• Habe folgendes gelesen:
    Dass es noch eine dritte Variante gibt, ist für die
    Praxis nur sehr selten von Bedeutung: Auch ungebremsten
    Kleinanhängern und solchen, die keine
    hydraulischen Stoßdämpfer haben, winkt bei entsprechender
    Bereifung die 100 km/h-Begünstigung: Aber
    nur dann, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht einen
    Wert von 30 Prozent des Zugfahrzeug-Leergewichts
    nicht übersteigt. Das bedeutet zum Beispiel, dass für
    ein 600-Kilo-Hängerchen ein Pkw mit einem Leergewicht
    von 2 000 Kilogramm gefordert wird.


    Wenn das so stimmt, müsste ich für meine 400 Kg Kiste eine 100Km/h Zulassung bekommen.:biggrins:
    Gruß Jürgen

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • Wenn deine Bereifung vom Last- und Geschwindigkeitsindex passt sowie nicht älter als 6 Jahre ist, dann sollte es gehen.


    Die 100 darfst du aber dann nur mir einem entsprechend schweren Zugfahrzeug ausnutzen.

  • Hallo, Reifen neu, "L" Kennzeichnung, Zugfahrzeug 1600 Kg, müsste doch passen, oder??:rolleyes:
    Gruß Jürgen

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • 335Kg, so viel darf ich eh nicht laden...:]

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....