Fahrzeugschein Frage F.1 / F.2 Gesamtgewicht und Feld 22

  • Hallo zusammen,


    ich bin Neuling auf dem Gebiet ;)


    Wir fahren einen VW Sharan wo unter F.1 und F.2 beides mal 2530KG angegeben ist.


    So weit alles noch verstanden ;) Heißt ich darf hier einen Hänger mit Führerschein nur "B" ziehen der 970KG wiegen darf. Heißt einen 1200KG Anhänger auf 970KG ablasten wäre mit "nur B" ok, richtig?


    Aber nun kommt es, unter Punkt 22 (Bemerkungen) steht noch folgendes: F.1/F.2: +30 u. 7.2/8.2 : +80 b. Anhängerbetrieb*O1: 2200 bis 8% Steig.* und noch weiteres.


    Was heißt da denn nun die +30 hinter F.1/F.2 ?


    Heißt das, das unser Sharan ein Gesamtgewicht von 2530+30= 2560KG dann hat und man mit "nur B" dann nur einen Hänger mit einem Gesamtgewicht von 940KG ziehen darf?


    Gruß und Danke

  • Ich habe sowas auch drinstehen und muss gestehen, ich habe meinen Wohnwagen einfach entsprechend weit abgelastet (der TÜV-Prüfer hat dann eh nochmal auf 50 kg abgerundet). Aber bei einem 1.200 kg Anhänger über 200 kg Zuladung hergeben, das ist ja nicht ohne :wonder:


    Was ist das denn für ein Anhänger und was hast Du vor damit? Überladen fahren ist ja, auch wenn es technisch dann noch ok ist, auch nicht des Rätsels Lösung.


    Am Ende zählt halt auch beim Führeschein: "Besser haben als brauchen" :super:

  • Moin.
    Dein Gewicht unter F.1/F.2 ist der Richtwert. Das mit den 970kg passt.


    Diese Anmerkungen unten sind nur dafür da, wenn man das Anhängergewicht ausreizt und den Wagen selbst immernoch ziemlich voll belädt. Dann darf das Gesamtgewicht eben etwas höher sein. Und die Achslast hinten (wegen der Stützlast).
    Aber bei deinem Anhängerchen spielt das keine (große) Rolle.


    Was heißt da denn nun die +30 hinter F.1/F.2 ?


    Heißt das, das unser Sharan ein Gesamtgewicht von 2530+30= 2560KG dann hat und man mit "nur B" dann nur einen Hänger mit einem Gesamtgewicht von 940KG ziehen darf?


    Nein.


    Gruß Jonas


    Achso - FS B96 ist nichts?!

  • Jonas,
    Lass das mit dem B96, kostet fast gleich und bringt nur einen Bruchteil.


    Wird sich nicht durchsetzen.


    Grüße benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Wegen der Zusatzangaben (bei Anhängerbetrieb ist das zul GG des Sharan um 30 kg höher) würde ich auf Nummer sicher gehen und den Anhänger auf 940 kg ablasten - oder gleich den B96 oder BE machen.


    Die Einbuße bei der legalen Zuladung wäre schon ziemlich hoch.

  • Führerschein fällt raus, da das Auto mehrere bewegen. Also "muss" es alles auf "nur B" ausgelegt sein.


    Eben die Frage, muss ich den Hänger auf 940KG ablassen oder darf er auch 970KG sein?

  • Es geht nicht um Überladung, sondern um Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Was machst Du wenn wir sagen 970kg und der kontrollierende Beamte das anders sieht?


    Gruss georg123

  • daher ja meine Frage: was darf der Hänger an eingetragenem Gesamtgewicht haben? 940KG oder 970KG ?

  • Eine rechtsfeste Auskunft wirst du hier nicht bekommen, ganz einfach.


    Also würde ich auf Nummer sicher gehen, und auf 940 kg ablasten, ganz einfach.



    Was nutzt es, wenn wir dir hier sagen: 970 kg geht, und ein Richter sieht es ganz anders? Dann bist du dran, und zwar heftig.


    Sind ja keine Welten Unterschied, sondern nur 30 kg.

  • Hallo


    Zitat

    Eine rechtsfeste Auskunft wirst du hier nicht bekommen, ganz einfach.


    Also würde ich auf Nummer sicher gehen, und auf 940 kg ablasten, ganz einfach.


    abgesehen davon das nur Rechtsanwälte solche Aussagen abgeben dürfen ist es doch eine ganz einfache Rechenaufgabe


    dein Auto hat ein zgg von maximal 2560 Kg bei Anhängerbetrieb


    3500-2560= 940 kg, also nichts mit 970 kg, sonst wärst du um 30 kg über dem Führerscheinlimit



    Alternative:


    Du lässt die 30 kg Zuschlag beim Auto austragen, dann darf es IMMER nur max 2530 kg wiegen, dafür darf der Anhänger 30kg schwerer sein



    wie immer, alle Angaben ohne Gewähr Jagen.gif:biggrins:


    Gruß Mani

  • oh, sorry. fast gar nicht gesehen den Beitrag.


    Heißt also:


    Sharan: 2530 KG Gesamtgewischt
    bei Hänger + 30 KG: 2560KG Gesamtgewicht
    Anhänger: 940KG abgelastetes Gesamtgewicht


    Macht zusammen die 3500KG Gesamtgewicht den jeder mit einem Führerschein der Klasse "nur B" fahren darf?

  • Ich würde an deiner Stelle auch beim TÜV nachfragen. Die haben Zugriff auf alle relevanten Daten und Vorschriften.


    Wenn Du einen fähigen Sachverständigen vor Ort hast, wird er dich sicher gut beraten und du bist auf der sicheren Seite. Nachprüfen kannst du das hinterher immer noch, wenn dir die Fakten bekannt sind.



    Mann, mann, mann, bin ich froh, daß ich den alten "3er" beim Bund noch um den "2er" ergänzt habe. Bei den heutigen FS-Vorschriften blickt doch keine Sau mehr durch, ohne zu recherchieren. Beim Motorrad genauso wenig.
    Diesen FS habe ich auch während der Bundeswehrzeit gemacht, aber privat und in Holland. 4 Fahrstunden, keine Theorie und die damalige 34PS-Beschränkung ist auch weggefallen.
    Aber das ist eine ganz andere Geschichte...

    LG,


    Thorsten

  • Man Thorsten


    jetzt verunsicher ihn ned wieder, er hats endlich verstanden, jetzt kommst Du mit dem TÜVtler daher



    die haben auch oft genug KEINE AHNUNG, oder wie glaubst Du bekommen 3,5t Anhänger ne 100er Zulassung?


    also schluß jetzt


    er darf damit fahren und nun is gut



    Gruß Mani

  • die haben auch oft genug KEINE AHNUNG, oder wie glaubst Du bekommen 3,5t Anhänger ne 100er Zulassung?


    OT: Naja... zulassen kann man das alles erstmal. Muss halt das passende Zugfahrzeug her... 'n Ford Excursion mit 6,8l-V10-Benziner kommt auf gut 3,2to Leergewicht (als 4x2). Dann noch auf 3,5to zGG zulassen und gut iss' :pfeif: :biggrins: Hat man zwar nur noch 300kg Zuladung, aber was solls. :tongue:
    Mit Antischlingerkupplung und somit Leergewicht des Zugfahrzeugs von nur noch 2917kg - da gibts ja dann unzählige US-Pickups, die sich in dem Gewichtsbereicht bewegen...

  • Klar darf und kann man einen 3,5 Tonner auf 100 km/h zulassen, völlig legal.


    Dass man die 100 dann auch fahren darf, hat ja niemand behauptet, siehe V8 Lover. :police:


    Und mit der Ablasterei auf den niedrigeren Wert von 940 kg wurde oft genug gesagt.