Warntafeln bei schmalem Zugfahrzeug und breitem Anhänger?

  • Moin.

    Da ich es gewohnt bin, Anhänger mehr oder weniger in Zugfahrzeugbreite zu ziehen stört es mich jedes Mal enorm, wenn ich einen sehr breiten Anhänger ziehe.

    Ist es ohne weiteres erlaubt, an die vordere Stoßstange des Zugfahrzeugs Warntafeln in Breite des Anhängers zu befestigen?

    Mir würde das gefallen, entgegenkommenden Verkehr so schon über meine volle Breite zu informieren, und auch selber nach vorn meine tatsächliche Zug-Breite sehen zu können.

  • Ob es erlaubt ist, glaube ich nicht. Du verändert damit ja die Breite KFZ. Die max Breite für Anhänger und auch für die Ladung ist 2,50m. Ab 2,70m ist die Breite Kennzeichnungs Pflichtig und zusätzlich ist noch eine Genehmigung erforderlich. Was in diesem Fall gekennzeichnet werden muss, ist die Ladung und nicht das Fahrzeug. Die Kennzeichnung muss an der Ladung sein und nicht 2,3 oder 4 Meter davor oder dahinter. Das wäre aber der Fall, wenn Du Schilder ans Auto Schrauben würdest. Anhänger haben doch normalerweise Umrissleuchten in Weiß nach vorne.

  • lange Außenspiegel sind erlaubt und dürfen breiter als 2,5m sein.

    Denkt nur an die Aufsatzspiegel für WoWa Fahrer ;)...

    Die kommen locker über 2,55m.....

  • Ich verstehe zwar die Intention (hasse ebenfalls breite Anhänger hinter relativ schmalen Zugfahrzeugen), aber das Problem, was ich bei der Fragestellung sehe ist das... WOVOR soll eigentlich (rechtlich gesehen) genau gewarnt werden? Weder ist der Anhänger selbst Ladung, die seitlich übersteht, noch hat er "tatsächliche" Überbreite, ist also maximal 2,55 m breit. Alles nach StVZO und StVO. Ergo gibt es (rechtlich) nichts, wovor andere gewarnt werden müssten!

    Und selbst wenn... wird das erst bei seitlichem Überstand von 400 mm interessant. Bei einem 2,55 m breiten Anhänger wäre das dann - theoretisch - eh erst bei Autos mit 1,75 m Breite oder weniger "interessant".

    Wenn überhaupt kann man auf die Kotflügel - ich gehe jetzt mal von 'nem Tieflader wie der von Eduard Fan aus - Positionsleuchten montieren, die vorne weiß und hinten rot leuchten...

  • Genau....


    Bei meinem Tieflader :) strahlen die vorderen weißen LED´s am Zugfahrzeug vorbei....

    Zeigen so schon einmal an, dass sich ein Anhänger im "Schlepptau " befindet....


    Die hinteren Positionsleuchten zeigen etwas mehr Breite an und geben halbwegs den Umfang des Anhängers an....

  • ich glaube das man diese Tafeln im echten Leben eher selten braucht weils wie V8lover erklärt hat ab diesen 40cm seitlichen überstand erst notwendig ist.

    das kennst du vielleicht noch eher auch der Landwirtschaft - da wirst du das auch gesehen haben

    die dürfen ja - meine ich - 3 meter breit und mit Genehmigung teilweise noch breiter sein und dann kommt man da schneller in den Bereich wo das sinnvoll ist oder vorgeschrieben ist.


    Mfg Michael

  • Muss mich revidieren, 2,55m als Max Breite ist zulässig, richtig. Dann gibt es aber keine toleranz mehr. Einzig Kühl LKW dürfen, bedingt durch die Isolierung 2,60m breit sein. Auch dürfen Spiegel breiter als 2,55m sein. Diese dürfen dann aber nicht fest verbaut sein und müssen anklappbar sein. Sollte es aber mit den überbreiten Wohnwagenspiegeln zu einer Beschädigung an anderen Fahrzeugen kommen, haftet der mit den breiten Spiegeln, da er eine besondere Sorgfalt wahren muss.

  • Meine Zugfahrzeuge sind fast alle unter 1,70 m breit, aber wie gesagt zum Glück sind meine Anhänger nicht viel breiter.

    Aber wenn ich da 2,50 m breit ziehe fände ich das schon gut, vorne "Peilstangen" bzw. Warntafeln in voller Breite zu haben.

    Aber bloß weil ich das sinnvoll finde ist es ja noch lange nicht erlaubt.

  • Ich verstehe den Sinn ehrlich gesagt nicht.


    In DE gibt es überall Fahrspuren. Auch mit 1,7m Breite darf da ja niemand auf deiner Spur auf dich zukommen, obwohl du (von den ~3m) nur 1,7 nutzt...

    Oder wen willst du warnen?


    Ganz abgesehen von der praktischen Umsetzung. Die Windlast von z.B. SO EINER Warntafel, die 42x42cm Breit ist, ist nicht ohne. Also müsste das Ding eine Unterkonstruktion á la Kuhfänger von nem Geländewagen. Und dann so fest angebaut, dass du es eintragen musst.

    Und dann such mal nach nem TÜVler, der dir (bei den heutigen Fußgängerschutzverordnungen) ein solches Teil einträgt. Viel Spaß!

  • die letzten Zeilen von ihm sehen aber meiner Meinung nach schon nach rechtlicher Beurteilung auch oder ?^^


    ich denke einfach das da der Markt nicht da ist an praktischen Lösungen.


    und vorne kann man diese Stangen zum Beispiel ja auch schwierig befestigen ohne das es komisch aussieht oder ?

    die überbreitetafeln kannst du ja theoretisch einfach an der Ladung befestigen.

    in deinem Beispiel mit den Strohballen könntest du dir ja so Tafeln basteln wo hinten eine Spieß oder so haben oder evtl mit Magnet

  • Danke für diese Antwort. Wenn du es nicht verstehst brauche ich es natürlich nicht.

    Und nein, ein drittes Mal erkläre ich es nicht. Die Frage war nach einer rechtlichen Beurteilung.

    Boah....

    Was ist denn jetzt los :/...


    Kommt mal wieder runter ;)...

  • habe das jetzt nicht richtig verstanden.... bitte helft mir...

    Die rechtlichen Fragen sind gemäß STVO bzw stvzo vorgegeben was die abmasse anbetrifft.... ebenso die Beleuchtung.... wozu dann noch was anderes?

    Ich denke mal am Tage wird jeder sehen was da kommt.... und im Dunkeln sowieso wegen der Beleuchtung.... vorrausgesetzt ich halte mich an die Regeln.... und wer das nicht sehen kann sollte dem Amt gemeldet werden....

    Sorry aber halt meine Meinung....

  • diese Warntafel sind unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben, und nur dann muß man sie benutzen, einfach so dran bauen nur weils dir gefällt ist verboten, PUNKT AUS


    genauso wie diese rot weißen Markierungen an der Stoßstange nur für Fahrzeuge der Straßenreinigung usw erlaubt sind, das Fahrzeug muß als solches in den Papieren ausgewiesen sein


    und wie es schon gesagt wurde, die Tafeln gehören an ne überbreite LADUNG, am Auto haben die nichts zu suchen


    und wenn deine Autochen so klein sind, und du nen breiten Anhänger anhängen willst, dann muß dieser vorne weiße Rückstrahler haben und bei Nacht Begrenzungsleuchten, diese sind bei so breiten Fahrzeugen eh Pflicht, aber auch bei schmäleren wenn der Anhänger oder die Ladung insgesamt 40 cm über die vorderen Begrenzungsleuchten steht


    also pack deine Tafeln wieder ein, die darfst du eh nicht nutzen so wie du denkst


    Gruß Mani

  • Danke für die sachlichen Anteile deiner Antwort, Manni.

    Auf überhebliche Sprüche von Leuten mit dem Leseverständnis von Sonderschülern habe ich allerdings keine Lust.

    Wenn man hier nur Dinge Fragen soll, die eine positive Antwort "verdienen" bin ich raus. In jeder zweiten Antwort wird mir eine Aussage ist Absicht unterstellt, die einfach nie da war.

    Die Krönung ist aber immer, wenn die Antwort mit dem Geständnis, die Frage nicht zu verstehen, begonnen wird, um dann trotzdem irgendwas zu blubbern.

    Wenn man keine Ahnung hat...

    Viel Spaß weiterhin.

  • Da ich gerade die Aufmerksamkeit eines Moderators habe und meine Beiträge weder löschen noch bearbeiten kann: Ich bitte um Löschung aller meiner Beiträge, insbesondere meiner Bilder.

    Danke.

  • Wie im Kindergarten! Wenn anderen einen selbst nicht verstehen, oder verstehen wollen, dann einfach nicht weiter schreiben, statt zig mal hin und her zu motzen.

    Wir haben als Kind jeder eine geknallt gekriegt und schon war alles wieder gut !

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.