Habe folgendes gelesen:
Dass es noch eine dritte Variante gibt, ist für die
Praxis nur sehr selten von Bedeutung: Auch ungebremsten
Kleinanhängern und solchen, die keine
hydraulischen Stoßdämpfer haben, winkt bei entsprechender
Bereifung die 100 km/h-Begünstigung: Aber
nur dann, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht einen
Wert von 30 Prozent des Zugfahrzeug-Leergewichts
nicht übersteigt. Das bedeutet zum Beispiel, dass für
ein 600-Kilo-Hängerchen ein Pkw mit einem Leergewicht
von 2 000 Kilogramm gefordert wird.
Wenn das so stimmt, müsste ich für meine 400 Kg Kiste eine 100Km/h Zulassung bekommen.
Gruß Jürgen