Hi, ich bräuchte mal euren Rat. Ich habe mir einen 2ten Anhänger gekauft. An diesem ist der TÜV seit 10.23 abgelaufen. Nun hab ich gelesen:
- Mit entstempeltem Kennzeichen:
Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Ich habe eine EVB Nummer. Kann ich dann wirklich mit dem abgemeldeten Kennzeichen von dem Anhänger, diesen überführen? Ist im selben Landkreis. Lg