Gesamtgewicht von kg - bis kg

  • Guten Tag,


    ich bin etwas ratlos.... vielleicht kann mir hier in diesem Forum jemand helfen.


    Ich habe einen Gebrauchtanhänger, 3,00m*1,25m mit Plane und Spriegel, angeboten bekommen. Bei dem Ortstermin ist mir aufgefallen, das auf dem Typenschild des Anhängers unter "Gesamtgewicht" 700kg bis 1300kg steht..... und überhaupt keine Angabe zum Leergewicht.... ich habe so etwas noch nie gesehen, und nun lautet meine Frage: Warum wird das Gesamtgewicht den mit "von" - "bis" angegeben:confused: Und kannn es sein, das Angaben zum Leergewicht des Anhängers auf dem Typenschild fehlen dürfen?


    Vielen Dank im voraus,
    Mopskaus

  • >>> das auf dem Typenschild des Anhängers unter "Gesamtgewicht" 700kg bis 1300kg steht..... <<<


    Das ist nicht das Typenschild des Anhängers ; sondern : ...... das Typenschild der Auflaufeinrichtung, ( oder der Gabelholme )
    und die besagt erst einmal nur, dass der mit dieser Auflaufeinrichtung gezogene Anhänger ein Gesamtgewicht von 700 bis 1300 Kg haben "soll"


    Das zulässige Gesamtgwicht des Anhängers findest du auch nicht an der Achse: .... das ist das zulässige Gesamtgwicht der Achse ! ;)


    Das zulässige Gesamtgwicht des Anhängers findest du auf einem extra Typenschild in Fahrtrichtung vorne irgendwo rechts am "Kasten", ... oder auch nicht :(


    Auf jeden Fall findest du es im Fahrzeug-Brief-Schein ...... wie das Dings heute auch heißt. :]


    Leergewichte findet man auf keinem Anhängertypenschild ( und wenn doch, ist das die absolute Ausnahme )



    Und wenn du jetzt total verwirrt bist ; :biggrins: ..... das ist dann völlig normal und legt sich in ein paar Tagen des Studiums in diesem Forum. :)

    Manfred

  • .... stimmt, das Schild klebt auf der Auflaufvorrichtung. Ist denn diese Angabe zwingend zu beachten??? ( ....soll zwischen 700kg und 1300kg liegen, heißt ja in menem Verständnis nicht zwingend "muss")


    Ich muss also im Schein/ Brief nachsehen, welche Angaben dort stehen, oder? Könnten die denn auch abweichen von den Angaben des Schildes auf der Auflaufvorrichtung? Und wenn ja.... was hat denn dann Gültigkeit? Ich nehme an, das was im Schein/ Brief steht, oder?


    Vielen Dank für die Informationen.


    Gruß Mopskaus

  • Gültigkeit hat auf jeden Fall das, was in den Papieren steht.
    Daß eine Angabe "von-bis" auf der Auflaufeinrichtung steht ist egdl normal und Du wirst, wenn alles richtig ist bei dem AH, auch in den Papieren eine Angabe finden, die sich in dem Rahmen bewegt.


    Auch steht da das Leerewicht des AH drin. Wie Rower richtig sagt, ist das eine freiwillige Angabe der Hersteller die seltenst gemacht wird (auf den Typenschildern).


    Alles was Du auf den Achsen, Deichseln und der Bremsvorrichtung findest, sind die jeweiligen Angaben der einzelnen Hersteller dieses Bauteils - diese Angaben dürfen nicht überschritten werden weil sonst die Betriebserlaubnis erlöscht. Sie sollten sich bei einem in Serie gefertigten AH aber auch problemlos mit den Daten der Papiere in Einklang bringen lassen.


    Gib uns doch bitte ein wenig mehr Inofs: was für ein AH ist es? Ein- oder Tandemachse?
    Als was wird er Dir Angeboten (also mit welchen Daten)?

  • Die tatsächlichen Gewichte des Anhängers "müssen" innerhalb der Angaben der Bauteile des Anhängers liegen ..... und dürfen diese nicht überschreiten.


    Nun zu meinem "soll" bei der Auflaufeinrichtung : ...... eigentlich muss !!! aaaaber :


    Wir haben vor Jahren mit einem Freund zusammen einen Reisegepäck-Urlaubsausrüstungs-Geländeanhänger für seinen Landcruiser gebaut.


    Bombig stabil mit 1800 Kg-Achse und Auflaufeinrichtung 1500-3000 Kg : ..... sollte ja stabil sein ....... aber Zuladung war 200, max. 400 Kg = reiner Hobby-Reise-Geländeanhänger
    Leergewicht mit Reserverad und so bei 380 Kg ......


    Beim Tüv alles klar, ..... aaaaber 1000 Kg Gesamtgewicht wollter er nicht mitmachen ... :(
    weil : ..... das ginge mit der Auflaufeinrichtung 1500-3000 Kg nicht wegen der Bremse ..... er müsse mind. 1500 Kg haben.


    Auf meine Frage : "darf ich mit dem Anhänger dann jetzt überhaupt vom Hof fahren ?" sah er mich sehr irritiert an : "wiesoooo?" ;)
    Ich : "Na ja, ... er wiegt jetzt leer 380 Kg ..... das geht ja denn nicht ..... wegen der Bremse ;)"
    Er, nach einigen Denksekunden : "welches Gesamtgewicht wollten sie noch haben ;):biggrins::D" ..... und wir hatten 1000 Kg. :D:D


    Bei einer solchen Diskussion hilft es ungemein, auf "Augenhöhe" freundlich zu sein.


    Deshalb mein "soll" und ich weiß jetzt in diesem Fall nicht wirklich ..... wie die tatsächliche Lage der Vorschriften für die Unterschreitung des Gewichtes ist.



    Manfred

    Manfred

  • .... soll zwischen 700kg und 1300kg liegen, heißt ja in menem Verständnis nicht zwingend "muss" ....


    Das sehe ich anders, überleg doch mal: Gemacht ist die Auflaufeinrichtung für Hänger von 700kg - 1300kg. Das heisst, der Hänger muss ja dann irgendwo MINDESTENS 700kg haben, damit er auch bremsen kann. Hängt da jetzt nur ein Hänger mit 100kg (tatsächlichem Gewicht) dran, dann kann dieses Gewicht die AE ja überhaupt nicht aktivieren, der Hänger wäre also (trotz vorhandener Bremse) quasi ein ungebremster, da die AE (und damit die Bremse) überhaupt nicht genug Druck bekommt, um wirken zu können! (Bremst dein Auto denn, wenn sich während der Fahrt ne Fliege aufs Bremspedal setzt? Nein, da brauchts schon mehr Kraft, dass es bremst!)

    Im umgekehrten Fall wäre es ja so, dass der Hänger, wenn er über 1300kg schwer ist, schon beim leichtesten vom-Gas-gehen beim Auto auflaufen würde und damit sofort die AE aktiviert wird - schliesslich schiebt da hinten ja wesentlich mehr Gewicht, als der Dämpfer der AE aufnehmen kann, bevor er bremst.


    Ich hoffe, du verstehst, was ich meine. Zu wenig ist nichts und zu viel darfs an der Auflaufeinrichtung auch nicht sein, in beiden Fällen könnte sie nicht ordnungsgemäß wirken.


    So zumindest mein Gedankengang. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen sie das ganze Forum durch oder Fragen sie den Glonntaler oder ihren Anhänger-Apotheker.



    PS: Falls mir einer was anderes beweist, nehm ich natürlich alles zurück und behaupte umgehend das Gegenteil! :cool:

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Hallo

    in den Papieren steht immer nur das zul Gesamtgewicht, die zul Achslast(en) und eventuell das Leergewicht, was aber in den wenigsten Fällen stimmt

    auf den Typenschildern der Bauteile steht immer nur das zulässige Gesamtgewicht für das die Bauteile ausgelegt sind, Einzige Ausnahme sind die Auflaufeinrichtungen, dort ist immer ein Wert von-bis angegeben

    Von-bis aus dem Grund, Du kannst nicht einen AE die für 3,5 t ist an nen 1000 kg Hänger bauen, weil die 3,5t Auflaufbremse sich viel schwerer zusammen drücken lässt als ne leichte, das bedeutet das der Hänger kaum bremsen würde, genauso wäre ne 1300er wie Deine mit 3,5 t völlig überfordert, daher sind die immer nur für einen bestimmten Gewichtsbereich zugelassen, eben von-bis

    Auf dem Typenschild das zum Fahrzeug selbst gehört, meist vorne rechts irgendwo, muß der Hersteller, Gesamtgewicht Typ und Achslast eingetragen sein, weitere Angaben, falls Felder dafür da sind, sind freiwillig

    für die zulassung ist immer die kleinste Angabe ausschlaggebend
    Beispiel:
    Achse 1350 kg
    Zugholme 1200 kg
    Auflaufeinrichtung 700-1300kg
    Radbremsen 650 kg (da ja zwei vorhanden sind, also auch 1300kg)
    Eintrag in den Papieren dann 1200 zGG, weil die Holme das schwächste Teil sind

    anderes Beispiel
    zwei Achsen je 1000 kg
    Zugholme 1800 kg
    Auflaufeinrichtung 1000-1600kg
    Radbremsen 425 kg (da ja vier vorhanden sind, also 1700kg)
    Eintrag in den Papieren dann 1600 zGG, weil die AE das schwächste Teil ist

    Gruß Mani

  • Na ja : ein 1000 Kg Anhänger mit einer 700 - 1300 Kg-AE wiegt leer ja kaum über 250 Kg


    Wenn da leer oder mit 300 Kg beladen die Bremse nicht funktionieren würde ..... dürfte man damit ja wohl nicht fahren ....


    Nun überlege Du mal ...... ;););)



    Dabei immer daran denken, dass sich die Bremskraft des Anhängers durch das "auflaufende Gewicht" selbständig entsprechend des Anhängergewichtes reguliert ..... ein "mechanisches ABS" quasi



    Manfred

    Manfred

  • ja da hast natürlich recht, auch ein leerer Hänger bremst, darüber hab ich auch schon nachgedacht, so betrachtet ist die von-bis Regel Blödsinn

    allerdings wenn man sich die genauen Bremswerte ansieht dann eben nicht, es ist tatsächlich so, das ein 3,5t der nur 1000 kg leer wiegt, schlechter bremst, als ein 1300er Hänger der beladen ist auf 1000 kg

    es ist bei den AE ja nicht nur der Dämpfer härter, sondern auch der S-Nocken unten hat ein anderes Übersetzungsverhältnis, die Hersteller haben schon nen Grund warum sie das so angeben, auch wenn der Unterschied nicht sehr groß ist

    Gruß Mani

  • >>> Du kannst nicht einen AE die für 3,5 t ist an nen 1000 kg Hänger bauen <<<


    Wenn Achse und AE nach der [definition='1','2'][/definition] zusammenpassen ..... geht auch ein 1000 Kg Hänger an einer 3,5 to AE .....


    andernfalls müsste für eine 3,5 to AE eine Mindest-Leergewicht von z.B. über 1000 Kg vorgeschrieben werden.


    Eine 1800 Kg-Achse mit einer 1500 bis 3000 Kg AE kombiniert "normal" kein Mensch zum 1000 Kg Anhänger : .......
    und deshalb denkt da auch "normal" keiner drüber nach.


    Aber über die Argumentation, dass das Fahren mit dem leeren Anhänger dann ja unzulässig sein müsste ....... :D:D:D:D:D





    Manfred

    Manfred