Hallo,
Ich habe heute ein Anhänger gekauft ohne Fahrzeugbrief. Fahrzeugschein und TÜV Bericht sind da, TÜV ist noch bis November gültig.
Wie kann ich der Anhänger anmelden?
Danke im voraus
Hallo,
Ich habe heute ein Anhänger gekauft ohne Fahrzeugbrief. Fahrzeugschein und TÜV Bericht sind da, TÜV ist noch bis November gültig.
Wie kann ich der Anhänger anmelden?
Danke im voraus
Hallo,
Willkommen in Ihrem Straßenverkehrsamt, wie ist Ihr Name?
Gruß benni
Danke für Aufnahme
Ich bin Vadim
Vorbesitzer hat im verloren.
Doch, geht, ist aber eine etwas langwierige Angelegenheit. Zuerst muss der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) aufgeboten werden. Das dauert erst mal, da dann geprüft wird, ob das Teil geklaut ist. Dazu kommt eine eidesstattliche Versicherung mit Erklärung, wo das Teil abgeblieben ist.
Aber direkt zulassen ist nicht. Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist weniger problematisch. Da langt in der Regel die eidesstattliche Versicherung bei der Zulassungsstelle. Kostet etwa 30 € extra.
Anhänger war angemeldet bis 26.05.20
Kann ich die eidesstattliche Versicherung beantragen oder Vorbesitzer muss?
Das muss der vorbesitzer machen.
Zumal der Zettel nicht weit sein kann...
Gruß benni
Vorbesitzer hat im verloren.
steht das auch im Kaufvertrag?
Und wenn vorbesitzer will nicht ,oder hat kein zeit?
Wie kann ich selbe das machen?
beantworte erstmal die fragen
Gar nicht
Der Vorbesitzer ist verpflichtet alle Dokumente zum Fzg auszuhändigen
Tut er dies nicht muss er dafür sorgen dass Ersatz beschafft werden kann
steht das auch im Kaufvertrag?
wir haben kein Kaufvertrag gemacht weil er hat gesagt das brauchen wir keine.
Wenn etwas ist dann kann er über Post oder Email senden.
Kein Kaufvertrag? Keine Zulassungsbescheinigung Teil 2? Da würden bei mir alle Alarmglocken doppelt läuten.
das ist noch schlechter
also grundsätzlich muss er die Papiere besorgen, wenns nen Kaufvertrag gäbe und da steht drin das er den nicht übergeben hat, dann sowieso
in deim Fall kannst aber auch nicht zur Zulassung gehen, selbst wenn du behauptest du hast den Brief selbst verloren
weil dann wollen die erst Recht ne Bestätigung per Kaufvertrag das Du die Papiere vollständig erhalten hast
es ist also so, das ohne Papiere NICHTS geht und der Verkäufer sich drum kümmern muß
dazu braucht er wiederum die Papiere und muß persönlich zur Zulassung und dort die Eidesstattliche abgeben und neuen Brief beantragen, dann hast du aber solange nichts mehr in der Hand, also am besten mitgehen
oder ihm den Anhänger wieder hinstellen und Geld zurück verlangen, sobald er die Papiere hat nimmst ihn dem Anhänger wieder ab, aber dann mit Kaufvertrag
Kein Kaufvertrag? Keine Zulassungsbescheinigung Teil 2? Da würden bei mir alle Alarmglocken doppelt läuten
Jetzt denke ich auch so.
Aber auf dem Moment andersrum.
Ich war nicht allein und ich habe der Anhänger vor dem Haus abgeholt.
Ich habe noch ein Daschcam in der Auto welche hat alles registriert.
das hilft dir alles NICHTS
in dem Fall kann nur der Verkäufer nen neuen Brief besorgen
Vielleicht hat er den Anhänger irgendwo geliehen. Da bekommt er, wenn man es ganz legal macht, die Zulassungsbescheinigung 1 mit. Ohne die darf der Anhänger legal nicht bewegt werden. Kopien sind nicht erlaubt.
Was du machen kannst: Ist der Anhänger noch zugelassen oder, wenn nicht, kennst du das KFZ-Kennzeichen? Dann frage bei der Polizei nach, ob da eine Diebstahlsanzeige vorliegt. Hast du dir den Ausweis zeigen lassen? Stimmen Adresse Zulassungsbescheinigung 1 und Ausweis überein?
Wie gesagt: Bei kein KV und keine ZB 2 würde ich vom schlimmsten ausgehen. Denn wenn er da nicht reagiert und der Anhänger wirklich geklaut ist, wird er die Probleme bekommen. Wie soll er z. B. ohne KV beweisen, dass er das Teil gekauft hat?
Ich frage morgen nach bei zulassungsstelle und bei Polizei, wie schaut aus.
Auf dem Zulassungschein Teil 1 und bei TÜV Bericht ist gleiche name und gleiche Anschrift.