Ab welchen Abmessungen muss Beleuchtung an einen Lastenträger?

  • Hi zusammen,


    Ich besitze und benutze einen Wildträger (Berger und Schröter, damit leicht zu finden). Das ist ein einfacher Stahlgeflechtkorb für die AHK, ähnlich wie ein Fahrradträger.


    Nun suche ich genau sowas, aber als Plattformträger. Das hier genannte Modell Alutrans Plattformträger ist (abgesehen vom Preis…) eigentlich ideal:

    ALUTRANS Lastenträger als Plattformträger für Heckträger AHK. Der Plattformträger als Lastenträger und Heckträger.


    Frage: Warum hat das Modell (genau wie alle Fahrradträger, die ich kenne), eine Beleuchtung? Beim Fahrradträger logisch: beladen verdeckt die Last schnell Beleuchtung und Kennzeichen. Unbeladen (oder flach beladen) natürlich nicht. Daher die Frage: ab wann muss so ein Dingens für die AHK eine Beleuchtung vorweisen? Gibt es Größen, ab denen das zwingend ist?


    (Nicht ganz eine Anhängerfrage, sorry - aber zumindest eine in Relation zum Thema.


    Danke!

  • irgendwas verdecken die Teile immer, und wenns nur die NSL oder ein Rückstrahler ist, verdecken bedeutet nicht das man es garnicht mehr sieht, es reicht schon wenn einer der Sichtwinkel nicht mehr gegeben ist, deshalb haben die Träger alle Beleuchtung und Kennzeichen


    dein Wildträger darfst auf der öffentlichen Straße garnicht hinbauen, das ist genau genommen verboten, steht ja auch in der Beschreibung

  • Stand nicht in der Beschreibung damals, ist aber schon länger her. Ist mir neu, daß man den nicht fahren darf. Da, wo ich damit rumfahre, ist mir das aber näherungsweise egal - hier fährt jeder zweite Jäger damit rum, hat noch niemanden gestört. Aber danke für den Hinweis.


    Also ist die Beleuchtung nur nötig, wenn was verdeckt wird, und das hängt nicht von den Abmessungen ab...?!




    Nachtrag: von meinem Wildträger gibt es die Bedienungsanleitung zum Runterladen. Sehr schön. Ist zugelassen und zulässig, wenn man die in der Anleitung beschriebenen Bedingungen beachtet. Das sind technische Dinge (Maße, Werkstoffgüten,...), aber nichts anderes. Zudem wird hingewiesen, wie erwähnt: "Allgemeine Hinweise Rückwertige lichttechnische Einrichtungen und amtliches Kennzeichen. Wenn durch den Heckträger oder die aufgenommene Last die Fahrzeugrückleuchten und/oder das KFZ-Kennzeichen teilweise oder vollständig verdeckt werden, muss die Fahrzeugbeleuchtung und/oder das KFZ-Kennzeichen wiederholt werden."


    Das bekräftigt die bisherige Vermutung: Verdecken ist entscheidend und nicht die Abmessungen.

  • Seufz. Du glänzt mit hervorragender Kenntnis, der genannte Paragraph hat nur mit der Frage nichts zu tun. Danke dennoch für den Versuch.

  • Sorry, aber Du stellt ne frage und dann kommt sowas

    Du glänzt mit hervorragender Kenntnis,

    lass es einfach, Dir sollte dann eben NICHT mehr geholfen werden!!


    Denk mal drüber nach!

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Genau diese Reaktion hab ich erwartet

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    Humbaur HUK 152314

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  • dein Wildträger darfst auf der öffentlichen Straße garnicht hinbauen, das ist genau genommen verboten, steht ja auch in der Beschreibung

    Da scheint es aber dann schon Unterschiede zu geben. Zumindest fahren hier in meiner Umgebung etliche Jäger mit dem Wildträger an der AHK rum.
    Ich mag nicht glauben, das die alle Vorschriften nur als Empfehlungen betrachten.

  • dein Wildträger darfst auf der öffentlichen Straße garnicht hinbauen, das ist genau genommen verboten, steht ja auch in der Beschreibung

    Das kann ich nicht glauben, denn der Wildträger, wenn nicht fest verbaut gilt selbst schon als Ladung.

    Anderes habe ich noch nie gehört, oder gelesen. Lasse mich aber gern auch anders überzeugen.🤷

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Sind erlaubt , darf aber nicht mehr als 1 Meter über das Heck hinausragen und darf weder Kennzeichen noch Fahrzeugbeleuchtung verdecken!

    Deswegen braucht man keine Beleuchtung sowie Kennzeichen daran!

    Beim anderen Lastenträger kann man höher beladen, schon wegen dem Bügel!

    man darf es auch, da Beleuchtung und Kennzeichen vorhanden!


    Hoffe es ist nur klar ;)

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    Humbaur HUK 152314

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  • Ich hab nochmal genau nachgelesen, gestern hatte ich nur diese Zeile gelesen, da gabs keine gescheite Beschreibung


    Zitat

    Der Heckträger von Berger & Schröter eignet sich ideal für Transporte im Revier, z. B. für erlegtes Wild

    Bei Revier dachte ich, also nur im Wald


    Hab jetzt nochmal nen andern angeklickt und der hat ne vernünftige Beschreibung dabei


    Das Teil gilt als Ladung, aber wie schon gesagt, sobald irgendwelche Lampen oder Rückstrahler verdeckt werden, ist zusätzliche Beleuchtung und Kennzeichen nötig