Hallo zusammen,
früher lernte man ja, dass die Tatsache, ob man mit einem Anhänger (der eine 100er-Plakette trägt) nur 80 oder auch die (plakettierten) 100 km/h fahren darf, vom Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs abhängt. Da hatte man ja auch als Hilfe diese Rechenmaschinen wie z.B. hier:
D.h. einen vollbeladenen Pferdeanhänger (gebremst) könnte man dementsprechend nur 100km/h fahren, wenn das Leergewicht des Zugfahrzeugs davor - sagen wir - 1,8t beträgt.
Hat sich an dieser Regelung irgendwas geändert? Der Verkäufer im Werksverkauf eines Herstellers sagte jetzt, dass das Leergewicht hier keine Rolle mehr spiele, lediglich das Alter der Reifen (nicht älter als 6J.) und solche hydraulische Radstoßdämpfer seien relevant. Und dann die max. Anhängelast des Fahrzeugs.
Stimmt das?
Danke!