Ich mag ja ungern mit den Vorschriften kommen.
Rückleuchten: max. Abstand zur Außenkante des Fahrzeugs: 400 mm.
Blinkleuchten: ebenso und mindestens 600 mm auseinander.
Ich finde die Blinkleuchten aussen aber auch besser. ![]()
Ich mag ja ungern mit den Vorschriften kommen.
Rückleuchten: max. Abstand zur Außenkante des Fahrzeugs: 400 mm.
Blinkleuchten: ebenso und mindestens 600 mm auseinander.
Ich finde die Blinkleuchten aussen aber auch besser. ![]()
Naja, aber die Regel könnte ich ja sowieso nicht einhalten, da die Löcher ja vorgegeben sind.
BZW. die Regel sind ja eingehalten oder nicht? Den maximalen Abstand halte ich ja ein egal wie rum und der Mindestabstand dazwischen auch, oder hab ich das jetzt falsch verstanden 🤔
Passt so
Ach ja, hab ich noch vergessen, ganz ist er doch nicht fertig, die Spritzlappen fehlen noch, aber die kommen erst nächste Woche.
Jo,
Egal wie, es passt immer irgendwie nicht...
Ich glaube nichtmal, das das jemanden auffällt.
Aber auch wenn es mehr sein sollte, kann man es ja nicht ändern, da Original so.
Aber aus Neugierde werde ich morgen mal messen.
Also hab nachgemessen, Aussenkannte Kotflügel zu Innenkante Blinker sind 29 cm, also gut in der Norm 👍
Innenkannte Licht muß aber auch passen, das wird knapp sein dann
Rücklicht, also das Rote, passt um ein Paar cm nicht. Aber wie gesagt, das ist Bauartbedingt und hat jetzt 54 Jahre keinen interessiert, dann wird’s jetzt auch passen 🙈
deshalb gehört das Rote nach Außen
der Hersteller hat sich schon was dabei gedacht
Aber der Blinker muss ja auch in den 40 cm sein oder?
Vielleicht bau ich es nochmal um.
Jetzt ist er richtig fertig, heute noch das Aufkippgestrll gestrahlt und lackiert und die Gummispritzlapoen angebracht.
Danach gings zum Tüv, und ohne Mängel bestanden 🤗
Natürlich wird die Kennzeichenliste fortgeführt, von 1-8 hab ich alle Zahlen jetzt durchgehend angemeldet 🫣
Die Nebelschlussleuchte hat ihm am besten gefallen.
Meinte aber gleich dass er diese aber nicht braucht.
Vielleicht hab ich nochmal grosse lust, dann ändere ich die Leuchten wieder und klemme ddie NSL auch noch ans Rücklicht, die hätte nämlich auch ein Rücklicht drin.
der Blinker muss ja auch in den 40 cm sein oder?
Nein
Aber der Blinker muss ja auch in den 40 cm sein oder?
Die Blinker nicht; die Rücklichter ja.
So steht es in den mir zur Verfügung stehenden TÜV-Vorgaben.
Ach so, dann hab ich das falsch verstanden, Sorry.
Naja jetzt hat er TÜV und mal sehen ob mir mal langweilig ist, dann bau ich das wieder auf Original um.
Bei einem so schmalen Anhänger empfinde ich es aus Gründen der Sichtbarkeit / Sicherheit sinnvoller, wenn die Blinker "außen" sind.
Ich würde es so lassen, wie du es verbaut hast.
Die Rückleuchten eines Pkw-Anhängers (Schlussleuchten, Bremsleuchten, Blinker, Nebelschlussleuchte) müssen in der richtigen Höhe angebracht werden:
In begründeten Fällen (z. B. bei großen Fahrzeugen) kann die maximale Höhe auf 2 100 mm erhöht werden.
Neben der Höhe ist auch der Abstand der Leuchten vom seitlichen Umriss des Fahrzeugs sehr wichtig:
Quelle: https://unitrailer.de/welche-g…zRRc8XqSv-AGEgkRc-1p06aR1
Eigentlich ist es egal, da ja der Anhänger nur am Quad hängt und zu wahrscheinlich 99% nicht auf einer öffentlichen Straße bewegt wird. Naja im Dorf schon aber wir sind ein Dorf mit 18 Häusern da interessiert es niemanden ob das Ding angemeldet ist oder nicht.
das ist aber in dem Fall falsch
Also die Blinker auch 400mm von der Aussenkante. Dann wär eins von beiden doch immer falsch.
Das mit der NSL hab ich anders gelesen im Internet, entweder Mitte oder links 🤔
Siehe § 53d STVZO
„Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.“