Mehr hängriger Zug - zwei Anhänger am PKW

  • Stellt sich jetzt die Frage was man tun müsste um eine AHK am Heck eines Anhängers eingetragen zu bekommen? Durchgehendes geprüftes Zugrohr an dessen Ende die AHK ?

  • ich schätze das so ein Zugrohr dann aber für das doppelte zugelassen sein muß

    also beispielsweise ne 3,5t Deichsel, der vordere Hänger darf dann maximal 2 t haben, und der hinten drann 1,5 t, vermutlich eher noch weniger

    aber ich glaub das sich da kein TÜVtler drauf ein lässt, zumindest nicht mit ner Kugelkupplung, mit Maulkupplung noch eher

  • Hallo
    also der Ulli ist der Fachmann und Moterator im Unimogforum, er hatte mir
    schonmal einen ausführlichen Bericht zukommen lassen. Diesen Bericht kann ich nicht mehr finden, ich habe schon das Forum durchsucht, bei
    3982 Ergebnisse und 266 Seiten allein von Ulli ist es schwierig ein Ergebnis
    herbei zuführen. Der Bericht war sogar mit Bilder dargestellt, ich hatte mich dafür intressiert. Also vorne Unimog, 1. Anhänger BW Einachser luft-
    gebremst, 2. Anhänger Pkw 2-2,7Ton. Tandemanhänger auflaufgebremst.
    Autobahntauglich bei Geschwindigkeit größer als 60km/h.

    Mfg Willi

  • Warum sollte das mit einer Maulkupplung einfacher sein ? die Problematik liegt in der Struktur des Anhängers und evtl. der Bremse.
    Klar muss ein Anhänger mit weiterer Kupplung Anhängelast plus Eigengewicht als zuglast an der Deichsel haben.
    Das ganze macht beim PKW auch keinen Sinn wenn dann Unimog oder noch größer da darf man ja eh nur 80 fahren...

  • Hallo

    Zitat

    Warum sollte das mit einer Maulkupplung einfacher sein ?



    weil mit der höhere Stützlasten eingetragen bekommst, außerdem ist mir grad eingefallen, das ich mal gelesen hab, das in bestimmten Fällen nur selbsttätige Kupplungen (also Maulkupplungen) erlaubt sind, kann sein das des sogar auch für mehrhängrige Züge gilt, dann kommt man garnicht drumm herum

    Gruß Mani

  • Wär ja aber auch kein Problem für mich.
    Wollte sowieso von Anfang an mal eine 40 mm Maulkupplung am Auto haben.
    Zur Stützlast, meine Kugelkupplung darf 250 kg, mehr darf das Auto mit ner Maulkupplung auch nicht.
    Ich hab da jetzt einen passenden Menschen gefunden, der sich schlau machen möchte.
    Mal gucken, ob´s was wird.

    Gruß, der Feger

  • Hi,


    hilft euch das weiter?

    • Nur Zugmaschinen (keine Sattelzugmaschinen) dürfen zwei Anhänger mitführen.
    • Ein Geländewagen bis 3,5t kann als Zugmaschine eingestuft werden, wenn er nicht mehr als 7 Sitze, eine Anhängelast von mind. 1,4 x zulGG hat und bestimmte Abmessungen von Ladefläche und Spurweite stimmen. ("Landroverparagraph")
    • Haben beide Anhänger eine Auflaufbremse ist die zul. Geschwindigkeit max. 25 km/h.
    • Die Art der Kupplung spielt dabei unter Umstäden keine Rolle. Solange der zweite Anhänger nicht schwerer ist als der erste, wird davon ausgegangen, dass dies keínen nennenswerten Einfluss auf die Festigkeit der Verbindung zwischen Zugfahrzeug und erstem Anhänger hat.
    • Die max. Anhängelast am Auto darf mit beiden Anhängern zusammen nicht überschritten werden.
    • Die maximale Länge von 18m darf nicht überschritten werden.
    • An einem Pkw-Anhänger kann theoretisch eine Anhängerkupplung angebracht werden, wenn der Hesteller dies freigibt oder der der sie einbaut dafür die Produkthaftung übernimmt. Bei letzterem bin ich mir nicht sicher, ob das seit der letzten Änderung der Prüfvorschriften immer noch so ist. Es müsste nachgewiesen werden, dass der Rahmen an dem die Kupplung befestigt ist geeignet (Festigkeit) ist.
    • Der Festigkeitsnachweis kann analytisch sein, ein Dauerschwingversuch, ein Fahrversuch mit Spannungaanalyse durch Dehnmessstreifen oder kann durch eine FeniteElemente-Darstellung erbracht werden. Oder das Ding ist so stabil, dass es atombombensicher ist.

    Grüße
    Gerhard

  • Sag mal, bist du zufällig Prüfingenieur? Stell' dich doch mal ordentlich vor hier Mensch *g*

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

    • Haben beide Anhänger eine Auflaufbremse ist die zul. Geschwindigkeit max. 25 km/h.



    Ist das sicher?
    Wo ist das eventuell niedergeschrieben?
    Denn das ist genau der Punkt, der zu klären wäre, denn ne Luftanlage möchte ich dann doch nicht verbauen.
    Und ne AHK am Anhänger hinten, die sind ab Werk drann :]

    Gruß, der Feger

  • Hi,
    die Sache mit der Geschwindigkeit findet sich im StVR, wo genau, das weiß ich im Moment leider nicht, da müsste man suchen. Auf alle Fälle muss einer der beiden Anhänger über eine durchgehende Bremsanlage verfügen wenn man schneller fahren will. Sinnvollerweise sollte dies der erste sein. Eine halbdurchgehende Bremsanlage, also Zugfahrzeug hydraulisch Anhänger druckluftgebremst, wird wie eine durchgehende Anlage eingestuft. Lediglich bei der Anhängelast wird hier eine Grenze bei, soweit ich weiß, 10 t gezogen (bei 80 Sachen).
    Eine andere Art von durchgehenden Bremsanlagen, z.B. elektrisch gibt es zwar, waren aber bei uns bisher zwar nicht verboten aber auch nicht zugelassen. Ich habe von Zulassungsproblemen mit amerikanischen Pickups gehört, die solche Bremanlagen besitzen. Da ist dann auf Druckluft umgerüstet worden.

    Ein Pkw-Anhänger mit einer Anhängekupplung hinten schon vom Hersteller angebracht ist sicher selten. Ich selbst kenne da nur einen, der zwar aussieht wie ein Pkw-Anhänger, aber aufgrund der Bremsanlage (Luft) und des zul. Gewichts in die Kategorie O3 (über 3,5 t) eingestuft wird. Was hast du denn da für ein Schmuckstück?

    Nein, ich bin kein Prüfingenieur. Ich habe allerdings schon ein paar Anhänger unterschiedlichster Art gebaut. Dabei habe ich sehr viel gelernt, vor allem über Vorschriften.

    Grüße
    Gerhard

  • Hallo
    Jo so langsam sollten es aber auch die zweifler glauen...
    wer kann das mit dem BO-Kraft-Kreis mal genauer erklären ? Ich hab auch erst gedacht das der erste Hänger den 2. aus der Kurve drückt...


    MFG S

  • Dieser Kraft-Kreis sagt dann ja wohl aus, das eine gewisser Mindestwendekreis eingehalten werden muss?
    Hm, bei meinem Teilzeit-Job (LKW fahren in den Semesterferien) sah das aber anders aus. Wenn ich da ne 180° Wende gefahren bin, hat das kurveninnere Hinterrad vom Anhänger rückwärts gedreht....

    Gruß, der Feger

  • der WIKI Eintrag ist ja von irgendjemandem geschrieben der glaubt das er ne Ahnung davon hat, hat er aber nicht, denn

    Zitat

    Nach § 32d StVZO „Kurvenlaufeigenschaften“ sind in Deutschland nur Fahrzeuge und Gespanne zugelassen, welche einen Radius von außen 12,5 m nicht überschreiten und innen 5,3 m nicht unterschreiten



    SO steht das NICHT in der STVZO

    den in der STVZO steht das bei einem Radius von 12,5m die Fläche nicht breiter als 7,20 m sein darf, ok daraus resultieren die 5,3m, aber es steht nirgends das die 12,5 nicht überschritten werden dürfen

    WIKI ist ned schlecht, aber da steht auch viel Mist und Halbwahrheiten drinn

    Gruß Mani

  • Das mit Wickipedia sollte man sich immer wieder verdeutlichen wenn man da nachschaut. Bei Themen bei denen ich mich gut auskenne ist mir das wiederholt aufgefallen. Grüße Rüdiger

  • deswegen schau ich da schon garnimmer rein, da steht einfach zu viel Schmarrn drinn

    Gruß Mani


    Die Idee wäre ja das du es dann dort änderst...!


    Ok so ganz hab ichs noch nicht das Gespann fährt auf einem Radius von 12,5 m und welche Fläche darf jetzt nur 7,2 breit sein ?


    Wenn ein Fahrzeug den 12,5 Radius nicht schafft kann es doch auch garnicht diese Prüfung schaffen...


    Fragen über fragen....


    MFG S

  • nein, Du fährst nen Kurve mit 12,5m Radius, und dann darf das hintere Rad minimal bis auf 5,3 m reinfahren, somit kommst auf die Breite von den 7,2 m

    oder anders gesagt, stell Dir ne Autobahnausfahrt vor, so ne typische 180° Ausfahrt, die Fahrspur hat außen nen Radius von 12,5 m und die Fahrbahn ist 7,2 m Breit, das muß dann als Fahrspur reichen, wenns ned reicht, weil innen an der Leitplanke anstehst, dann hast verloren

    jetzt klar?

    Gruß Mani

    und zu Wiki

    Zitat

    Die Idee wäre ja das du es dann dort änderst...!


    dann hätte ich den ganzen Tag nix anderes zu tun als nach Unsinn zu suchen und des auszubessern, wenn mir das jemand bezahlt, warum nicht, aber so isses mir egal was da drinn steht