Kein TÜV, aber noch zugelassen, Fahrt zum TÜV erlaubt?

  • Hallo,


    Ich brauch mal das Schwarmwissen... ich habe die Möglichkeit günstig, sehr günstig einen kleinen Anhänger zu bekommen, der ist noch angemeldet, aber hat seit 1 Jahr keinen TÜV.


    Darf ich damit zum TÜV fahren, oder brauch ich Kurzzeitkennzeichen???


    Gruß Spec

  • Spector87

    Hat den Titel des Themas von „Kein TÜV, aber noch zugelassen, fahrt zum TÜV erlaubt?“ zu „Kein TÜV, aber noch zugelassen, Fahrt zum TÜV erlaubt?“ geändert.
  • am besten vorher Termin machen und auf dem kürzesten Weg dahin.

    Denn dann hast du gute Karten, auch wenn du angehalten werden solltest, ohne Strafe davonzukommen.


    So hatte ich auch mal einen Anhänger in Freiburg gekauft, wo die HU 13 Jahre lang abgelaufen war.

  • Danke für die schnellen Antworten...


    Musste mir das auch nochmal mit der Nebelschlussleuchte durchlesen. Ab 1991 Pflicht, davor nicht... der Anhänger jetzt hat keine, hat 2017 problemlos tüv bekommen, sollte es jetzt auch wieder ... da zwischendurch nicht abgemeldet.

  • Mach den Termin bei der Prüforganisation und drucke die Terminbestätigung aus und nimm sie bei der Fahrt mit.


    Ein KZK darfst du nicht nutzen, da der Anhänger noch angemeldet ist. Das wäre eine Doppelzulassung.

  • Stell dich aber auf eine erhöhte Prüfgebühr ein, da er länger als 3 Monate abgelaufen ist.

    Besser als das Rückdatieren was es vor einiger Zeit mal Vorschrift war. Dann hättest du nur ein Jahr Tüv bekommen, so zahlst du 20% Aufpreis für den #erhöhten Prüfaufwand# ?


    Hattu Bilders für deine Fans?

  • Kind, was willst du mit soviel Hängern. Das kostet doch nur unnötig Geld, muß das denn sein? Spar doch lieber für dein Alter? Du hast doch schon einen Hänger, reicht das nicht? Denk doch mal an deine armen Eltern, die machen sich bestimmt Sorgen!

  • Nee das ist mein erster eigener Anhänger...der andere

    ist vom Schwiegeronkel und befindet sich bei mir zur Nutzung und Pflege.

    Der HP401 den ich mir jetzt besorgt habe wird das Winterprojekt.... ich berichte in einem eigenen Thema

    dazu dann... hier ist es jetzt OT.

  • Noch etwas zum Kurzzeitkennzeichen:

    Das gibt es doch ohne bestandenen TÜV gar nicht.


    Doch, das gibt es.



    Viele Grüße,


    Axel :)

    Anhänger:

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 EcoBoost Bj. 2018,

    GAZ69 Bj. 1958

    ———————————————————————————————————————————————

    "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder."
    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

  • Blödsinn.

    Noch etwas zum Kurzzeitkennzeichen:

    Das gibt es doch ohne bestandenen TÜV gar nicht.


    Das gibt es sehr wohl, dur darfst damit im Landkreis zur TÜV-Stelle fahren.

    Musst es beim Amt nur angeben


    Gruß Benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Ich habe beim Kauf des Wohnwagens erfahren, dass man ihn sogar abgemeldet bis zum Wohnort des Käufers mit dem Kennzeichen noch fahren darf. Der hatte allerdings noch TÜV. Also Kauf, beim Straßenverkehrsamt des Verkäufers abgemeldet, dann direkt nach Hause damit.