Hallo zusammen,
ich habe gerade meinen Mietbagger zurückgebracht und dabei ein Gespräch zwischen Vermieter und Kunden mitbekommen das mich etwas irritiert hat.
Der Kunde wollte eine Maschine (~ 100 kg) mieten, die er nicht in den Kofferraum brachte und daher einfach einen Anhänger dazumieten (soweit eine gute Idee). Vermieter wollte dem Kunden aber keinen Anhänger vermieten, da alle Verfügbaren ein zGG von 2 500 kg hatten, das Fahrzeug des Kunden aber nur 1 700 kg Anhängelast.
Ich habe den Vermieter dann gefragt, wo das Problem ist, da der Anhänger selbst mit der Maschine niemals 1 700 kg wiegt und er meinte, dass er keinen Anhänger vermieten darf, der mehr wiegen darf als das Zugfahrzeug ziehen darf, der Kunde könnte ihn ja voll- und damit das Fahrzeug überladen und er wäre dann haftbar. Das würde für alle Vermieter gelten.
Das habe ich bisher noch nie gehört und wäre ja ein echtes Problem, denn wer hat schon ein Fahrzeug das 3,5 t ziehne darf, nur weil er mal einen Golf transportieren will? Unser Sharan hat auch "nur" 2 400 kg Anhängelast und die Autotrailer meist zwischen 3 und 3,5 t zGG...
Habt ihr das schonmal gehört oder könnte es bestätigen oder widerlegen?