Frage zum zGG bei Mietanhängern

  • Hallo zusammen,


    ich habe gerade meinen Mietbagger zurückgebracht und dabei ein Gespräch zwischen Vermieter und Kunden mitbekommen das mich etwas irritiert hat.

    Der Kunde wollte eine Maschine (~ 100 kg) mieten, die er nicht in den Kofferraum brachte und daher einfach einen Anhänger dazumieten (soweit eine gute Idee). Vermieter wollte dem Kunden aber keinen Anhänger vermieten, da alle Verfügbaren ein zGG von 2 500 kg hatten, das Fahrzeug des Kunden aber nur 1 700 kg Anhängelast.

    Ich habe den Vermieter dann gefragt, wo das Problem ist, da der Anhänger selbst mit der Maschine niemals 1 700 kg wiegt und er meinte, dass er keinen Anhänger vermieten darf, der mehr wiegen darf als das Zugfahrzeug ziehen darf, der Kunde könnte ihn ja voll- und damit das Fahrzeug überladen und er wäre dann haftbar. Das würde für alle Vermieter gelten.

    Das habe ich bisher noch nie gehört und wäre ja ein echtes Problem, denn wer hat schon ein Fahrzeug das 3,5 t ziehne darf, nur weil er mal einen Golf transportieren will? Unser Sharan hat auch "nur" 2 400 kg Anhängelast und die Autotrailer meist zwischen 3 und 3,5 t zGG... :/


    Habt ihr das schonmal gehört oder könnte es bestätigen oder widerlegen?

    Grüße
    Andy

  • Ist auch totaler Schwachsinn.


    Haftbar kann der VERMIETER doch nur gemacht werden wenn er z.b. nur ne B Lappen hat und er somit schon vor Fahrtantritt klar ist dass der MIETER gegen geltende Gesetze verstößt.


    Die etwaige spätere Beladung und dessen Grenzen obliegt ganz allein dem MIETER.


    Der Vermieter weiß ja auch nicht wenn er nen 2to Anhänger vermietet ob der mit 2.5to. vollgeknallt wird.


    Aber da kann lemcotex sicher besser Auskunft geben

    Fuhrpark:

    - EDUARD 3118 2to. 10 Zoll :belehr:

    - ehemalsTPV-Prokolice EU2:super:

    - Audi A6 3.0TDI

    - VW Passat 1.8T

    - Yamaha R1 RN09

  • Ich weiß es nicht, aber es ergibt kein Sinn weil, wenn die zul. Anhängelast 2T ist und der Mieter auf 3T lädt, dann kann der Vermieter ja auch nicht haftbar gemacht werden. Außerdem kann er den Mieter darauf hinweisen und sich eine Belehrung unterschreiben lassen,daß e, z.Bsp. nur 1700kg anhängen darf, der Anhänger hat aber zGG von 2T, fertig.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Pauschal ausschließen würde ich das nicht.

    Bei schlechter lasi werden ja auch der Halter und verlader bestraft.

    Sinnvoll finde ich das trotzdem nicht.

    Man darf auch nicht vergessen das es auch einfach eine Firmen interne vorgabe sein kann.

  • OK, ich dachte schon, da wäre was grundlegendes an mir vorbeigegangen. Aber der Vermieter hat steif und fest behauptet, dass das eben bei Vermietfahrzeug anders ist und, dass das für alle gilt.

    Damit dürften dann ja z.B. auch so 24h-Vermieter mit Code per Mail und Zahlenschloss am Anhänger nicht erlaubt sein, weil da ja keiner was kontrolliert.


    Mich hat noch nie ein Vermieter nach der Anhängelast meines Autos gefragt. Fahrerlaubnis ja, aber auch nicht jeder und nicht immer, wobei das in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat (liegt wohl an den Bedingungen ver Versicherungen).

    Grüße
    Andy

  • Moin,


    also - es ist grober Unfug.

    Eventuell hat er ja einfach keinen Bock sich richtig mit dem Thema zu befassen.


    Ich verleihe hier unter folgenden Auflagen:

    - passender Führerschein?

    - passendes Zugfahrzeug (zum Transportzweck mit der Ladung und dem Anhänger geeignet)?


    Wenn ich sehe das nur 100 kg Zuladung bleiben, aber ein 500 kg Pony auf den Anhänger soll gebe ich das Fahrzeug nicht heraus.

    Auch wenn es leer gezogen werden dürfte. Aber hier ist klar - das wird nicht.


    Ansonsten haben wir eher wenige Mieter die Tatsächlich über 2,6 T AHL verfügen.

    Von daher sinnlos.

    * Böckmann HB1 * Humbaur HKT132515 * tpv MB 3 * Vezeko Husky * Ifor Williams CT136HD * Ifor Williams HB 401 R *2x Ifor Williams HB 403 * Ifor Williams HB 506 R Flügeltür/Rampe * Ifor Williams 506 Standart

  • Ich verleihe hier unter folgenden Auflagen:

    - passender Führerschein?

    - passendes Zugfahrzeug (zum Transportzweck mit der Ladung und dem Anhänger geeignet)?

    Finde ich gut das Du darauf ein wenig schaust, nicht jeder steckt da auch so im Thema was geht, erlaubt, sinnvoll und so weiter ist.

    Wenn ich mir ein Autotrailer ausleihe, fragt da niemand (außer Führerschein) was ich transportieren will, würde wohl auch immer einen Polo oder so sagen. ;)

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren