Kann jemand helfen? Felgen ABE

  • Hallo zusammen,

    ich habe mir einen gebrauchten kleinen Heinemann Anhänger gekauft, soweit auch alles in Ordnung damit!
    Nur ein Problem gibt es, es sind breitere Räder montiert worden und die sind nicht eingetragen. Es gibt auch keine Unterlagen oder Papiere(ABE) mehr für diese Felgen.
    Es sind Mefro Felgen 5,5x8 ET 0 mit der Bez.602600 mit Bereifung 16,5x6,5-8!
    Da ich die Räder gerne eintragen lassen würde, nun meine Frage hier ans Forum: Kann mir jemand weiterhelfen und hat zufällig so eine ABE zur Hand? Mir würde auch eine Kopie oä reichen.....

    MfG
    Atomic

  • Der Hersteller sagt mir gar nichts.
    Haste schonmal gegoogelt? Ansonsten flitz mal zum nächsten Reifenhändler - die haben da Listen liegen und können oft weiterhelfen bei sowas.

  • Warum fährst du nicht zum Tüv und fragst da ganz höflich ob sie die das da eintragen? bei ungebremsten Hängern sind die manchmal recht unkompliziert wenn die Tragfähigkeit stimmt:D Mefro ist ein deutscher Stahlfelgenhersteller, ich hab auch Felgen von der Firma aber eine ABE? Nie gesehen und auch nie vermißt:rolleyes:


    Welchen Heinemann? Weil ich heute mal gemessen und gerechnet habe und beim 400 Kg Kasten fehlt einfach der Platz für so breite Felgen, schade eigentlich. Wurden da vielleicht auch Spurverbreiterungen verbaut, weil dann wäre es schwierig ohne Papiere.
    :)Ich seh gerade daß du bei Hannover wohnst- so 100 Km Richtung Osten prüft die Dekra......wenns beim Tüv Nord nicht klappt:evil2:
    Weil Mefro kommt aus dem schönen Thüringen, oder ruf da an und laß dir eine Bescheinigung schicken von Mefro 03 66 02 8 - 0
    Herzlichen Glückwunsch zum neuen gebrauchten Hänger,
    also ist es doch kein Alutail von Kröger geworden sondern ein Oldie:]

  • Hallo

    sind die Originalen auch so kleine 8 Zoll? willst Du die eintragen oder will der TÜV das?

    wenn die Reifen nicht viel größer/breiter sind ist es eh egal, kümmert sich heute kein Mensch mehr drum ob die eingetragen sind oder nicht

    mein Hänger hat auch ganz was anderes eingetragen als drauf ist, ist dem TÜV aber egal, und der ist sogar gebremst

    Gruß Mani

  • Zitat:


    "mein Hänger hat auch ganz was anderes eingetragen als drauf ist, ist dem TÜV aber egal, und der ist sogar gebremst"


    Wenn das Monstrum ungebremst wäre.....;)


    Aber zu Deiner Aussage ne Anmerkung, Mani:
    Wenn der TüV heute nix sagt, heisst das nicht, daß es morgen nicht doch bemängelt wird.
    Du brauchst nur in ne Kontrolle zu kommen, wo die neuen Jungs in grün/weiß (oder blau /silber auf neudeutsch) ausgebildet werden (ist mir auf einer meiner letzten Touren selbst passiert....mehr grüne Mänchen als Autos bei München). Die sind noch heiß....


    Oder aber, der schlimmste Fall: es passiert mal was....wenn die das Zeug beschlagnahmen und ein Gutachter das sieht, und die sehen sowas, haste ganz schnell einen am Wickel.
    Ich bin auch jemand, der schnell sagt"nicht schlimm, das geht schon usw"....aber man sollte es nicht übertreiben und wenn`s geht besser eintragen lassen

  • Gut, wenn du in eine Ausbildungsverkehrskontrolle hast du die Arschkarte- kam ich Anfang der 80er mit meinem Käfereigenbau mit 2 angehefteten Seiten Eintragungen:D auch- dauerte zwar etwas aber wer wirklich Stress hatte war der Ausbilder:D um den Kinderscherrifs die Fragen zu beantworten:tongue:


    Wie oben geschrieben, einfach zum Tüv und gut, die haben auch Räderkataloge.

  • Micha, ich meinte meine Werkzeugkiste, ned den großen

    meiner hat im Schein 195/65 15 stehen und montiert sind 185/65 14

    aber interessiert kein Mensch mehr heutzutage, weder den TÜV noch die Grünen

  • Egal ob Zwerg oder Monster...im Grunde haste Recht, aber Du musst immer und überall mit allem rechnen.
    Lass es Dir von einem gesagt sein, der seit 20 Jahren auf der Strasse ist und dauernd mit den grünen zu tun hat...ich hab echt schon alles erlebt :-(((

  • Schon mal die "neuen" Papiere genau angesehen ? ;)


    Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3)


    Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden.
    Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.


    So steht es in den Papieren und deshalb kontrolliert auch keiner mehr die Reifen.



    Manfred

    Manfred

  • DANKE

    jetzt glaubens auch die Zweifler hoffentlich, das des keinen mehr interessiert


    ........... doch mich :biggrins::biggrins::biggrins:

    Gruß Uwe




    .............das einzig Wahre............ Platte fahre..................

  • Raus hier :biggrins:



    .................. OK ..................................Tür zu ......................und wech :lol:

    Gruß Uwe




    .............das einzig Wahre............ Platte fahre..................