Nochmal Hi,
habe einen Tippfehler reingebracht: Es ist nicht TA21, sondern die Technische Anlage Nr. 31 an §22a StVZO. Darin ist der Festigkeitsnachweis von Bauteilen zur Verbindung von Fahrzeugen beschrieben.
Einen weiteren Tipp habe ich auch noch: Sehr kurze Drehschemelanhänger haben keine besonders gute Fahreigenschaften. Zum einen neigen sie leichter zum Schlingern als lange, zum Anderen zerren sie bei schlechter Fahrbahn an der Anhängerkupplung durch vorderes Einfedern. Letzteres könnte allerdings durch Gegenmaßnahmen minimiert werden.
Nochmal Grüße
Gerhard
Eigenbauanhänger
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Hallo
das stimmt nichtZitat
Bei Drehschemelanhängern über 25 km/h müssen alle Räder gebremst sein.
bis 750 kg geht auch ungebremst
Gruß Mani -
Mani....750 KG ungebremst mit Drehschemel?
Wie soll das gehen?Auto bremst, AH läuft auf und durch den DS erwarte ich dann daß der Arsch vom AH ausbricht...das Ding quasi wie ne Ziharmonika zusammengedrückt wird...oder hab ich mal wieder nen Denkfehler?
Das Problem bei der Sache: ich bin seit gestern, seit ich hinter Dir hergefahren bin am überlegen, ob ich meinen Show-AH nicht statt mit Tandemachse ausrüste, mit nem DS. Das setzt laut meiner Überlegung jedoch ne Bremse am AH voraus
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Hi Micha
Zitatdas Ding quasi wie ne Ziharmonika zusammengedrückt wird...
das stimmt, das kann passieren, aber erlaubt ist es trotzdem
gugst Du auch hier
http://delphin.move-smart.de/s…mes08/images/img_3218.jpg
Gruß Mani -
Hehe, das Bild ist von der HP von meinem Kumpel - der "schwule Hai", von dem wir's grad im Mini-WoWa-Thread haben! Klein ist die Welt!
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Hab den Hänger schon live in Düsseldorf gesehen, und der Drehschemelanhänger wiegt so wie er da steht gerade einmal 300Kg.
Das schwierigste beim selbstbau wird vemutlich die Bezugsquelle für solch einen Drehschemel sein....
http://www.folger-styling.de/s…er/Info-Seite-2-Space.htm
Das hier ist der Hersteller des Anhänger... Für die jenigen die interessiert sind....
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Hi,
bin mir relativ sicher (war bis vor kurzem jedenfalls noch 100%-ig so):
Nur an einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast 0,75 t nicht überschritten wird (über 30 km/h). Ergo: ein Drehschemel muss gebremst sein. Bis 25 km/h und 8,0 t reicht es allerdings nur die Vorderachse zu bremsen.
Ist das geändert worden?
Gruß
Gerhard -
Gut daß das nicht nur mir so ist- ich bin mir auch zu 100prozent sicher daß das so ist.Sogar bei Treckern darf man keine ungebremsten 2-Achser anhängen. Dachte nur das durch die EU alles anders ist-hat jemand Gesetzestexte
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Hi,
ich habe zwar keinen neuen Gesetzestext zur Hand, aber ich weiß sicher, dass ein ungebremster Drehschemel echt übel ist. Diese Vorschrift im StVG/StVZO ist (war?) sicher sinnvoll.
Gruß
Gerhard -