Anhänger mit Kl. B

  • Kurze Frage:

    darf ich folgendes mit FS B fahren:

    PKW: 1200kg LM; zul GM 1700kg
    Anhängelast 1000kg
    Anhänger: LM 400kg; zul GM 1400kg
    Ich lade jetzt sage ich mal 300kg zu, was ja erlaubt ist,
    da das tatsächliche Anhängergewicht bei der Anhängelast zählt.

    So das wären dann:
    PKW zul. GM 1700kg + 1400kg zul GM Anhänger = 3100kg, also unter 3,5t
    jedoch übersteigt die zul. GM des Anhängers die LM des PKWs.

    Geht?

    Alles andere wäre für mich hinrverbrannt, weil ich ja sonst wenn das Auto schwerer wäre wieder fahren dürfte.

    Ein Schwachsinn ist das und nur Geldschneiderei. Meine Oma dürfte 3,5t ziehen :lol:

  • leider nicht, LM PKW geringer als GM Anhänger, und beides zusammen unter 3,5t dann darf man mit klasse B den anhänger fahren


    gruß wolfgang

  • Okay danke.
    Das hieße jetzt für mich im Klartext:

    PKW LM 1400kg GM 1900kg, sprich 200kg schwerer dürfte ich dann fahren?!

    Naja deutsche Gesetzgebung halt.

  • GM PKW und GM Anhänger zusammen unter 3,5 tonnen dann ja

  • Vom 750-Kg-Anhänger abgesehen ....... geht mit "B" nur :


    beide zulässigen Gesamtgewichte zusammen max. 3500 Kg
    zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers nicht über Leergewicht des Zugfahrzeuges.


    Manfred

    Manfred

  • beide zulässigen Gesamtgewichte zusammen max. 3500 Kg
    zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers nicht über Leergewicht des Zugfahrzeuges.

    So isses und das ist die Idiotie an der Sache: Du darfst den Hänger netmal leer ziehen (also mit nem Gewicht von 700kg), wenn das zGG des Hängers (1.400kg) höher ist als das Leergewicht des Zugfahrzeuges (also bei dir: 1.200kg)!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001