Anbau an Zeltanhänger zulässig?

  • Guten Abend zusammen,


    ich habe einen Zeltanhänger im „Offroad“ Design und eine Riffelblech Metallkiste oberhalb des Bleches wie im Foto zu sehen befestigt (genietet).

    Dieser ragt allerdings knapp 1,2 cm über das Blech hinaus.


    Bei Nachfrage bei einem Sachverständigen sagte dieser nur „Ja Ja, das passt schon und interessiert eigentlich keinen“.


    Zu meiner Frage: ist da wirklich so oder sollte man das lieber dem TÜV vorführen bzw. Die Konstruktion auf Airline schienen mit Schraubfittingen und Flügelmuttern umrüsten?


    Danke schon mal

  • Ich seh auf dem Bild keine Metallkiste? :confused:

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Das war der „vorher“ Umbau.


    Ich kann gerne noch ein Foto nach dem Umbau posten.


    Aber es geht ja darum, dass besagte Kiste über den Rand herausragt.

  • Genau das würden wir gerne sehen. Wo ragt der raus? Aber ich würde Schienen und lösbar bevorzugen. Man ist einfach flexibler.

  • Na ja, passt schon und eigentlich sind in einer Polizeikontrolle :police: oder TÜV-Prüfung immer die "Besten" Argumente. Hier bei uns in Zetteldeutschland gilt im Zweifel nur was schriftlich und offiziell ist (leider).

    EDUARD 2615-1-PB30-075-63 (zGG 1350kg)

    mit 70cm Laubgitteraufsatz, Stahlboden und schwenkbaren Stützfüßen.

    Leergewicht komplett (gewogen) 480kg


    :!: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!  :anstoss:

  • Und was macht die Polizei im Zweifelsfall? Sie schickt dich zum Tüv, der wird den Kopf schütteln und stellt dir dann nen Wisch aus, den du bezahlen und zur Polizei tragen kannst. Da zahlst dann nochmal 10 Euro und die Sache is vom Tisch.


    Wenn es über 2,55m geht, seh ich es ja ein, aber ob der Anhänger 1,50m oder 1,512m breit ist, juckt doch echt niemanden. Das Zugfahrzeug ist doch vermutlich eh breiter als der Anhänger!

    MfG,
    Jay


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  • Da gebe ich dir Recht. Es ging mir mehr darum, wenn jemand sagt Passt schon - interessiert eigentlich keinen, sind das Aussagen die mich nicht befriedigen. Im schlimmsten Falle hab ich eine Knolle am Bein und den Polizisten interessiert es (zu Recht) nicht was mein Nachbar oder irgend ein Kollege dazu sagt. ich brauche gerade in diesen Bereichen immer Aussagen auf die ich mich berufen kann, z.B. das ist so und so, steht da und da. Da ich aber immer noch nicht ganz verstehe wo es denn nun genau überstehen soll bin ich da jetzt erst mal raus bis z.B. ein Bild da ist.

    EDUARD 2615-1-PB30-075-63 (zGG 1350kg)

    mit 70cm Laubgitteraufsatz, Stahlboden und schwenkbaren Stützfüßen.

    Leergewicht komplett (gewogen) 480kg


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  • Ich gebe meine Meinung dazu auch mal wieder...


    Mich Persönlich würde es nicht stören.


    Es wird aber Kotflügel - Kotflügel gemessen sein , und da steht er 1cm drüber.

    Also wenn der richtige kommt haste nen Problem.


    Und wenn dann noch der Verschlußgriff Hochsteht....


    Es könnte ja einer am Überstand hängen bleiben :bigggrins:


    Gruß

    Hepp

  • Danke schon mal für die Antworten.

    Was wäre denn so der „worst Case“ der passieren könnte?

  • Hab ich doch schon geschrieben:

    Und was macht die Polizei im Zweifelsfall? Sie schickt dich zum Tüv, der wird den Kopf schütteln und stellt dir dann nen Wisch aus, den du bezahlen und zur Polizei tragen kannst. Da zahlst dann nochmal 10 Euro und die Sache is vom Tisch.

    MfG,
    Jay


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  • Moin


    Deine Gedanken, und der Wunsch es alles ganz ordentlich zu haben ist absolut okay.


    Und natürlich ändert sich hier die breite.

    Aber im Zweifelsfall wäre ja die Frage der Sicherheit, und der Fußgänger,den du in der Kurve überfährst, hat schon ein Problem bevor er an der Box ankommt.


    Das wird, so meine Meinung, niemals jemanden interessieren.


    Da draußen fahren genug Anhänger mit Holz-Bastel-Bordwanderhöhung etc. rum...


    Gruß Benni


    PS. Du kannst natürlich bei TÜV etc, die breite ändern lassen 🙈 aber dazu musst du einen Prüfer finden der sich solch Blödsinn antut

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup: