Ist eine Nebelschlußleuchte bei Pkw-Anhängern Pflicht und wenn ja, ab wann?

  • Ist eine Nebelschlußleuchte bei Pkw-Anhängern Pflicht und wenn ja, ab wann?


    Seit 1991 ist für alle NEUZUGELASSENEN Pkw-Anhänger die Nebelschlußleuchte Pflicht. Dies gilt auch für Anhänger, deren Erstzulassungsdatum vor 1991 lag, jedoch in der Zwischenzeit länger als 1 Jahr abgemeldet/stillgelegt waren, da die Wiederzulassung dann als Neuzulassung gilt.


    Alle anderen Anhänger mit Erstzulassungsdatum vor 1991, die durchgängig zugelassen waren (oder nur vorübergehend abgemeldet waren = weniger als 1 Jahr) genießen Bestandsschutz und müssen nicht mit Nebelschlußlicht nachgerüstet werden.

  • Ist eine Nebelschlußleuchte bei Pkw-Anhängern Pflicht und wenn ja, ab wann?


    Seit 1991 ist für alle NEUZUGELASSENEN Pkw-Anhänger die Nebelschlußleuchte Pflicht. Dies gilt auch für Anhänger, deren Erstzulassungsdatum vor 1991 lag, jedoch in der Zwischenzeit länger als 1 Jahr abgemeldet/stillgelegt waren, da die Wiederzulassung dann als Neuzulassung gilt.


    Alle anderen Anhänger mit Erstzulassungsdatum vor 1991, die durchgängig zugelassen waren (oder nur vorübergehend abgemeldet waren = weniger als 1 Jahr) genießen Bestandsschutz und müssen nicht mit Nebelschlußlicht nachgerüstet werden.


    Sicher????
    Dann würde ich also bei einem Anhänger eine HU machen, ihn anschließend außer Betrieb setzen und nach 13 Monate bekomm ich ihn nicht mehr angemeldet :confused: . Was ist bei gebremsten Anhängern ohne Rückfahrautomatik, welche länger als wie 1 Jahr außer Betrieb gesetzt waren - alles Neuzulassungen?

  • Zitat

    Was ist bei gebremsten Anhängern ohne Rückfahrautomatik, welche länger als wie 1 Jahr außer Betrieb gesetzt waren - alles Neuzulassungen?


    Nach meinem Kenntnisstand: Ja.


    Man unterscheidet vorübergehende und endgültige Stillegung. Eine vorübergehende Stilllegung endet nach meinem Kenntnisstand nach 12 Monaten, danach erlischt der Fahrzeugbrief automatisch. Resultat daraus: Vollabnahme für Erteilung eines neuen Fahrzeugbriefs (Vollabnahme dann somit nach den aktuellen Bestimmungen und Auflagen).

  • das mit dem erlöschen vom Brief gibt es seit ca 2 Jahren nicht mehr, früher war das so, da mußte man den Brief jährlich verlängern lassen, mittlerweile kann das Fahrzeug auch nach mehreren Jahren noch ganz normal zugelassen werden, nur die HU muß halt erneuert werden, wenn sie zwischenzeitlich abgelaufen ist

    Gruß Mani

  • huch.....hab ich (brauch ich auch sowas)...???
    find den bei Nebel nie.....:]
    Hab ich nie getestet....
    Gruß Jürgen

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • Hi


    ich habe hierzu auch noch eine frage:


    Ich meine gelesen zu haben das beim einstecken des Anhängerstecker,
    die Nebenschlussleuchte am Zugfahrzeug sich aus schalten muss.


    In wie weit ist das mit dieser Regelung?


    Oder können auch am Zugfahrzeug und Anhänger die Nebelschlussleuchte
    gleichzeitig an sein?


    VG
    Alex

  • Bei einem Anhänger ist es so: am Auto sollte die NL ausgehen, muss aber nicht unbedingt sein.


    Bei einem Fahrradträger/ Heckträger dagegen muss die NL am Auto ausgehen.

  • Die Nebelschlußleuchte muß nicht ausgehen, darf aber ausgehen, wenn Sie ausgeht, dann muß sie aber beim Abstecken des Hängers allein wieder angehen, das bedeutet einfach Schalter reinmachen ist verboten, die Abschaltung muß automatisch sein, entweder durch Relais oder Schalter in der Dose

    Gruß Mani

  • Hi Mani


    ich habe ja ein Anhängerdose am Fahrzeug schon dran gehabt.
    Weiß halt nur nicht ob die nachträglich eingebaut wurde und wie.


    Am Espace ist ein 13 Polige Dose und ich habe mir ja den passenden Stecker bestellt.


    VG
    Alex

  • Meine NSL hab ich eh nur fürn Tüv vom Hänger, wenn überhaupt.... danach kriegt der RüLi's ohne NSL und ohne gelben Blinker - wie in meinem Avatar! :angel:

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Moin,
    einem Bekannten wurde bei der HU folgendes erklärt:
    - keine NSL -> schwerer Mangel -> keine Plakette
    - NSL geht nicht -> leichter Mangel -> Plakette


    Der Tipp war also: NSL ohne Kabel anschrauben reicht aus.


    ;)

  • Hi


    Ich sag ja Deutschland und seine Gesetze.


    Wenn du auf der Autobahn drängelst oder nötigst, kostet das richtig Geld + Punkte.


    Mach dir ein Blaulicht aufs Auto und ab die Post.
    Kostet wenn sie dich Anhalten "NUR" 20€


    VG
    Alex

  • VORSICHT mit solchen Aussagen - das ist eine Stammtischweisheit und absolut falsch! Schon allein der BESITZ und das MITFÜHREN eines blauen Rundumlichts kann dich die Pappe kosten - selbst, wenn das Ding nur für 220V gebaut ist und im Kofferraum liegt. Partyservices MÜSSEN (theoretisch) ihre Disko-Blaulichter getrennt in zwei Fuhren transportieren - in einer Fuhre der Drehsockel und die Lampe, in der anderen Fuhre die blaue Haube!!!

    MfG,
    Jay


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  • und wenn ich so ein Teil im Elektroladen kaufe und mit nach Hause nehme???8o
    Gruß Jürgen



    PS...hab nochmal nachgefragt, bei uns im Verein sind einige :police::].
    Der "Besitz und das Mitführen" sind natürlich nicht verboten, genauso wenig wie "Radarwarner"..............solange sie nicht "einsatzfähig" sind.

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • Das hängt dann aber sicher vom jeweiligen Beamten ab - ein Kumpel mit Partyservice hatte da mal ein richtig dickes Problem, daher weiss ich das aus nächster Nähe!

    MfG,
    Jay


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  • also ich weis nicht was ihr habt ein Kollege von mir hat eine Wohndose nach 20 Jahren das erste mal zugelassen,es war bisher noch kein Eintrag im Brief.

    ohne Nebelschlussleuchte und ohne seitliche Rückstrahler.
    es gibt keine Nachrüstpflicht auch nicht wenn die Kiste abgemeldet ist egal wie lange.

    sucht euch einen Prüfer der Ahnung hat und kein dummes Zeug erzählt.
    die sind auch schon angewiesen Geld zu verdienen durch eine Nachprüfung.
    bei uns kackt sich TÜV ind Dekra gegenseitig an wenn Fehler nicht gefunden wurden,halten Autofahrer nach der Prüfung an und fragen ob sie den Wagen noch mal kontrollieren dürfen.

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball



  • Ist auslegungssache des Beamten:
    Wenn du Pech hast, ist es Amtsanmaßung, damit eine Straftat und wenn du Pech hast, unterstellt Dir ein Richter, das du nicht geeignet bist ein KFZ zu führen bist, dann kannst Du nochmal zur MPU!!!

    Gruß
    Henning