Anhänger bei Voller Fahrt von Wind Umgeschmissen

  • Guten Tag,

    bin neu hier, und hoffe es ist OK wenn ich ohne mich vorzustellen gleich eine Frage/Anliegen habe.



    Ich bin Mitglied in der Stadtkapelle bei uns in der Stadt, und da haben wir auch ein Sinfonisches Blasorchester, bei dem wir sehr viel Schlagwerk haben.


    Jetzt habe ich für 2 Konzert an einem Wochenende eine recht Großen und mit Planen Aufbau Hohen Anhänger von einem bekannten Fenster Schreiner ausgeliehen.


    Am Sonntag Abend, als wir den Anhänger ausgeladen hatten wollte ich den Anhänger zu dem Fenster Schreiner zurückbringen.
    Auf dem Weg dahin ist ein Sturm aufgezogen und eine Sehr Starke Windböe hat den Anhänger umgeschmissen und eine Straßenlaterne mit dem Aufbau umgerissen. Im Feld bin ich dann zum Stehen gekommen. Der Anhänger ist am Auto dran geblieben.

    Jetzt mein Problem/Frage:

    Der Anhänger ist nur Haftpflicht Versichert und die zahlt nicht bei höherer Gewalt.

    Der Anhänger ist laut Gutachter jedoch ein Totalschaden und noch Aktuell in der Restwertbörse.

    Genau der Gleiche Anhänger neu vom Hersteller kostet ein Haufen Geld.

    Müssen wir als Verein jetzt dem Verleiher einen komplett neuen Anhänger bezahlen? Kennt sich da vielleicht jemand aus?


    vielen dank schonmal.

  • Moin.

    Erstmal braucht man Bilder vom Schaden, bzw vom Anhänger selber.

    Wenn du sagst es ist nur die Hochplane beschädigt lässt sich der Verleiher vielleicht auch auf eine neue Hochplane ein.

    Sollte der ganze Rahmen verzogen sein ist der Anhänger natürlich kaputt.


    Was ihr als Verein gegenüber dem Verleiher leisten müsst ist erstmal dahin gestellt, ich würde ein Gespräch mit dem Eigentümer suchen und fragen wie er die Sachen sieht.


    Eine neue Hochplane auf den Anhänger zu bauen ist kein Problem und deutlich kostengünstiger als ein neuer Anhänger.

  • @Patte132

    Leider sind auch Schäden an dem Unterbau/am Anhänger selbst.


    Ok, dachte, das es vielleicht irgend welche regeln/gesetzte gibt wie man in so einem Fall vorgehen muss.

  • Ihr werdet wohl für den Schaden aufkommen müssen.

    Rechtsbelehrung gibt es hier jedoch nicht !

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • @Mario77

    also für den Schaden aufkommen ist für mich/uns logisch, jedoch in welcher höhe?

    müssen wir sozusagen Alt gegen Neu tauschen/bezahlen?


    oder müssen wir Rechtlich nur den Zeitwert zu dem Zeitpunkt des Verleihs bezahlen?


    2016 hatte der Anhänger 6000€ gekostet, und jetzt 2022 würde genau der Gleiche Anhänger 9400€ Kosten.

  • Ihr habt ein Gutachten mit dem Zeitwert!

    Den Rest wie schon erwähnt mit den Besitzer klären.

    Den Zeitwert vor den Unfall werdet ihr zahlen müssen.

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Ihr habt ein Gutachten mit dem Zeitwert!

    Den Rest wie schon erwähnt mit den Besitzer klären.

    Den Zeitwert vor den Unfall werdet ihr zahlen müssen.

    Damit ist alles gesagt!





    Und da hier keine Rechtsberatung stattfinden kann und darf, mache ich das Thema dicht!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Jay

    Hat das Thema geschlossen.