Zwischen Lampe und Kennzeichen darf in deinem Fall nicht , weil du dann die Nummernschildbeleuchtung verdeckst.
da fällt mir zu meinem vorherigen Beitrag ein...
Muss die Originalbeleuchtung funtktionstüchtig bleiben; auch wenn diese völlig verdeckt ist ?
Vergleich PKW - Fahrradträger;