Hallo,
ist es zulässig, das Bremslicht in die Kammer der Nebelrückleuchte zu verlegen und die Nebelrückleuchte dann eben auf die 21W der 5/21Watt Glühlampe zu klemmen? (also da wo jetzt das Bremslicht ist).
Weiß nicht ob ich mich klar ausgedrückt habe, aber ich fände es besser wenn beim Bremsen eine zusätzliche Lampe angehen würde und nicht nur das Rücklicht heller werden würde.
im anderen Fall wäre das doch als Nebelrücklicht absolut in Ordnung, oder muß man dafür wirklich eine separate Leuchte, wenn auch nur in einer anderen Kammer des Rücklichts haben.
Grüße