslast der Hinterachse um die stützlast von 75/100 Kilo erhöht bei Anhängerbetrieb.
Oft ist die Hinterachse eh schon die höhere, also für solche Gedanken eh die maßgebliche Achse, dann kann das schon mal passieren das Knappe Sachen eben raus fallen.
Bei Fahrwerken kenn ich das auch. Bei manchen Fahrzeugen gibt's ja auch zwei drei verschiedene Achslastenkombinationen.
Ein guter Freund von mir hat beim Fahrwerk kauf nicht aufgepasst. Dem wurde die Anhängelast um 300 Kilo beim eintragen gekürzt, auf die Anhängelast des Fahrzeugs mit eben der niedrigeren Hinterachslast.
Und das doofe daran war dann halt das alles schon eingebaut war, die Karre bei der Prüfstelle stand und man dann fest gestellt hatte, was ich weiter oben erwähnt hatte, nur wars dann hald schon ein bisschen spät.
Und wenn hald alle die Sachen recht knapp ausgelegt sind kann das schon mal sein das das aufeinmal nicht mehr reicht.
Mit freundlichen Grüßen Michael
Ich sehe keinen Zusammenhang der Traglast von Felgen des Zugfahrzeugs zum Anhänger. Alle 4 müssen die zGm tragen.
Nee nicht ganz.
Die Felgen müssen die halbe maximale AchsLast tragen.
Die beiden Achslasten sind nämlich höher als das Gesammtgewicht
Hintergrund meiner Frage war...mein Motorrad-Tuner hat einen Cube 5, den er bisher mit nem Sprinter gezogen hat. Letzterer soll demnächst durch ne V-Klasse ersetzt werden. Originale Minifelgen mit Busreifen geht aber optisch für einen Tuner gar nicht...also muss was fettes in konkav und 20" dran Die Traglast von div. Wunschfelgen ist aber geringer als die der Originalfelge. Nach Recherche haben wir jetzt aber Felgen gefunden, die wie von Audia6v6 geschrieben die halbe Achslast tragen
Dann passt das auch
Das hat aber doch immer noch nichts mit einem Anhänger zu tun.
Ach darf man nicht mal mehr im Spammen Ordner fachfremde Themen behandeln?