Hallo Experten:
liebe TÜV´ler, und Freundlichen,
Ihr habt mich mit Euren Paragraphen verloren.
Auf der TÜV-Nord-Seite standen vor kurzem die Vorraussetzungen
für 100 km/h Zulassungen und -Betrieb, wie wir sie seit drei
Jahren kennen.
Jetzt taucht auf der gleichen Info-Seite als Vorraussetzung die
Gespannstabilisierung am Zugfahrzeug auf. Feine Sache und bestimmt
sinnvoll.
Was aber ist mit meinem alten 100km/h-Gespann und der bisherigen Regelung?
Gibt es Übergangsregelungen, einen Stichtag oder ist der Text
bei TÜV-Nord garnicht gültig? Mache ich mich unwissend bußgeldpflichtig
wenn ich weiter fahre wie bisher?
Weiss jemand zusätzlich zur Gewichtsverwirrung auch in diesem Punkt
etwas zur Aufklärung beizutragen?
Gruß twtrailer
Gespannstabilisierung - Tempo 100
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Ich hatte das auch gesehen. Kann mir das nur so erklären, dass die Formulierung auf deren Seite unglücklich gewählt ist.
Dafür spricht, dass auf der Seite des TÜV Nord bei der Aufzählung der Faktoren nur bei den Faktoren 1,0 und 1,2 die Stabilisierungseinrichtung gewähnt ist, bei den anderen Faktoren aber nicht. -
Ich habe jetzt nicht auf der TÜV-Seite nachgesehen, aber generell ist es so:
Tempo 100 geht auch ohne Gespannstabilisierung und ohne Schlingerdämpfer,
nur : wenn man etwas der beiden hat, dann darf ein höherer Faktor zwischen Leergewicht Zugfahrzeug und zul. GG Anhänger berücksichtigt werden, wobei Obergrenze stets die gebremste Anh.last des Auto ist, auch z.B. mit Anhänger-ESP. -
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Hallo
wo ist das Problem?
X = 0,8 gilt für Wohnanhänger mit konventioneller Zugkugelkupplung
X = 1,0 gilt für Wohnanhänger mit Zugkugelkupplung mit StabilisierungseinrichtungX = 1,1 gilt für andere Anhänger mit hydraulischen Stoßdämpfern und konventioneller Zugkugelkupplung,
X = 1,2 gilt für andere Anhänger mit Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung
und so war das schon immer
Gruß Mani -
Das "Problem" ist, dass der TÜV Nord diese Internetseite neu gestaltet hat.
Oben steht in den Voraussetzungen, dass u.a. eine Stabilisierungseinrichtung vorhanden sein muss. Das ist ein wenig "dämlich" kommuniziert. -
Danke Mani.
ich hatte in diesem Punkt auf Hilfe aus dem
Süden gehofft, hat ja geklappt.
Und trotz der TÜV-Nord-Darstellung
gilt ja wohl bundesweit die STVO mit einem
Paragraphen, dessen Datum sogar in meinem
Fahrzeugschein steht.
Ich wollt nur sichergehen, dass sich das
Gesetz nicht unbemerkt geändert hat.
Gruß twtrailer -
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Hallo
wo ist das Problem?
X = 0,8 gilt für Wohnanhänger mit konventioneller Zugkugelkupplung
X = 1,0 gilt für Wohnanhänger mit Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung
X = 1,1 gilt für andere Anhänger mit hydraulischen Stoßdämpfern und konventioneller Zugkugelkupplung,
X = 1,2 gilt für andere Anhänger mit Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung
und so war das schon immer
Gruß Mani
Es ist ja auch einsichtig, daß Wohnwagen einen schlechteren Faktor haben, da sie in der Regel für ihre Masse relativ groß sind und einen Großteil ihrer Masse weit außen haben (großes Massenträgheitsmoment).
Wenn man jetzt aber den Wohnwagen auf einen Autotrailer lädt hat man wieder den besseren Faktor...ungerecht. -
Hallo
ZitatEs ist ja auch einsichtig, daß Wohnwagen einen schlechteren Faktor haben, da sie in der Regel für ihre Masse relativ groß sind und einen Großteil ihrer Masse weit außen haben (großes Massenträgheitsmoment).
genau so hab ich es mir auch gedacht, warum WW da schlechter drann sind, und vermutlich der Gesetzgeber auch, leider wie immer völlig praxisfremd, aber das ist ja nichts neues, das die Leute die sich die Gesetze ausdenken, von der Praxis Null Ahnung haben
in Wirklichkeit ist das nämlich auch Quatsch, ich hatte früher nen WW mit 6,60 Aufbaulänge, man muß ihn nur richtig beladen
meine oberen Schränke waren unterm fahren grundsätzlich leer, genauso alle Schränke im Heck, sämtliches Geschirr, und alle andern schweren Sachen der Küche waren in den Unterschränken über der Achse, sämtliche Taschen mit Klamotten, Bettzeugs und Decken, lagen auf der andern Seite in der Dusche, auch über der Achse, das Vorzelt, lag im Gang in der Mitte, und Getränkekisten standen davor bei der Sitzgruppe
somit war der Schwerpunkt schön niedrig, Stützlast bei 80 - 100 kg und der WW machte niemals auch nur einen schlenker, sondern lag wie ein Brett auf der Straße und das bei 1800 kg
wenn ich nun zum Vergleich nen 6m Planenhänger nehme, den ich auch oft gefahren hab, der war manchmal von vorne bis hinten und bis unters Dach vollgepackt, er war zwar auch gut zu fahren, aber man merkte ihm das Gewicht schon deutlich an, war allerdings mit 3 t auch deutlich schwerer
mein WW lag also viel stabiler auf der Strasse, durfte aber nur 80 fahren, der Planenhänger durfte 100 obwohl er der unstabilere war, das soll verstehen wer will, ich nicht
oder hat der Gesetzgeber wirklich mal mitgedacht? vielleicht gilt für WW der niedrigere Wert, weil das meistens nur Gelegenheitsfahrer sind, und Transportanhänger doch eher regelmässig bewegt werden
aber egal an was die dabei gedacht haben, die Regelung ist aus jeder Sicht nicht das optimale, ich bin für Tempo 100 für alle, im Ausland klappts ja auch
Gruß Mani -
Ja Tempo 100 für alle,
fährt doch eh keiner mehr 80.
Die Autos sind ja auch besser geworden. (Bremsen, ABS, ESP, usw.)
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