Bremslicht/Rücklicht trennen

  • Hallo,

    ist es zulässig, das Bremslicht in die Kammer der Nebelrückleuchte zu verlegen und die Nebelrückleuchte dann eben auf die 21W der 5/21Watt Glühlampe zu klemmen? (also da wo jetzt das Bremslicht ist).

    Weiß nicht ob ich mich klar ausgedrückt habe, aber ich fände es besser wenn beim Bremsen eine zusätzliche Lampe angehen würde und nicht nur das Rücklicht heller werden würde.
    im anderen Fall wäre das doch als Nebelrücklicht absolut in Ordnung, oder muß man dafür wirklich eine separate Leuchte, wenn auch nur in einer anderen Kammer des Rücklichts haben.


    Grüße

  • Nein, weil Nebelschlußleuchte ne extra Kammer sein muss/ist!

    Gruß Mario

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Zulässig nein, machbar ja.


    Nein, weil Nebelschlußleuchte ne extra Kammer sein muss/ist!

    Gruß Mario

    Okey, danke euch, mal sehen wie ich das löse, ich hätte schon gerne getrennte Bremslichter und Rücklichter, ein drittes Bremslicht darf ich ja auch nicht an meinen Eduard Hochlader bauen, da das zu tief sitzen würde.

    Warum das eine extra Kammer sein muß und das Bremslicht nicht, kann keiner sagen, wahrscheinlich weils mit den Rück/Bremslicht schon immer so war und die Nebelschlussleuchte irgendwann mal dazu kam


    Ich schau mir das mal

  • Zum Glück gibt es reichlich Leuchten zu kaufen, bei denen das Bremslicht eine separate Kammer ist.


    Hatte auch schon Mal mit dem Gedanken gespielt meine Nebelschlussleuchten (schaltbar) mit aufs Bremslicht zu klemmen, damit beim Bremsen 4 zusätzliche Kammern an gehen.


    Hab ich aber verworfen.

    VG

    Sascha

  • Okey, danke euch, mal sehen wie ich das löse, ich hätte schon gerne getrennte Bremslichter und Rücklichter, ein drittes Bremslicht darf ich ja auch nicht an meinen Eduard Hochlader bauen, da das zu tief sitzen würde.

    Also ich sag mal so:


    NSL und Bremslicht vertauscht haut dir der freundliche Prüfingenieur sehr sicher um die Ohren. (sieht auch sch. aus)

    Eine zusätzliche dritte Bremsleuchte nur vielleicht.....

  • Zulässig nein, machbar ja.

    das ist richtig


    Nein, weil Nebelschlußleuchte ne extra Kammer sein muss

    das ist falsch, ich weiß nicht mehr welches Automodell es ist, aber es gibt Autos dort ist die NSL im Rücklicht und das Bremslicht extra


    aber das ist halt nur erlaubt wenns ab Werk so ist


    wenn du deine Lampe anders anklemmst, wirds vielleicht niemand merken, aber es ist nicht erlaubt, da die Lampe so wie sie ist ihr Prüfzeichen erhalten hat, schliesst du es anders an, ist die Zulassung erloschen, ganz einfach


    außerdem ist bei der NSL in der Regel ein Spiegel drin, der dir beim Rücklicht fehlt, also mit einfach nur umklemmen ist es nicht getan


    also lass es bleiben


    Gruß Mani