Welchen Hänger darf ich ziehen? Völlig verwirrung

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier im Forum und stehe mittlerweile, danke des Forums, kurz vor dem Kauf meines ersten Anhängers.


    Aktuell habe ich den Eduard 1350kg 260x150x30 als R13 Variante im Auge. Leider ist dieser bei keinem Händler in näherer Umgebung lieferbar. Ein Händler in der Nähe hätte alternativ die 1500kg Version für den fast identischen Preis auf Lager.


    Jetzt frage ich mich, ob ich die 1500kg Version überhaupt ziehen darf?


    Zugfahrzeug: Ford Focus Turnier


    O.1: 1500kg

    F.1: 1900kg + 90kg bei Anhängerbetrieb

    G: 1388kg


    Vorhandene Führerscheinklasse B, somit ist eine zul. Gesamtmasse von bis zu 3500 kg möglich.


    1900 kg + 90 kg + 1500 kg = 3490 kg < 3500 kg --> OK


    Jetzt finde ich auf einigen Seiten den Zusatz, dass die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht kleiner sein darf als das zGG des Anhängers. Auf einigen Seiten fehlt dieser Vermerk vollständig.

    1388 kg < 1500 kg ---> nicht OK?


    Was gilt nun? Gilt der Zusatzvergleich der Leermasse Zugfahrzeug versus zGG des Anhängers oder nicht?



    Vielen Dank euch allen!



    Grüße

    Felix

  • Vorhandene Führerscheinklasse B, somit ist eine zul. Gesamtmasse von bis zu 3500 kg möglich.


    1900 kg + 90 kg + 1500 kg = 3490 kg < 3500 kg --> OK

    Hi Felix.

    Die Rechnung hier ist RICHTIG und DARFST du ziehen!


    Zitat

    Jetzt finde ich auf einigen Seiten den Zusatz, dass die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht kleiner sein darf als das zGG des Anhängers. Auf einigen Seiten fehlt dieser Vermerk vollständig.

    1388 kg < 1500 kg ---> nicht OK?

    Das hier ist ALT und GILT NICHT MEHR!


    GENAU DAS ist nämlich das Problem mit privat betriebenen Seiten... keiner weiß, auf welchem Stand die sind!

    Die Aufmachung ist meinetwegen immer etwas schöner als ein Gesetzestext/Verordnung, aber nur die sind eben rechtssicher - wenn auch nicht so einfach zu lesen (je nachdem). In dem Fall also z.B. die FahrErlaubnisVerordnung (FEV) - §6:

    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html


    Gruß Jonas

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank soweit an alle! Also vergesse ich die Bedingung mit der Leermasse und erfreue mich am Anhänger! :)


    Ich hoffe der Link ist okay... Explizit hat mich dieses Merkblatt einer Gemeinde verwirrt: Infoblatt_Anhaenger.pdf (kreis-tir.de)

    Hier steht relativ am Anfang der Satz "Das leere Zugfahrzeug darf allerdings nicht leichter sein, als der volle Anhänger! (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 StVZO)". Dies ist wohl eine veraltete Version, da die aktuelle Fassung von §42 StVZO keinerlei Information in diese Richtung enthält.


    Übersehe ich einen Nachteil bei Wahl des 1500kg Anhängers ggü. der 1350kg Version?

    Zukünftige Zugfahrzeuge dürfen dann halt nicht beliebig schwer sein, sondern maximal ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000kg für Klasse B bzw. 2750kg für Klasse B96 besitzen. Korrekt? Ich will nur nicht, dass bei Kauf des nächsten Autos ein größeres Problem habe und am Ende den Anhänger Ablasten muss oder zwingend mein Geld für Klasse BE investieren muss.


    Grüße

    Felix

  • moin.


    Aktuell lohnt die Anschaffung der 1350kg Anhänger nicht, dafür sind die 1500kg Anhänger preislich zu interessant.


    ganz sicher bist du mit beiden nicht.. ich hatte den 1350kg Eduard, und nach dem Fahrzeugwechsel durfte ich selbst den nicht mehr fahren.

    Hab dann einfach BE gemacht und gut.


    Gruß Benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Kauf den1500kg Anhänger und lass ihn bei der Zulassung auf das Gewicht zu welches du an dein Auto anhängen darfst. Beim nächsten musst du den Anhänger ggfs. anpassen.

  • 1900 kg + 90 kg + 1500 kg = 3490 kg < 3500 kg --> OK

    Sehr gute Rechnung (wegen der 90 kg). Damit bist du auf der ganz sicheren Seite.

    Ob die 90 kg aber wirklich hinzugerechnet werden müssen konnte ich nirgends finden.


    Gespräch mit einem Polizisten zu dem Thema +90 kg bei Anhängerbetrieb und jungen Leuten. Ich habe noch den Führerschein der Klassen 3 und 2:

    P: "Wegen diesen 90 kg wird sie schon kein Kollege belangen."

    I: "Es geht hier um die Fahrerlaubnis."

    P: "Stimmt, dann habe ich nichts gesagt."

  • Die 90kg sind so bei mir im Fahrzeugschein vermerkt, weswegen ich diese auch in die Rechnung aufgenommen habe.


    Unter Ziffer 22 steht "F.1/F.2 +90 kg b. Anhängerbetrieb".

  • Ich hab wegen genau solch einem 90kg Satz B96 gemacht (war damit sonst 30kg drüber).

    Also: du hast alles richtig gerechnet, Vorbildlich.

    Wenn du nämlich irgendwann dem vielleicht sogar einzigen Polizisten in Deutschland gegenüber stehst, der den Satz sieht, mit berechnet und nichts davon weiß, das "dich dafür schon kein Kollege belangen wird" nutzt dir die Aussage eines anderen Polizisten gar nichts. Entscheiden tut das nämlich am Ende kein Polizist sondern im Zweifel irgendwann ein Rechtsgelehrter (wenn du dich so hartnäckig beschwerst dass es soweit kommt) und die Rechtslage ist da sehr eindeutig, für den Führerschein gilt immer das zulässige Gesamtgewicht (was durch den Zusatz ausdrücklich erhöht wird) und es gibt kein Spielraum für Duldung/Toleranz wie z.B. bei der Beladung (wo man aufgrund von Waagetoleranzen, begrenzten Möglichkeiten zum Wiegen u.Ä. allzu genaues Hinschauen unverhältnismäßig wäre).

    Und Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.

  • Tipp

    Nimm ca 800€ in die Hand und mach den BE

    Dann bist die Rechnerei los ;)

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Dacia Jogger Extreme+ 110TCE, EZ: 09/2024

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970

    Heinemann HP400, EZ: 1973
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    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Danke an alle für eure Informationen! :)


    Ein Eduard 1500kg 2,60 x 1,50 m Hochlader ist am Samstag bei mir eingezogen! Voll zufrieden und begeistert von meinem ersten Anhänger. Heute geht es auch gleich zur Baumschule und es werden einige Bäume für den Garten abgeholt.

  • Na dann vergiss nicht, uns per Foto dran teilhaben zu lassen! :foto::foto::foto::foto:

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001