ungesiegelte Tempo 100 Aufkleber, erlaubt?

  • Wenn ich mich recht erinnere, ist mein Sigel aufgestempelt, nicht vorgedruckt.

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  • Hallo,


    ich habe gerade extra nochmal nachgeschaut, bei mir sind die Aufkleber auch aufgedruckt, allerdings steht bei mir nichts von der Höchstgeschwindigkeit in den Papieren drin, ich hab für jeden Hänger ein Gutachten machen lassen für Tempo 100.


    Gruß Gerd

  • Also ich bin letztes Jahr mal von den grünen Kollegen rausgewunken worden, war mit nem Segelflugzeuganhänger eines Freundes unterwegs, mit 100er Aufkleber.


    Angehalten haben sie mich wegen Tempo 110, was dann aber letztendlich unter den Tisch viel, wegen der etwas größeren Toleranz beim Messen durch Hinterherfahren.


    Sie haben dann natürlich alles andere überprüft, nix gefunden, 100er Gutachten hatte ich, sie wollten schon wieder fahren, da fiel dem Oberwachtmeister plötzlich auf, dass ich kein Siegel auf dem 100er Schild hatte. Er hat mich dann eindringlich ermahnt, dass ich das unbedingt bräuchte, und mich sofort nach meiner Rückkehr zum Landratsamt begeben sollte, um mir dieses Siegel zu holen. Das habe ich dann auch hoch und heilig versprochen, und wir haben uns ansonsten noch einen guten Tag gewünscht.


    Wenn Du eine 100er Zulassung oder Gutachten hast, sollte das fehlende Siegel nicht für mehr als eine mündliche Verwarnung gut sein, denke ich, außer der Ordnungshüter hat verdammt schlechte Laune.


    Gruß


    Peter

  • Hallo, bei uns im alten Fahrzeugbrief steht auch die 100km/h zulassung drin. Aber nicht hinten auf der Heckklappe des Anhängers. Den Aufkleber dürfen wir nicht drauf machen so der Tüv. Wir dürften es schon wenn der PKW ABS hätte. Und das hat er nicht (Ford Fiesta 1,1 CLX Bj.90) Und die Reifen des Anhängers würfen nicht älter sein als 4 Jahre. So sagte es uns der Tüv-Prüfer.


    (Erwin)

  • Entweder ist das lange her, dass der TÜV-Prüfer das SO sagte, oder er hatte keine Ahnung.
    Die Koppelung von Zugfahrzeug und Anhänger für diese Sache wurde aufgehoben. Natürlich darf man nur 100 km/h mit dem Anhänger fahren, wenn das Zugfahrzeug ABS hat (und sonst nicht), aber das hat mit dem Anhänger selbst, seiner 100 km/h-Zulassung und dem Aufkleber nichts zu tun.


    Und: Die Altersgrenze für die Reifen liegt bei 6 Jahren, und nicht bei 4.

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  • Und: Die Altersgrenze für die Reifen liegt bei 6 Jahren, und nicht bei 4.



    Genauso isses,war heute auch beim tuv,furne große abnahme.

  • Wenn der Anhänger die 100 km/h-Zulassung hat (sie ist ja eingetragen) spricht nichts dagegen, zur Zulassungsstelle zu wandern und sich den Aufkleber zu holen.


    Aber dass der Prüfer dermaßen keine Ahnung hatte ist mal wieder erschreckend. Bei welchem Verein warst du denn?

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  • Ja das ist schön, dein Anhänger, aber dieser Thread ist eigentlich nicht dafür gedacht seine Bilder herzuzeigen. Dafür haben wir eine Fotogalerie.


    Tja, dann hatte der DEKRA-Mann halt keine Ahnung. Wenn du lustig bist kannst du ja anrufen und fragen was der dir für nen Scheiß erzählt hat :)

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  • Hallo Erwin

    das Dein TÜVtler keine Ahnung hat und wie es richtig ist wurde ja schon erklärt

    aber was meinst Du mit

    Zitat

    Hallo, bei uns im alten Fahrzeugbrief steht auch die 100km/h zulassung drin



    meinst Du unter Punkt 6 die dort eingetragene Höchstgeschwindigkeit, das dort 100 steht

    oder hast Du unten im Text die 100er Zulassung drinn stehen, dort steht dann auch dabei das Zugfahrzeug ABS haben muß und xxx kg Leergewicht

    falls Du das auf den Punkt 6 beziehst, das ist keine 100 kmh Zulassung, das ist die bauartbedingte zulässige Höchstgeschwindigkeit die der Hänger fahren darf, aber keine Zulassung für 100 kmh, damit allein kriegst keine 100er Plakette

    wens unten im Text richtig eingetragen ist dann schon, aber den Aufkleber bekommst von der Zulassungsstelle, nicht vom TÜV

    Gruß Mani

  • Hallo,


    zum eigentlichen Thema nochmal:


    Ich war nun auch bei der Zulassungsstelle, und hab mal nebenbei gefragt wegen dem 100km Aufkleber und dem aufgedruckten Siegel. Und dann durfte ich mich mit dem Leiter der Zulassungsstelle unterhalten:


    Es würde keine einheitliche Regelung geben, wie damit verfahren wird, aufgedruckt, gestempelt, gesiegelt, das liegt alles im Ermessen des Landkreises. Und er hätte den Fall schon einige wenige Male gehabt, meistens in Bayern, das Leute von der Polizei verwarnt worden wären, wegen dem aufgedruckten Siegel. Sein Standpunkt zu der Sache: Er gibt keine 100km Aufkleber mit aufgeklebtem Zulassungsstempel aus, das wäre der Freibrief für den Missbrauch, man bräuchte den Stempel nur ausschneiden, und dann hat man einen Blanko-Zulassungsstempel, sogar selbstklebend. Andere Landkreise würden die Leute mitsamt dem Anhänger vorfahren lassen, es wird dann der Aufkleber und das Siegel angebracht, und zwar so, das die Hälfte des Siegels auf dem Anhänger klebt, und die andere Hälfte auf dem Aufkleber. So würde es z.B. in Nordrhein-Westfalen gemacht. Nur könne man das keinem zumuten, weder den Leuten die mit dem Anhänger zur Zulassungsstelle kommen müssen, noch den Angestellten, die dann rausrennen müssen.
    Er hat sich nun für eine Lösung entschieden, das man den 100km Aufkleber mit einem Stempel vom Landratsamt siegelt, wie die neuen Zulassungsbescheinigungen. Die würden auch gut halten, und mit denen kann man sonst nichts anfangen. Allerdings auch nur auf Anfrage. Es werden normal nur die gedruckten Aufkleber ausgegeben.


    Ich habe zwei solche Aufkleber von ihm bekommen, und bin nun glücklich über 100 km Aufkleber die aufgedruckt und gesiegelt sind :)


    Gruß Gerd