Kenntlichmachung der Hängerdeischsel ???

  • Hallo!

    Ich hab eine Frage:

    Gibt es Vorschirften und wo kann ich sie finden, über die Kenntlichmachung der Hängerdeichsel bei einem abgestelltem Hänger?

    Kürzlich ist ein PKW in meine Hängerdeichsel reingefahren! Ich hatte ihn für einen Tag zum Umzug in eine Parkbucht abgestellt. Er ragte nicht auf die Fahrbahn!

    Nach dem Vorfall wurde ich von der Polizei dennoch darauf aufmerksam gemacht, dass ich hätte ein rotes Tuch anbinden sollen, oder ein Hütchen hätte aufstellen müssen.

    Das war mir so nicht bewusst und sehe ich in der Praxis auch bei anderen abgestellten Hängern keine Hütchen.

    Bitte helft mir weiter. Der Fall wird vielleicht mit den Versicherungen noch sehr spannend werden.

    DANKE!!

  • Hallo

    von so einer Vorschrift habe ich noch nie was gehört, jeder Autofahrer sollte eigentlich wissen, das an jedem Hänger auch noch vorne ne Deichsel ist

    es gibt natürlich Situationen in denen eine Kenntlichmachung bzw Absicherung sinnvoll ist, z.B. wenn man sehr knapp an einer Ein oder Ausfahrt parkt, aber wenn der Hänger in einer normalen Parkbucht steht ist sowas normal nicht nötig

    Gruß Mani

  • Halloundso,
    unter www.verkehrsportal.de findest Du eine komplette StVO. Ich habe da NICHTS gefunden was Dich dazu zwingt die Deichsel kenntlich zu machen, aber kannst ja selbst noch mal stöbern. Außerdem gibt´s da auch ein Forum wo Du Deine Frage nochmal stellen kannst.
    Gruß, AHD

    Gruß, Olaf


    Man kann ruhig blöd sein, man muß sich nur zu helfen wissen.

  • Das ist leider das Problem mit manchen Polizisten. Sie wissen manchmal gar nicht, was sie da von sich geben.
    Ich selbst habe auch noch nie von einer solchen Regelung gehört.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Hallo zusammen,


    bin mir nicht ganz sicher ab welcher Größe oder ob alle Hänger am Straßenrand abgestellt vorne und hinten auf der Fahrbahnseite eine 4 eckige Warntafel benötigen. In manchen Bundesländern wird das nicht so genau genommen aber in Berlin habe ich keinen Hänger ohne am Straßenrand gesehen.


    Nur die Deichsel selber, habe ich noch nie gehört, für Schiffsschrauben am Heck eines Bootes gibt es das mittlerweile beim Transport auf unseren Straßen, geringeres Verletzungsrisiko.


    Gruß
    chris1E

  • §17 Abs. 4 StVO:


    (4) [...] Auf der Fahrbahn haltende [...] Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie [...] einachsige Anhänger [...] dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.


    "andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen" schließt Parkwarntafeln ein.
    Allerdings spricht der Absatz nur von "auf der Fahrbahn haltende". Eine Parkbucht kann man wohl kaum als solche bezeichnen.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Halten ist ja nicht parken - halten tu ich nur zum Ausladen, Parken ist, wenn ich wirklich weggehe. Insofern trifft dieser Passus meines Erachtens nicht für geparkte Hänger zu!


    Allerdings ist die Formulierung "...stehen gelassen..." schon wieder sehr ungenau!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • egal ob Parkbucht oder Strasse, die Warntafeln braucht man immer, oder eigene Beleuchtung, oder direkt unter ne Laterne stellen

    das hat aber alles nix mit der Deichsel zu tun, so ne Vorschrift gibts in der STVO nicht, die gibts nur bei der BG für gewerbliche, also ist der der drann fährt selber schuld

    Gruß Mani