• Der Prüfer kann IMHO Fragen zur Ladungssicherung stellen, ergo sollte das Thema doch bei der Schulung doch angesprochen werden sein.

    Viele Grüße: - Reinhard -

  • Und nun Bitte wieder zurück zum Thema

    DANKE

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Als ich den CE Lappen gemacht habe, war im (LKW-)anhänger aus dem gleichen Grund immer ein mit Sand gefüllter IPC Tank mit Palette hochkant vornedran verzurrt. Irgendwas hat mit der Gesamtmasse des Anhänger nicht hingehauen, deshalb noch ne tonne Sand rein gepackt.

    vg

    Alex

    Ein Leben ohne Anhänger ist möglich, aber sinnlos. -Heinz Rühmann-

  • 1992 war das anscheinend bei Kl II alles noch viel entspannter. Immer leeren Gliederzug gefahren. Hab den Fahrlehrer damals gefragt warum der leer ist, besser zum lernen wäre voll geladen um das Gewicht zu spüren. Er sagte nur wenn ich den Sprit bezahle könnten wir das machen. Lasi war da auch gar kein Thema, nicht mal ansatzweise.

    Ist das heute auch noch so, dass der Zug leer und leicht ist bei Fahrstunden und Prüfung?

    EDUARD 2615-1-PB30-075-63 (zGG 1350kg)

    mit 70cm Laubgitteraufsatz, Stahlboden und schwenkbaren Stützfüßen.

    Leergewicht komplett (gewogen) 480kg


    :!: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!  :anstoss:

  • Ist das heute auch noch so, dass der Zug leer und leicht ist bei Fahrstunden und Prüfung?

    Ja, Motorwagen und Anhänger komplett leer, bis auf besagten IBC Tank mit Sand.

    Ein Leben ohne Anhänger ist möglich, aber sinnlos. -Heinz Rühmann-

  • Und 1983 bei der Ausbildung zur Führerscheinklasse CE galt als Ladungssicherung: "Alle Mitfahrer auf der Pritsche schnallen sich an!"


    Jetzt noch meine Frage an den Fahrlehrer:

    Was gilt beim Zugfahrzeug als zulässige Gesamtmasse?

    Das was in F1/F2 steht oder auch 22 Bemerkungen?

    neu.png


    Spannend wird das bei Zugfahrzeug 2200 kg und Anhänger 1300 kg (bis hier Summe 3500 kg) und +90kg bei Anhängerbetrieb (dann 3590 kg).

    Geht da noch B?

  • Spannend wird das bei Zugfahrzeug 2200 kg und Anhänger 1300 kg (bis hier Summe 3500 kg) und +90kg bei Anhängerbetrieb (dann 3590 kg).

    Geht da noch B?

    Nein! B ist bei 3.500kg Ende! Egal, wie die sich zusammensetzen.


    PS: Deine Rechnung würde so ohnehin nicht aufgehen! Denn in den 2.200kg Zugfahrzeug müssten die 90kg Stützlast ja integriert sein! Wenn, dann wäre es (2110kg+90kg) Zugfahrzeug + 1300kg Anhänger.

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Danke für das unsinnige Vollzitat!


    Egal, trotzdem ist bei 3.500kg Schluss! Und meist sind diese 90kg nunmal genau die Stützlast! ;)

    MfG,
    Jay


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  • Spannend wird das bei Zugfahrzeug 2200 kg und Anhänger 1300 kg (bis hier Summe 3500 kg) und +90kg bei Anhängerbetrieb (dann 3590 kg).

    Geht da noch B?

    Was ist denn mit diesen +90kg gemeint?



    Viele Grüße,

    Axel :)

    Anhänger:

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 EcoBoost Bj. 2018,

    GAZ69 Bj. 1958

    ———————————————————————————————————————————————

    "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder."
    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

  • Spannend wird das bei Zugfahrzeug 2200 kg und Anhänger 1300 kg (bis hier Summe 3500 kg) und +90kg bei Anhängerbetrieb (dann 3590 kg).

    Geht da noch B?

    Das Thema hatte ich letztes Jahr bei meinem Zugfahrzeug in Kombi mit ner Wohndose auch!

    Bei mir handelte es sich -ACHTUNG- um 5kg!

    Nachzulesen hier


    Habe dann umändern lassen von 2005kg auf 2000kg (§15 Ablastung ohne technische Änderung)


    Habe ich wahrscheinlich aber umsonst gemacht, nachdem ich auf diese Seite gestoßen bin!


    Zitat hieraus

    Zitat

    Erhöht nun der Hersteller im Freitextfeld (22) die zulässsige Gesamtmasse (F.1/F.2) im Anhängerbetrieb, kann dies die 3,5-Tonnen-Grenze sprengen. Zum Glück gibt der Fahrlehrerverband BW Entwarnung: Der Zusatzeintrag ist fahrerlaubnisrechtlich bedeutungslos.


    Das sagt der Fahrlehrerverband BW

    Gemäß den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FeV § 6 Abs. 1 Satz 2) wird die zusätzliche Gesamtmasse (zGM) einer Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger ausschließlich aus der Summe der zulässigen Gesamtmassen der Einzelfahrzeuge – ohne Berücksichtigung von Stütz- oder Aufliegelasten – errechnet. Somit sind ausschließlich die Angaben im jeweiligen Feld F.1/F.2 der Zulassungsbescheinigung relevant. Die Angaben im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung sind fahrerlaubnisrechtlich bedeutungslos.

    Dein Beispiel oben passt für FS Klasse B!


    Gruß Marcel

  • Das seh ich anders, schliesslich steht unten ganz eindeutig F1 F2 +90kg

    Damit ändert sich der Eintrag oben automatisch und die 90 auch oben dazu gerechnet


    Anders ist es, wenn die Stützlast nur der Hinterachse zugerechnet werden


    Die FLV BW Seite ist zwar ganz gut, aber in dem Fall denke ich liegen die auch falsch