Wohnwagen zum Autotransporter umbauen



  • Hallo Denis,


    hier mal aus dem WWW:


    [FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Führerschein-Klasse B:
    Beinhaltet M, S, L
    ab 18 Jahre Mindestalter
    Kraftfahrzeuge - Ausnahme Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
    [/FONT]


    So wie ich das lese, darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht 3.500 kg übersteigen, egal ob gebremst oder nicht. Bin mir aber ncht sicher, den text kann man auch anders interpretieren.


    Gruß Werner

  • Hallo Werner, stimmt so nicht ganz.

    So merkwürdig es ist, es ist wirklich so:
    - Gebremster Hänger: max. 3,5t Gesamtgespanngewicht
    - Ungebremser Hänger: max. 3,5t Zugfahrzeuggewicht PLUS max. 750kg Anhänger

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Hallo,


    ich war mir auch nicht sicher, sagte ja schon, das man den Text auch anders interpretieren kann, je nach dem, worauf sich das "oder" bezieht. Und der Gesetzgeber tut es offensichtlich so.


    Vielleicht steckt ja auch doch ein wenig Sinn dahinter. MIt einem schweren Auto (3.5 to) einen kleinen Anhänger (750 kg)zu ziehen / fahren mag einfacher sein als mit einem leichten Auto (1.7 to) einen schweren Anhänger (1.8 to) zu ziehen / fahren.


    Gruß Werner

  • sry aber das ergibt für mich kein logischen sinn hänger ist hänger wenn dann würde ich es an der größe fest machen beim hänger naja war heute in meiner stam fahrschule der ganze spaß mit dem BE beginnt bei 650€


  • Lool ob ich jetzt mit nem Polo 6n der leergewicht von 1 tonne hat nen ungebremsten hänger mit 750 kg ziehe.


    Oder ich fahre nen omega mit 1700 kg und ziehe nen hänger mit 1600 kg


    wobei nicht einmal das massgebliche gemessene gewicht des zugs zählt sondern die in den papieren eingetragenen maximalen gewichte was fü nen hohn.

  • Hey, mach mich nicht für diesen ganzen Mist mit den neuen Führerscheinklassen verantwortlich! Fand die alten Klassen mit 1 bis 5 völlig ausreichend, die dann gekommenen Klassen gingen auch noch, aber dieser Blödsinn, der nur schwer zu durchschauen ist, finde ich persönlich zum Kotzen.


    Ich habe nur versucht, etwas Sinn in dieser ganzen aufgeblasenen Sche.ß zu sehen, mehr nicht!


    Das diese neue Führerscheinregelung in deinem Fall danneben ist, brauche ich wohl nicht zu betonen.


    Aber zurück zu deiner Frage mit dem Kürzen: Grundsätzlich kannst du so viel kürzen, wie du willst. Der TÜV dürfte da kein Problem mit haben, aber denke an die Stützlast, das ist dann mehr dein Problem, diese im realen Leben nicht zu überschreiten. Und das könnte schwierig werden. Überlege dir, was du transportieren willst ("leere" Karossen) und was schlimmstenfalls drauf soll.


    Gruß Werner


  • ich habe mich uber die deutsche gesetzgebung aufgeregt ich wollte niemanden persönlich angreifen.


    ich werde wohl auf die achsen von dem ww nen neues fahrgestell aufbauen.
    hat evtl jemand nen paar bilder wie sowas aussehen kann.

  • ich habe mich uber die deutsche gesetzgebung aufgeregt ich wollte niemanden persönlich angreifen.


    ich werde wohl auf die achsen von dem ww nen neues fahrgestell aufbauen.
    hat evtl jemand nen paar bilder wie sowas aussehen kann.


    Habe ich auch so verstanden, war nicht so ernst gemeint.:D


    Könnte dir die Bilder meines Anhängers schicken, aber so richtig helfen wird dir das, glaube ich, nicht. Hat eine Ladefläche von 2m x 4m, komplett mit Siebdruckboden, aber ist eher für Motorräder gedacht und ist vor allem ein Einachser.


    Gruß Werner

  • ...[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif](auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)[/FONT]


    Man muss Gesetzestexte richtig lesen(können).
    Dein Omega hat 1733kg Leergewicht, somit kannst du einen Anhänger mit max. 1733kg GG hinten dran hängen. Jedoch darfst du dann bei dieser Kombination auch nicht mehr als wie 3500kg zusammen wiegen(hier 3466kg).
    Also nichts mit Auflasten, sondern Ablasten ist angesagt(bei dieser Kombi)8o8o8o.
    Aber wie schon gesagt wurde: Mach den großen Anhängerschein - ist auf Dauer preiswerter(:police::police::police: ;)).
    Auch wenn du den Anhänger leer fahren solltest - mit deinem Führerschein sind nur 1733kg(beim Omega MV6) gestattet.


    Gleiches gilt für die 100km/h Regelung - ich kann nicht mit einem z.B. VW Golf einen 2,0to. Anhänger(incl. 100km/h Erlaubnis) leer ziehen(und 100km/h fahren), da hier wieder gilt: Die max. Anhängelast vom Zugfahrzeug muss mind. der zul. GG des Anhängers entsprechen!


    Aber nun genug Klugsch...erei(von mir) - viel Spaß und Erfolg bein Umbau :) .

  • >>> Dein Omega hat 1733kg Leergewicht, somit kannst du einen Anhänger mit max. 1733kg GG hinten dran hängen. <<<


    Jepp, ... wegen der Leergewichtsregel ........


    Aber der der Omega hat auch ein ZGG von 2245 Kg ..... da darf der Hänger dann nur ein maximales ZGG von 1255 Kg bis zur 3500 Kg-Grenze haben.



    Manfred

    Manfred

  • Man muss Gesetzestexte richtig lesen(können).
    Dein Omega hat 1733kg Leergewicht, somit kannst du einen Anhänger mit max. 1733kg GG hinten dran hängen. Jedoch darfst du dann bei dieser Kombination auch nicht mehr als wie 3500kg zusammen wiegen(hier 3466kg).
    Also nichts mit Auflasten, sondern Ablasten ist angesagt(bei dieser Kombi)8o8o8o.


    Aber nun genug Klugsch...erei(von mir) - viel Spaß und Erfolg bein Umbau :) .


    ein kleinen fehler hat sich glaube ich bei dir eingeschlichen bei der berechnung zählt doch das zul. gesamtgewicht des omegas nicht das leergewicht oder



    **** zu spät

  • Ihr habt ja Recht :p .


    Die Leermasse ist eigentlich ein fahrfertiges Kraftfahrzeug incl. Fahrer.
    Wobei hier: "[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt"[/FONT] natürlich wieder(der Hase im Pfeffer..) die 2245kg eine Rolle spielen = 1255kg zul. Gesamtgewicht vom Anhänger, mehr nicht. Kurzum -> alles Ablasten 8o - leichteres Zugfahrzeug nehmen :confused: oder doch den Führerschein erweitern.
    Ich würde allerdings das Fahrgestell "meisbietend" verkaufen und anschließend einen für dein Bedarf fertigen Anhänger kaufen. So ein Selbstbau wird auch nicht preiswerter(Material + techn. Abnahme = Neu(gebraucht)kauf minus Fahrgestellverkauf).
    Vor kurzem ging ein Plattformanhänger für 400€(2,5to. incl. neuer TüV) und ein 2,0to. für 500und€ weg - Augen auf im Auktionshaus.



    [FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]
    [/FONT]